Benefits für dein Team
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Achtung: Bei Jobbikes, die vor 2019 übernommen wurden, gilt weiterhin die 1 % Regelung. Das Fahrrad wird also statt mit nur 0,25 % weiterhin mit 1 % der UVP besteuert.
Wie du siehst, wird die Nutzung von Jobbikes von der Gesetzgebung steuerlich stark gefördert. Das ist gut! Schließlich kann etwas mehr Bewegung im Alltag und ein allgemein verbessertes Umweltbewusstsein Keinem schaden. Zu den einzelnen Vorteilen (und auch eventuellen Nachteilen) findest du in unserem Blog übrigens auch nützliche Informationen. 😉
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Noch nicht genug von Benefits? Dann schau’ dir gerne unsere Blog-Artikel zu verschiedenen Benefit-Strategien oder anderen Mitarbeiter-Benefits, wie z.B. der bAV, an!
Beitragsbild: nhi-dam – unsplash.com
Titelbild: tobias-cornille – unsplash.com
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