Sachbezug - kurz erklärt
steuer- und sozialversicherungsfrei
enthalten im Basic, All-in-One Paket oder als Starter Benefit
Rechtsgrundlage: § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG; R 19.6 Abs. 1 S. 2 LStR
Wähle aus 130+ verschiedenen
Handelspartnern
steuer- und sozialversicherungsfrei
enthalten im Basic, All-in-One Paket oder als Starter Benefit
Rechtsgrundlage: § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG; R 19.6 Abs. 1 S. 2 LStR
Mitarbeitende können aus verschiedenen Anbieter wählen – ganz nach ihren individuellen Bedürfnissen
Mit digitalen Gutscheinen auf Verwaltungsaufwand bei Bestellung & Versand verzichten und die Umwelt schützen
Mitarbeitende können jeden Monat zwischen einer Urban Sports-Mitgliedschaft und digitalen Gutscheinen wählen
Einfach, schnell und sicher. Mit :pxtra sind Unternehmen beim Thema Sachbezug auf der sicheren Seite
Direkte Schnittstellen zu Lohnabrechnungsprogrammen für eine ordnungsgemäße Umsetzung des Sachbezugs
Digitale Gutscheine in der Benefit-App generieren und direkt in Geschäften einlösen. Einfacher geht’s kaum! 🙂
Im ersten Schritt wählen Mitarbeitende den Sachbezug als Benefit. Im Anschluss können sie sich zwischen einer Urban Sports-Mitgliedschaft oder digitalen Gutscheinen entscheiden.
Im Anschluss findet die Auswahl des Handelspartners und der Gutscheinhöhe statt. Mitarbeitende können dabei aus über 130 verschiedenen Anbietern wählen.
Das Geld muss unter die Leute! 🚀Mitarbeitende können jetzt ihren 50 € Sachbezug via Barcode direkt an der Kasse einlösen.
Sachbezüge dürfen nur noch für den Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigt sein. Mitarbeitende müssen sich bei Sachbezügen darüber hinaus zwischen einem limitierten Netz (z.B. einem Einkaufsladen oder einer Einzelhandelskette), einer begrenzten Produktpalette (z.B. Buchläden oder Kinos) oder für Instrumente zu steuerlichen oder sozialen Zwecken (z.B. Essensmarken) entscheiden. Zudem dürfen Gutscheinkarten nicht über eine Auszahlfunktion für Bargeld verfügen und nicht als dauerhafte separate Zahlungsquelle dienen.
Pro Monat können beliebig viele Gutscheine an Mitarbeitende verteilt werden, solange die Grenze von 50 € pro Monat nicht überschritten wird. Es besteht auch die Möglichkeit, Einkaufs-Gutscheine und Urban Sports Club zu kombinieren. Auch hier darf die Summe aus beiden die Grenze von 50 € pro Monat nicht überschreiten.
Mitarbeitende können ihren Gutschein monatlich individuell anpassen. Damit das möglich ist, muss die Auswahl des Gutscheins jedoch vor Ausgabe dieser stattfinden. Wenn der monatliche Gutschein bereits bereitgestellt wurde, kann die Auswahl nicht mehr angepasst werden, weil der Sachbezug sonst zu einer Art Universalgutschein werden würde.
Haben Mitarbeitende beispielsweise im Mai noch 10 € Guthaben aus dem Monat März oder 20 € aus dem April übrig, können sie dieses natürlich noch nutzen. Mitarbeitende dürfen jedoch nicht mehr als 50 € Gutschein-Guthaben jeden Monat zur Verfügung gestellt bekommen.
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