Sachbezug - kurz erklärt
Rechtsgrundlage: § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG; R 19.6 Abs. 1 S. 2 LStR
Wähle aus 140+ verschiedenen
Handelspartnern
Rechtsgrundlage: § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG; R 19.6 Abs. 1 S. 2 LStR
So einfach geht Sachbezug! Mit der pxtra Benefit-App können Mitarbeitende mit nur einem Klick Gutscheine generieren und direkt an der Kasse einlösen. Weitere Vorteile findest du hier:
Mitarbeitende können aus verschiedenen Anbieter wählen – ganz nach ihren individuellen Bedürfnissen
Mit digitalen Gutscheinen auf Verwaltungsaufwand bei Bestellung & Versand verzichten und die Umwelt schützen
Mitarbeitende können jeden Monat zwischen einer Urban Sports-Mitgliedschaft und digitalen Gutscheinen wählen
Einfach, schnell und sicher. Mit pxtra sind Unternehmen beim Thema Sachbezug auf der sicheren Seite
Direkte Schnittstellen zu Lohnabrechnungsprogrammen für eine ordnungsgemäße Umsetzung des Sachbezugs
Digitale Gutscheine in der Benefit-App generieren und direkt in Geschäften einlösen. Einfacher geht’s kaum! 🙂
Im ersten Schritt wählen Mitarbeitende den Sachbezug als Benefit. Im Anschluss können sie sich zwischen einer Urban Sports-Mitgliedschaft oder digitalen Gutscheinen entscheiden.
Im Anschluss findet die Auswahl des Handelspartners und der Gutscheinhöhe statt. Mitarbeitende können dabei aus über 160 verschiedenen Anbietern wählen.
Das Geld muss unter die Leute! 🚀Mitarbeitende können jetzt ihren 50 € Sachbezug via Barcode direkt an der Kasse einlösen.
Sachbezüge dürfen nur noch für den Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigt sein. Mitarbeitende müssen sich bei Sachbezügen darüber hinaus zwischen einem limitierten Netz (z.B. einem Einkaufsladen oder einer Einzelhandelskette), einer begrenzten Produktpalette (z.B. Buchläden oder Kinos) oder für Instrumente zu steuerlichen oder sozialen Zwecken (z.B. Essensmarken) entscheiden. Zudem dürfen Gutscheinkarten nicht über eine Auszahlfunktion für Bargeld verfügen und nicht als dauerhafte separate Zahlungsquelle dienen.
Pro Monat können beliebig viele Gutscheine an Mitarbeitende verteilt werden, solange die Grenze von 50 € pro Monat nicht überschritten wird. Es besteht auch die Möglichkeit, Einkaufs-Gutscheine und Urban Sports Club zu kombinieren. Auch hier darf die Summe aus beiden die Grenze von 50 € pro Monat nicht überschreiten.
Mitarbeitende können ihren Gutschein monatlich individuell anpassen. Damit das möglich ist, muss die Auswahl des Gutscheins jedoch vor Ausgabe dieser stattfinden. Wenn der monatliche Gutschein bereits bereitgestellt wurde, kann die Auswahl nicht mehr angepasst werden, weil der Sachbezug sonst zu einer Art Universalgutschein werden würde.
Ja, Guthaben kann dann weiter genutzt werden, wenn es sich bereits in einem ausgestellten Gutschein befindet.
Das bedeutet:
Haben Mitarbeitende beispielsweise im Mai noch 10 € Restguthaben aus einem im März ausgestellten Gutschein oder 20 € aus einem im April ausgestellten Gutschein übrig, kann dieses weiterhin verwendet werden – abhängig vom jeweiligen Handelspartner auch kombiniert mit weiteren Gutscheinen.
Das monatliche Budget muss im jeweiligen Monat aktiv in einen Gutschein umgewandelt werden. Eine nachträgliche Ausstellung für vergangene Monate ist nicht möglich.
Ab Mai 2026 erfolgt die monatliche Gutscheinbestellung bei pxtra in vier Schritten:
Monatserster: Rechnungsstellung erfolgt.
Tag 1-5: Geldeingang auf unserem Konto (via Lastschrift).
Tag 5-10: Bestellung der Credits & Gutscheine bei Cadooz.
Mitte des Monats: Auslieferung der Gutscheine an die Mitarbeitenden.
Du bist dir nicht sicher, welche Benefits zu deinem Unternehmen passen? Vereinbare einen Termin mit unseren Benefit-Expert:innen.
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