Fahrrad-Leasing

Wie funktioniert ein Fahrrad-Leasing?

Auf dem täglichen Arbeitsweg die eigene Gesundheit fördern und gleichzeitig auch noch die Umwelt schützen? Ein Fahrrad-Leasing macht genau das möglich. Also: Ab auf’s Rad und keine Gnade für die Wade! 😉

Fahrrad-Leasing - kurz erklärt

 Höhe: unbegrenzt
 Als Gehaltsextra steuer- und sozialversicherungsfrei

Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 EStG

Fahrrad-Leasing war noch nie so einfach

In nur wenigen Schritten zum Fahrrad-Leasing! Mit :pxtra können Mitarbeitende sich ganz einfach ein für sie passendes Rad aussuchen und ihre Gesundheit auf dem Weg zur Arbeit fördern. Weitere Vorteile findest du hier:

Auswahl verschiedener Anbietenden

Mitarbeitende können aus verschiedenen Fahrrad-Handelspartnern wählen und ein passendes Rad finden

Einfache Verwaltung in Plattform und App

Nachdem ein Leasingvertrag abgeschlossen wurde, muss nur die Fahrrad-Rahmennummer im Profil hinterlegt werden

Fahrrad-Leasing mittels Gehaltsumwandlung

Mitarbeitende können ein Fahrrad-Leasing auch als Gehaltsumwandlung (0,25 % geldwerter Vorteil für Arbeitnehmende) nutzen

Rechtssicherer Einsatz vom Fahrrad-Leasing

Durch vorgefertigte Ergänzungs- und Zusatzvereinbarungen beim Fahrrad-Leasing auf der sicheren Seite

Integration in die Lohnabrechnung

Direkte Schnittstellen zu Lohnabrechnungs-Programmen für ordnungsgemäße Umsetzung von Leasingverträgen

einfach Leasingraten aus Gehalt bezahlen

Mitarbeitende können die Leasingraten für ihr Fahrrad-Leasing ganz bequem via Gehaltsumwandlung aus ihrem Bruttogehalt bezahlen

1

Passendes Rad auswählen

Im ersten Schritt suchen sich Mitarbeitende ein passendes Fahrrad aus und machen eine Testfahrt im Laden.

2

Leasing-Vertrag abschließen

Danach erhalten Mitarbeitende ein Angebot von dem jeweiligen Anbietenden und der Leasingfaktor wird berechnet.

3

Ab auf's Rad!

Jetzt muss nur noch die Fahrrad-Rahmennummer im :pxtra-Profil des Mitarbeitenden hinterlegt und sich auf den Sattel geschwungen werden!

Häufig gestellte Fragen zum Fahrrad-Leasing

Kann ein Fahrrad-Leasing auch von Mitarbeitenden privat genutzt werden?

Die Nutzung eines Fahrrad-Leasings ist nicht nur ausschließlich für berufliche Zwecke vorgesehen. Mitarbeitende können ihr Fahrrad-Leasing auch privat nutzen, wodurch ein geldwerter Vorteil entsteht. Dieser geldwerte Vorteil wird entweder mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Fahrrads versteuert oder ist komplett steuerfrei. Welche der beiden Fälle eintritt, entscheidet die Art, wie das Fahrrad-Leasing im Unternehmen von Arbeitgebenden angeboten wird:

Wie funktioniert ein Fahrrad-Leasing mittels Gehaltsumwandlung?

Ein Fahrrad-Leasing wird i.d.R. auf Basis einer Gehaltsumwandlung genutzt. Dabei wird die Leasingrate von dem Bruttogehalt der Mitarbeitenden abgezogen. Auf den daraus entstehenden Betrag fallen Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeträge an. Der geldwerte Vorteil, der durch die private Nutzung des Fahrrad-Leasings entsteht, wird mit 0,25 % des ursprünglichen Preises des Fahrrads besteuert. Mitarbeitende sparen durch diese Regelung deutlich an Kosten im Vergleich zu einem privaten Kauf des Fahrrads. Bei Fahrrad-Leasings, die vor 2019 übernommen wurden, gilt weiterhin die 1 % Regelung. Das Fahrrad wird also statt mit nur 0,25 % weiterhin mit 1 % der UVP besteuert.

Kann ein Fahrrad-Leasing auch on top zum Gehalt gewährt werden?

Eine andere Möglichkeit, ein Fahrrad-Leasing zu nutzen, ist es als Gehaltsextra anzubieten. Bei dieser Variante findet keine Gehaltsumwandlung statt. Arbeitgebende gewähren ihren Mitarbeitenden stattdessen das Fahrrad-Leasing zusätzlich zum ohnehin gezahlten Arbeitslohn – als Extra zum Gehalt. Bedeutet also, Arbeitgebende übernehmen die Kosten für das Rad vollständig aus eigener Tasche und Mitarbeitende müssen zusätzlich nichts mehr zahlen. Das Gute daran: Mitarbeitende können das Rad weiterhin auch privat nutzen, jetzt sogar komplett steuerfrei. Die Steuerpflicht für den geldwerten Vorteil fällt also weg (auch für Fahrräder, die vor 2019 überlassen wurden).

Wie wird ein Fahrrad-Leasing in der Praxis genutzt?

In der Regel wird ein Jobbike im Rahmen eines Leasingvertrages angeboten. Leasingverträge bieten einige Vorteile: In den meisten Leasingverträgen ist neben einem umfangreichen Versicherungsschutz (z.B. bei Diebstahl, Schäden oder Unfällen) auch eine Kaufoption nach 3 Jahren enthalten. Mitarbeitende sparen also durch ein Leasing deutlich an Kosten und können nach Ablauf des Leasings den Vertrag entweder verlängern oder das Rad zum Restwert erwerben.

Was ist der Unterschied zwischen einem E-Bike und einem Pedelec?

Wenn wir von E-Bikes reden, dann meinen wir damit in den meisten Fällen eigentlich sogenannte Pedelecs (kurz für Pedal Electric Cycle). Der Unterschied: Pedelecs unterstützen den Fahrenden nur beim Treten der Pedale und erreichen eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Anders sieht es mit sogenannten S-Pedelecs aus. Mit diesem können Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreicht werden. Damit sind S-Pedelecs auf einem Level mit Motorrollern und gelten rein rechtlich als Kleinkrafträder. Aus diesem Grund wird für die Nutzung solcher S-Pedelecs auch ein Führerschein der Klasse AM oder B benötigt. Anders als bei Pedelecs besteht beim Fahren von S-Pedelecs eine Helmpflicht. Das Fahren auf Radwegen ist aufgrund der hohen Geschwindigkeiten verboten.

Bilder verschiedener Mitarbeiter:innen

Was ist das beste Benefit für deine Mitarbeitenden?

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