Telefonkostenzuschuss - kurz erklärt
Höhe: 20 % der Rechnung, max. 20 € pro Monat
Steuer- und Sozialversicherungsfrei
enthalten im Basic oder All-in-One Paket
Rechtsgrundlage: §3 Nr. 45 EStG; R 3.45 LStR
Viele Mitarbeitende nutzen ihr privates Telefon heutzutage auch für berufliche Zwecke. Sie checken ihre E-Mails, führen Telefonate oder schreiben Slack-Nachrichten. Arbeitgebende können deswegen die tatsächlichen Telefonkosten ihrer Mitarbeitenden anteilig übernehmen.
Höhe: 20 % der Rechnung, max. 20 € pro Monat
Steuer- und Sozialversicherungsfrei
enthalten im Basic oder All-in-One Paket
Rechtsgrundlage: §3 Nr. 45 EStG; R 3.45 LStR
Mitarbeitende können monatlich direkt in der App ihre Belege (in Form ihrer Telefonrechnung) scannen und hochladen
Im Anschluss können sich Mitarbeitende entspannt zurücklehnen. Die Belegprüfung erfolgt automatisch durch :pxtra
Mitarbeitende laden einfach ihre bereits bestehende Telefonrechnung hoch und bekommen jeden Monat ihre Telefonkosten erstattet
Durch die automatische Beleg-Prüfung sind Unternehmen bei dem Telefonkostenzuschuss auf der sicheren Seite
Direkte Schnittstellen zu Lohnabrechnungs-Programmen für ordnungsgemäße Umsetzung des Telefonkostenzuschusses
Die anteilige Erstattung der mtl. Telefonkosten erfolgt automatisch zusammen mit der Lohn- oder Gehaltszahlung
Im ersten Schritt können Mitarbeitende monatlich ihre Telefonrechnungen scannen und hochladen – direkt in der App.
Die Belegprüfung erfolgt im Anschluss automatisch durch :pxtra. Die Belege werden automatisch an die Personalabteilung weitergeleitet.
Die Erstattung der Kosten erfolgt verlässlich zusammen mit der Lohn- oder Gehaltszahlung.
Es können nur tatsächlich entstandene Telefonkosten anteilig erstattet werden — also nur die Kosten, welche auch auf der Telefonrechnung angegeben sind.
Nein, das ist nicht möglich. Es können nur anteilig 20 % der Telefonkosten bzw. maximal 20 € erstattet werden.
Wenn die Telefonkosten Teil einer Mischrechnung sind, muss dieser Teil gesondert herausgerechnet werden, damit der Zuschuss ordnungsgemäß ausgezahlt werden kann.
Ja, der Telefonkostenzuschuss kann sowohl für die private als auch berufliche Nutzung des Telefons gezahlt werden. Es muss jedoch eine Verbindung der Telefonnutzung zur beruflichen Tätigkeit bestehen, die die Mitarbeitenden auch bestätigen müssen.
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