Um sicherzustellen, dass ein Teil steuerfrei (3,10 €) und/oder mit 25 % pauschal besteuert (2,37 € fürs Frühstück bzw. 4,57 € fürs Mittag oder Abendbrot) werden kann sowie keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Die Mahlzeit muss zum direkten Verzehr geeignet sein (keine Vorratskäufe). Kosten für alkoholische Getränke und Tabakwaren sowie Pfand und Tüten dürfen nicht erstattet werden. Es darf bei der Nutzung von Essensmarken kein Rückgeld gegeben werden (z.B.
wenn die Mahlzeit weniger als 7,67 € kostet).