Der Essenszuschuss setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Ein Teil ist steuerpflichtig und der andere steuerfrei. Die Basis des Essenszuschusses bildet der Sachbezugswert von 4,13 €, welcher pauschal mit 25 % zu versteuern ist. Arbeitgebende können zusätzlich dazu steuer- und sozialversicherungsfrei einen Betrag von 3,10 € beisteuern. Der maximale Essenszuschuss pro Tag und Mitarbeitenden liegt damit bei 7,23 €. Um diese Freigrenze nutzen zu können, benötigen Arbeitgebende die Rechnungen ihrer Mitarbeitenden in Form von Belegen.