Essenszuschuss

Wie funktioniert der Essenszuschuss?

Das tägliche Mittagessen nicht mehr aus der eigenen Tasche bezahlen – klingt fast zu gut, um wahr zu sein? Mit dem Essenszuschuss können Arbeitgeber:innen die arbeitstäglichen Mahlzeiten ihrer Mitarbeiter:innen bezuschussen. Mit knurrendem Magen auf der Arbeit zu sitzen ist so nur noch eine blasse Erinnerung. Deswegen gehört der Essenszuschuss zu den beliebtesten und meistgenutzten Benefits überhaupt.

Alle Daten auf einen Blick

max. Betrag

6,90 € pro Tag (Sachbezugswert 3,80 € zzgl. 3,10 €)

Lohnsteuer

3,80 € pauschal 25% versteuert + 3,10 € steuerfrei

Sozialversicherung

sozialversicherungsfrei

Zusätzlichkeits-
erfordernis

Nein

Benefit-Art

Erstattung (Beleg)

Rechtsgrundlage

§ 8 Abs. 2 EStG; § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG; R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR; BMF-Schreiben v. 18.01.2019, BStBl 2019 I S. 66

Disclaimer: Alle Inhalte der Website dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, können und sollen diese auch nicht ersetzen.

Gruppe von Freunden sitzt am Tischt und isst

Deine Vorteile vom Essenszuschuss

Bilder verschiedener Mitarbeiter:innen

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