Essenszuschuss - kurz erklärt
Rechtsgrundlage: R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR
§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG
Rechtsgrundlage: R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR
§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG
Mitarbeitende können ihre Belege direkt in unserer App scannen und hochladen – auch ganz bequem von unterwegs
Mitarbeitende können sich die Kosten für arbeitstägliche Mahlzeiten erstatten lassen. Egal, wo sie ihr Essen kaufen
Nachdem Mitarbeitende ihre Belege hochgeladen haben, erfolgt die Beleg-Prüfung automatisch durch :pxtra
Durch die automatische Beleg-Prüfung sind Unternehmen bei dem Essenszuschuss auf der sicheren Seite
Direkte Schnittstellen zu Lohnabrechnungsprogrammen für eine ordnungsgemäße Umsetzung von Essenszuschuss
Die Erstattung der Kosten erfolgt automatisch gemeinsam mit der Lohn- oder Gehaltszahlung
Mitarbeitende scannen den Beleg für ihre arbeitstägliche Mahlzeit und laden ihn in die :pxtra App. Die Kosten werden zunächst von den Mitarbeitenden selbst übernommen.
Jetzt gibt’s nichts weiter zu tun. Die Belege werden automatisch von uns geprüft und durch das Hochladen in der App auch in die HR-Plattform hochgeladen.
Guten Hunger! Die Erstattung der Kosten an die Mitarbeitenden erfolgt zusammen mit der Gehaltszahlung.
Um sicherzustellen, dass ein Teil steuerfrei (3,10 €) und/oder mit 25 % pauschal besteuert (4,13 €) werden kann sowie keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Die Mahlzeit muss zum direkten Verzehr geeignet sein. Kosten für alkoholische Getränke und Tabakwaren sowie Pfand und Tüten dürfen nicht erstattet werden.
Die 7,23 € pro Tag können Mitarbeitende an max. 15 Tagen im Monat nutzen. Das entspricht 108,45 € pro Monat.
Der Essenszuschuss setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Ein Teil ist steuerpflichtig und der andere steuerfrei. Die Basis des Essenszuschusses bildet der Sachbezugswert von 4,13 €, welcher pauschal mit 25 % zu versteuern ist. Arbeitgebende können zusätzlich dazu steuer- und sozialversicherungsfrei einen Betrag von 3,10 € beisteuern. Der maximale Essenszuschuss pro Tag und Mitarbeitenden liegt damit bei 7,23 €. Um diese Freigrenze nutzen zu können, benötigen Arbeitgebende die Rechnungen ihrer Mitarbeitenden in Form von Belegen.
In der Regel müssen die Essensbelege bis zum 5. Tag des Folgemonats eingereicht werden, damit sie in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt und die Kosten erstattet werden können.
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