Erholungsbeihilfe - kurz erklärt
enthalten im Basic oder All-in-One Paket
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Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 S. 3 EStG; R 40.2 Abs. 3 LStR
enthalten im Basic oder All-in-One Paket
Mitarbeitende müssen für die Auszahlung der Erholungsbeihilfe nur ihr Urlaubsdatum angeben und dieses bestätigen
Nach der Bestätigung durch die Mitarbeitenden kann die Erholungsbeihilfe einfach und schnell ausgezahlt werden
In der :pxtra-App können Mitarbeitende jederzeit alle Informationen über das Benefit Erholungsbeihilfe finden
Durch vorgefertigte Ergänzungs- und Zusatzvereinbarungen bei der Erholungsbeihilfe auf der sicheren Seite
Direkte Schnittstellen zu Lohnabrechnungs-Programmen für ordnungsgemäße Umsetzung der Erholungsbeihilfe
Die Erholungsbeihilfe kann entweder max. 3 Monate vor oder 3 Monate nach dem Urlaub ausgezahlt werden
Im ersten Schritt schalten Arbeitgebende das Benefit Erholungsbeihilfe frei. Mitarbeitende können dieses Benefit dann in ihre individuelle Auswahl packen.
Nachdem Mitarbeitende ihr Urlaubsdatum in der App angegeben und bestätigt haben, kann die Erholungsbeihilfe max. 3 Monate vor oder 3 Monate nach dem Urlaub ausgezahlt werden.
Koffer packen und los gehts! Mitarbeitende können ihre Erholungsbeihilfe jetzt im Urlaub verprassen und es sich so richtig gut gehen lassen.
Für die Erholungsbeihilfe müssen Mitarbeitende lediglich in der App ihr Urlaubsdatum angeben und die Richtigkeit der Daten bestätigen.
Pro Kalenderjahr ist es genau ein Mal möglich, eine Erholungsbeihilfe zu erhalten.
Ja, die gibt es. Der Urlaub muss mindestens 3 Monate vor oder spätestens 3 Monate nach Auszahlung dieser angetreten werden.
Du bist Dir nicht sicher, welche Benefits zu Deinem Unternehmen passen? Gerne können wir Dich in einem 30-minütigen Austausch kostenlos beraten.
Mitarbeiter:innen sind begeistert von :pxtra
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