Erholungsbeihilfe

Was ist die Erholungsbeihilfe?

Mindestens 156,00 € zusätzlich zum Gehalt – für Urlaub! Ja, richtig. Das Benefit Erholungsbeihilfe macht’s möglich. Im Rahmen eines Urlaubs können Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden eine sogenannte Erholungsbeihilfe als freiwillige zusätzliche Leistung zahlen und so auch zum Urlaub der Mitarbeitenden finanziell etwas beisteuern.

Erholungsbeihilfe - kurz erklärt

 Höhe: 156,00€ pro Jahr + 104,00€ für Lebenspartner:in + 52,00€ pro Kind
 Pauschalsteuer 25 %; sozialversicherungsfrei

 enthalten im Basic oder All-in-One Paket

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Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 S. 3 EStG; R 40.2 Abs. 3 LStR

Erholungsbeihilfe war noch nie so einfach

Mit nur wenigen Klicks den eigenen Urlaub bezuschussen lassen! Mitarbeitende können sich mit :pxtra in nur wenigen Minuten die Auszahlung einer Erholungsbeihilfe sichern. Weitere Vorteile findest du hier:

Erholungsbeihilfe schnell sichern

Mitarbeitende müssen für die Auszahlung der Erholungsbeihilfe nur ihr Urlaubsdatum angeben und dieses bestätigen

Umkomplizierte Auszahlung

Nach der Bestätigung durch die Mitarbeitenden kann die Erholungsbeihilfe einfach und schnell ausgezahlt werden

Alle Infos übersichtlich in der :pxtra-App

In der :pxtra-App können Mitarbeitende jederzeit alle Informationen über das Benefit Erholungsbeihilfe finden

Rechtssicherer Einsatz der Erholungsbeihilfe

Durch vorgefertigte Ergänzungs- und Zusatzvereinbarungen bei der Erholungsbeihilfe auf der sicheren Seite

Integration in die Lohnabrechnung

Direkte Schnittstellen zu Lohnabrechnungs-Programmen für ordnungsgemäße Umsetzung der Erholungsbeihilfe

Auszahlung vor oder nach Urlaub

Die Erholungsbeihilfe kann entweder max. 3 Monate vor oder 3 Monate nach dem Urlaub ausgezahlt werden

Und so geht’s mit :pxtra

1

Erholungsbeihilfe auswählen

Im ersten Schritt schalten Arbeitgebende das Benefit Erholungsbeihilfe frei. Mitarbeitende können dieses Benefit dann in ihre individuelle Auswahl packen.

2

Urlaubsdatum angeben

Nachdem Mitarbeitende ihr Urlaubsdatum in der App angegeben und bestätigt haben, kann die Erholungsbeihilfe max. 3 Monate vor oder 3 Monate nach dem Urlaub ausgezahlt werden.

3

Urlaub genießen

Koffer packen und los gehts! Mitarbeitende können ihre Erholungsbeihilfe jetzt im Urlaub verprassen und es sich so richtig gut gehen lassen.

Häufig gestellte Fragen zur Erholungsbeihilfe

Was müssen Mitarbeitenden vorlegen, um die Erholungsbeihilfe ausgezahlt zu bekommen?

Für die Erholungsbeihilfe müssen Mitarbeitende lediglich in der App ihr Urlaubsdatum angeben und die Richtigkeit der Daten bestätigen.

Wie oft kann die Erholungsbeihilfe ausgezahlt werden?

Pro Kalenderjahr ist es genau ein Mal möglich, eine Erholungsbeihilfe zu erhalten.

Gibt es weitere Voraussetzungen für die Zahlung einer Erholungsbeihilfe?

Ja, die gibt es. Der Urlaub muss mindestens 3 Monate vor oder spätestens 3 Monate nach Auszahlung dieser angetreten werden.

Bilder verschiedener Mitarbeiter:innen

Was ist das beste Benefit für deine Mitarbeitenden?

Du bist dir nicht sicher, welche Benefits zu deinem Unternehmen passen? Gerne können wir dich in einem 30-minütigen Austausch kostenlos beraten.

Unsere Benefit-Plattform & App

 Einfache Mitarbeiter-App

 Individuelle Benefit-Auswahl

 Rechtssicherer Benefit-Einsatz

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