Erholungsbeihilfe

Wie funktioniert Erholungsbeihilfe?

Benefits sind nur im Arbeitsalltag zu gebrauchen? Falsch! Im Rahmen eines Urlaubs können Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeiter:innen eine sogenannte Erholungsbeihilfe als freiwillige zusätzliche Leistung zahlen und so auch zum Urlaub der Mitarbeiter:innen finanziell etwas beisteuern.

Alle Daten auf einen Blick

max. Betrag

156,00 € pro Jahr
+ 104,00 € für Lebenspartner:in
+ 52,00 € pro Kind

Lohnsteuer

pauschal 25%

Sozialversicherung

sozialversicherungsfrei

Zusätzlichkeits-
erfordernis

Ja

Benefit-Art

Erstattung
(Beleg)

Rechtsgrundlage

§ 40 Abs. 2 S. 3 EStG; R 40.2 Abs. 3 LStR

Disclaimer: Alle Inhalte der Website dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, können und sollen diese auch nicht ersetzen.

Eine Frau liegt in einer Hängematte am Strand

Deine Vorteile von Erholungsbeihilfe

Bilder verschiedener Mitarbeiter:innen

Was ist das beste Benefit
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Du bist Dir nicht sicher, welche Benefits du möchtest? Gerne können wir in einem kostenlosen Beratungsgespräch schauen, welche Benefits zu Deinen individuellen Wünschen passen.

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