Hardware-Leasing - kurz erklärt
Höhe: unbegrenzt
steuer- und sozialversicherungsfrei als Gehaltsextra
enthalten im Basic oder All-in-One Paket
Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 45 EStG; R 3.45 LStR
Moderne Unternehmen brauchen moderne Technik. Doch nicht nur nimmt die Relevanz neuester Technik immer mehr zu, auch der Preis steigt damit häufig. Arbeitgebende können ihren Mitarbeitenden im Rahmen eines Leasings vergünstigt die neueste Hardware zur Verfügung stellen.
Höhe: unbegrenzt
steuer- und sozialversicherungsfrei als Gehaltsextra
enthalten im Basic oder All-in-One Paket
Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 45 EStG; R 3.45 LStR
Die Hardware-Nummer kann direkt im Profil hinterlegt werden, sodass Unternehmen laufende Verträge im Blick haben
Mit einem Hardware-Leasing können Unternehmen neueste Hardware kostengünstig leasen und Kosten sparen
Mittels einer Gehaltsumwandlung können Mitarbeitende die Leasing-Beträge mtl. bequem aus ihrem Bruttogehalt zahlen
Durch vorgefertigte Ergänzungs- und Zusatzvereinbarungen beim Hardware-Leasing auf der sicheren Seite
Direkte Schnittstellen zu Lohnabrechnungsprogrammen für ordnungsgemäße Umsetzung von Leasingverträgen
Mitarbeitende können sich die Geräte auswählen, die sie benötigen, um ihre Arbeit bestmöglich zu erledigen
Im ersten Schritt suchen sich Mitarbeitende bei einem Handelspartner die Geräte aus, die sie für ihre Arbeit benötigen.
Im Anschluss wird ein Leasing-Angebot erarbeitet und ein Leasing-Vertrag (i.d.R. über 2 Jahre) abgeschlossen.
Jetzt kann in die Tasten gehauen werden! Die entsprechende Hardware-Nummer muss nur noch im :pxtra-Profil hinterlegt werden.
Zu den Geräten, die Unternehmen für ihre Mitarbeitenden leasen könne gehören: Laptops, Smartphones, Tablets. Monitore und PCs.
Leasingverträge laufen in der Regel für einen Zeitraum von 2 Jahren. Nach Ablauf des Leasings können Mitarbeitende die Hardware zum Restwert erwerben.
In den meisten Leasingverträgen ist ein umfangreicher Versicherungsschutz gegen Schäden oder Diebstähle enthalten.
Wenn Arbeitgebende das Leasing nur anteilig bezuschussen, entfällt die Steuerfreiheit.
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