Betriebliche Altersvorsorge - kurz erklärt
Höhe: 7.248 € pro Jahr
steuer- und SV-frei bis 3.624 €, zusätzliche 3.624 € nur steuerfrei
enthalten im Basic oder All-in-One Paket
Rechtsgrundlage: §3 Nr. 63 EstG, §4 d EStG, §6a EStG §1 SVeV
enthalten im Basic oder All-in-One Paket
Als Expert:innen für betriebliche Vorsorge bringt TPC umfassendes Know-How & langjährige Erfahrung in unsere Lösung ein
Die Vertragsdaten aus der bAV können automatisch in unserem System hinterlegt und verwaltet werden
Eine bAV kann entweder durch Arbeitgebende finanziert für alle als Gruppenvertrag laufen oder über eine Gehaltsumwandlung mit Arbeitgeber-Zuschuss abgewickelt werden. Bei ersterem wird die bAV zusätzlich zum Benefit-Budget gewährt.
Durch umfassendes rechtliches Know-How im Bereich Altersvorsorge bist du mit der bAV bei uns auf der sicheren Seite
Direkte Schnittstellen zu Lohnabrechnungs-Programmen für ordnungsgemäße Umsetzung der bAV
Durch die Gehaltsumwandlung zahlen Mitarbeitende jeden Monat einen Teil ihres Bruttogehalts automatisch in ihre bAV ein
Zuerst sollten Mitarbeitende eine bAV Beratung mit Fachexpert:innen buchen, um herauszufinden, welche Art der bAV für sie die richtige ist.
Wurde eine passende bAV gefunden, kann ein entsprechender Vertrag zwischen Arbeitgebenden und einer Versicherung abgeschlossen werden.
Mitarbeitende zahlen nun jeden Monat durch eine Gehaltsumwandlung einen Teil ihres Gehalts in die bAV ein. Die Vertragsdaten werden automatisch in unserem System hinterlegt.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine bAV durchzuführen. In welcher Form die bAV in einem Unternehmen angeboten wird, entscheiden Arbeitgebende i.d.R. selbst. Die verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge sind: Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Unterstützungskasse & Direktzusage
Die häufigste Form der bAV ist die Direktversicherung. Die Direktversicherung ermöglicht es Mitarbeitenden, einen Teil ihres Gehalts in Beiträge für die Altersversorgung umzuwandeln. Vorteil der Direktversicherung ist u.a. die einfache Mitnahmemöglichkeit zu anderen Arbeitgebenden. Man könnte diese auch mit eigenen Mitteln fortführen, oder das Guthaben aus dem bisherigen Vertrag auf einen neuen Vertrag übertragen. Die Produkte zeichnen sich durch eine große Flexibilität aus.
Durch eine gesetzliche Änderung müssen Arbeitgebende einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung der Mitarbeitenden leisten, wenn eine Sozialversicherungserspranis durch die Entgeltumwandlung erzielt wird und die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds durchgeführt wird. Einzelne Tarifverträge können von dieser Regelung abweichen.
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