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Peter (27) ist Normalverdiener und er macht sich Sorgen. Immer wieder hört er vom demographischen Wandel und davon, wie deswegen unser Rentensystem versagt. Auf keinen Fall möchte er nach seiner Berufszeit vom Schreckensgespenst Altersarmut heimgesucht werden. Seine Sorgen sind tatsächlich berechtigt. Denn man kann es nicht anders sagen: Das deutsche Rentensystem ist überholt und nicht länger zukunftsfähig. Durch den demografischen Wandel nimmt die Zahl der erwerbstätigen Beitragszahlenden immer mehr ab. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Rentner:innen aber stetig zu. Das sogenannte Umlageverfahren kommt genau deswegen an seine Grenzen. Unser Generationenvertrag funktioniert nicht mehr so, wie er ursprünglich sollte. Heutzutage kommen auf eine/n Rentner:in nämlich nur noch 2 Berufstätige. Vor 60 Jahren sah das noch ganz anders aus. Damals wurde ein/e Rentner:in noch von 6 Erwerbspersonen finanziert. Für viele Erwerbstätige droht heute deshalb eine Altersarmut. Hier kommt die bAV (betriebliche Altersvorsorge) ins Spiel.
Fakt ist also: Möchtest du wie Peter im Alter gut leben können, solltest du dich nicht nur alleine auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen. In Deutschland gibt es aber auch die Möglichkeit, privat für das Alter vorzusorgen. Der Staat gibt dafür 4 unterschiedliche Wege vor:
Wir fokussieren uns in diesem Artikel auf die bAV. Wie eine bAV funktioniert, welche Vorteile sie dir bietet und ob sie für dich tatsächlich sinnvoll ist, erfährst du einfach und gebündelt in diesem Artikel.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine freiwillige Zusatzversicherung für Arbeitnehmende, welche auch Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Warum ist die bAV eine Zusatzversicherung? Ganz einfach, weil sie ergänzend zur staatlichen Rentenversicherung fungiert. Somit schließt sie die Rentenlücken vieler Arbeitnehmende und ermöglicht eine umfassende Absicherung im Alter. Die bAV ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge die zweite Säule Deiner Altersvorsorge. In Deutschland haben alle Arbeitnehmende einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV.
Durch eine bAV hast du also die Möglichkeit, über deinen Betrieb zusätzlich für deine Zukunft vorzusorgen. Und jetzt kommt’s: Arbeitgebende werden dich dabei sogar noch unterstützen!
Die Basis und gleichzeitig eines der Hauptargumente für eine betriebliche Altersvorsorge bildet die sogenannte Entgeltumwandlung. Was heißt das? Nun es bedeutet, dass Arbeitnehmende jeden Monat eine von selbst festgelegte Summe deines Bruttogehalts direkt in ihre bAV einzahlen können. Das Nettogehalt wird somit zwar reduziert, Steuer- und Sozialabgaben werden jedoch spürbar reduziert. Genau diese Ersparnisse werden dann in die betriebliche Altersvorsorge gesteckt. Monatlich kannst du (Stand 2025) im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze bis zu 322,00 € steuer- & SV-frei und bis zu 644,00 €steuerfrei in die bAV einzahlen. Und es wird noch besser: Im Normalfall werden diese Beträge jedes Jahr erhöht.
Arbeitgebende müssen seit dem Inkrafttreten des “Betriebsrentenstärkungsgesetztes” im Jahr 2019 zusätzlich noch einen Zuschuss von mindestens 15% von deiner eingezahlten Summe zu deiner bAV hinzuzahlen, wenn Sozialabgaben und Steuerabgaben durch eine Gehaltsumwandlung der bAV gespart werden. Zahlst du also z.B. 100 € von deinem Gehalt in eine bAV ein, müssen Arbeitgebende noch mindestens 15 € dazu zahlen. Eine verbreitete Faustregel besagt, dass sich eine bAV jedoch erst richtig lohnt, wenn der Zuschuss der Arbeitgebenden mindestens 20% beträgt.
Übrigens: Seit dem 01. Januar 2022 gilt diese Pflicht für Arbeitgebende icht nur für neu geschlossene bAV-Verträge, sondern auch rückwirkend für bereits bestehende Vereinbarungen. Somit wird eine bAV noch attraktiver, da du neben deiner persönlichen Einzahlung auch noch garantierte zusätzliche finanzielle Unterstützung von Arbeitgebenden erhältst. Ebenso profitierst sowohl du als auch Arbeitgebende von Ersparnissen bei Steuern und SV-Beiträgen. Zu den einzelnen Vorteilen erfährst du später noch mehr.
Es gibt mehrere Möglichkeiten eine bAV durchzuführen. Die Entscheidung über Form und Anbietende liegt meistens auf Seiten der Arbeitgebenden. In manchen Fällen kannst du aber auch selbst entscheiden. Das ist z.B. der Fall, solltest du einen bereits bestehenden bAV-Vertrag von vorherigen Arbeitgebenden übernehmen oder sollte dein Unternehmen noch keine bAV-Lösung eingeführt haben. Welche 5 Durchführungswege der bAV es gibt, erfährst du in diesem Abschnitt:
Die Direktversicherung ist mit einem Anteil von ca. 34 % an allen bAV-Verträgen die verbreitetste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Hierbei schließen die Arbeitgebenden einen Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen ab. An dieses Versicherungsunternehmen zahlen die Arbeitgebenden dann monatlich einen festen Betrag, der sich aus deinem umgewandelten Gehalt und dem Arbeitgeber-Zuschuss in Höhe von mindestens 15% zusammensetzt. Auf den eingezahlten Betrag werden Zinsen fällig. Eine Direktversicherung wird auch als eine Lebensversicherung bezeichnet. Die Bezüge aus der bAV erhalten die Arbeitnehmenden nach Ende der Erwerbstätigkeit oder deren Hinterbliebenen.
Alle 4 folgenden Methoden, eine bAV zu gestalten, sind eher veraltet und werden heute kaum noch ausgeführt. Der Vollständigkeit halber, führen wir diese aber hier auch noch einmal auf.
Eine weitere Form der bAV ist die Direktzusage. Bei einer Direktzusage kommt die Versorgungszusage direkt von den Arbeitgebenden . Die Grundlage für deine bAV ist also das Vermögen des Unternehmens und dessen Rücklagen. Es gibt demnach keine Zwischeninstanz in Form eines Versicherungsunternehmens oder einer Pensionskasse. Ebenfalls sind keine eigenen Beiträge notwendig. Jedoch kannst du trotzdem mittels Entgeltumwandlung deine Betriebsrente noch zusätzlich erhöhen. Arbeitnehmende erhalten mit dem Erreichen des Rentenalters dann eine vereinbarte Leistung von den Arbeitgebenden. Eine Direktzusage schließt das Übertragen deiner bAV bei einem Unternehmenswechsel jedoch natürlich aus.
Eine Pensionskasse ist eine selbstständige und rechtsfähige Versorgungseinrichtung. Gegründet wird sie von einem oder einer größeren Anzahl von Unternehmen und besteht als VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) oder als AG (Aktiengesellschaft). In einer Pensionskasse wird das Geld in Form von Beiträgen der Arbeitnehmenden und den Zuschüssen der Arbeitgebenden sicher angelegt. Die Pensionskasse ist besonders für Normalverdiener:innen geeignet, da sie eine Veränderung der Beitragshöhe ermöglicht.
Ähnlich wie die Pensionskasse ist auch die Unterstützungskasse eine eigenständige Versorgungseinrichtung. Im Gegensatz zu der Pensionskasse ermöglicht die Unterstützungskasse es auch, sehr hohe Beiträge steuerfrei einzuzahlen. Im Gegensatz zu den anderen Durchführungswegen der bAV gibt es hier keine Beitragsbemessungsgrenze. Deswegen ist sie z.B. eher für Geschäftsführende oder Gutverdienende attraktiv als für normalverdienende Beschäftigte.
Insgesamt nehmen damit 53,9% aller Arbeitnehmenden in Deutschland eine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch. Eine beachtliche Zahl, die jedoch keine Aussage über die Qualität der Vorsorge macht (bspw. Beitragshöhe).
Das Abschließen einer bAV bietet dir gleich mehrere Vorteile. Auch wenn du wahrscheinlich erst nach deiner Berufszeit wirklich spürbar davon profitierst, werden dir auch schon früher einige Vorteile auffallen. Natürlich ist aber auch bei der bAV nicht alles Gold, was glänzt. Noch immer weist die betriebliche Altersvorsorge einige Mängel auf, welche unter Umständen dafür sorgen könnten, dass du vielleicht erst einmal mit einer solchen haderst. Wir geben dir einen Überblick über alle Vor- und Nachteile.
Staatliche Förderung: Der Staat möchte, dass mehr Menschen eine bAV abschließen. Das BRSG (Betriebsrentenstärkungsgesetz) macht es deutlich – die bAV soll für Arbeitnehmende attraktiver werden. Deswegen erhalten Arbeitgebende bei Arbeitnehmenden mit geringerem Einkommen einen staatlichen Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (bAV-Förderbetrag). Vorausgesetzt sie zahlen ebenfalls einen Arbeitgeber:innen Zuschuss zur bAV. Dieser staatliche Zuschuss beträgt nochmal 30 % des Beitrages der Arbeitgebenden.
Übertragbarkeit: Wie bereits erwähnt, verpufft dein eingezahltes Geld nicht einfach, solltest du das Unternehmen wechseln. Arbeitgebende können deinen bestehenden bAV-Vertrag einfach übernehmen und fortführen. Für die
Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gibt es einen Anspruch auf
Übertragung, jedoch muss nicht dein bisheriger Vertrag übernommen werden,
sondern das Guthaben aus deinem alten Vertrag kann auf den Anbietenden neuer Arbeitgebender übertragen werden. Alternativ dazu kannst du den Vertrag auch privat weiterführen, verlierst dabei als Privatperson aber die Steuer- und Sozialvorteile.
Hohe Rendite: Hohe Rendite: Eine bAV kann sich für dich richtig lohnen. Im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen kannst du bei einer bAV mit deutlich höheren Auszahlungen rechnen, sofern sich die Arbeitgebenden mit mindestens 20% Zuschuss beteiligen. Ebenfalls entfällt bei einigen Modellen der aktuell niedrige Garantiezins. Auch dadurch können sich die Renditechancen deutlich erhöhen.
Sicherheit: Auch die Sicherheit spielt bei der bAV eine große Rolle. Schließlich will man beruhigt sein, dass man das eingezahlte Geld im Alter auch wieder sieht. Bei den meisten geschlossenen Verträgen gibt es deswegen eine garantierte Rente. Die eingezahlten Beträge werden demnach in Anlagen mit niedrigem Verlustrisiko finanziert.
Festgelegter Zeitpunkt für Auszahlung: Die betriebliche Altersvorsorge ist für den Unterhalt während deines Rentenalters vorgesehen. Das Geld aus der bAV erhältst du also erst nach dem Eintritt in das gesetzliche Rentenalter. Momentan ist das frühestens mit 62 Jahren. Es empfiehlt sich deswegen, den Auszahlungszeitpunkt mit deinem Renteneintrittsalter zu synchronisieren. So erhältst du deine Bezüge auch dann, wenn du sie tatsächlich benötigst.
Steuerliche Abgaben während der Rente: Die Auszahlungen aus deiner bAV sind steuer- und bei gesetzlich Versicherten auch SV-pflichtig. So zahlst du also während deiner Rente auch noch Abgaben, jedoch aufgrund des niedrigeren Steuersatzes weniger als zuvor.
Weniger gesetzliche Rente: Durch die Entgeltumwandlung zahlst du einen Teil deines Bruttoeinkommens direkt in die bAV ein. Dadurch zahlst du aber gleichzeitig auch geringere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Deine gesetzliche Rentenversicherung fällt somit also geringer aus. Da diese aber immer sehr viel weniger beträgt als die private Rente deiner bAV fällt dieser Punkt weniger ins Gewicht.
Hast du dich schon mal im Netz nach verschiedenen bAV-Anbietenden umgesehen, ist dir bestimmt eines aufgefallen: Angebote für die betriebliche Altersvorsorge gibt es wie Sand am Meer. Besonders schwer fällt bei der betrieblichen Altersvorsorge aber vor allem der Vergleich. Welche bAV für welches Unternehmen und dessen Mitarbeitenden die Richtige ist, kann sich von Branche zu Branche deutlich unterscheiden. Oft entscheiden individuelle Gegebenheiten innerhalb eines Unternehmens darüber, für welche Art der bAV sich entschieden wird.
Für den Ottonormalverbraucher sind verschiedene bAV-Anbietende unglaublich schwer zu vergleichen. Oft fehlt einfach das nötige Fachwissen für so ein komplexes Thema wie die bAV. Fast alle Vergleichspunkte sind kaum messbar oder basieren auf Schätzungen, die das jeweilige Unternehmen anstellen kann, ohne für die Korrektheit dieser eine Garantie geben zu können. Die meisten Vergleiche zum Thema bAV haben daher wenig Hand und Fuß. Für eine umfassende Beratung empfehlen wir Dir deswegen ein Gespräch mit einem/einer bAV-Experten/Expertin.
Für uns sind folgende Punkte für einen guten Vergleich wichtig:
Unter den fondsgebundenen Direktversicherungs-Tarifen können sich gleich mehrere besonders auszeichnen. Zu den besten 3 gehören hier:
Zum Schluss kommen wir zu den Fragen aller Fragen: Für wen lohnt sich eine bAV wirklich? Eine Grundregel besagt, dass sich eine bAV richtig lohnt, wenn sich Arbeitgebende mit einem Zuschuss an der Einzahlung beteiligen. Seit 2019 geht das auch gar nicht mehr anders. Unabhängig von deiner Leistung oder deinen geleisteten Stunden bekommst du also sozusagen mehr Gehalt. Je mehr die Arbeitgebenden zusteuern, desto besser.
Gibt es auch Fälle, in denen sich eine bAV überhaupt nicht lohnt? Wie bereits erwähnt, macht eine bAV weniger Sinn, wenn Arbeitgebende nur wenig dazu zahlen. Eine bAV macht im Umkehrschluss also auch keinen Sinn, wenn du planst, ein eigenes Unternehmen zu gründen und selbstständig zu werden. Am wenigsten, könnte man sagen, lohnt sich eine bAV für Gutverdienende. Beträgt dein monatliches Gehalt zwischen 5.512,50 € und 8.050,00 € im Monat, sparst du durch eine bAV keine Steuer- und Sozialabgaben. Durch die Basisrente können also mehr Steuern gespart werden. Der Wirkungsgrad einer bAV bleibt aber trotzdem unschlagbar.
Nicht zu vergessen: Durch eine Entgeltumwandlung minderst du zwar deine gesetzliche Rente, eine bAV macht langfristig gesehen aber trotzdem Sinn. Wieso das so ist? Die gesetzliche Rente hat zum Einen keinen Inflationsausgleich. Mit dem privaten Sparen baust du jedoch garantiert Kapital auf, was dir zusätzliche Sicherheit gibt. Ganz anders sieht es nämlich bei der gesetzlichen Rente aus. Diese ist nicht garantiert und wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten wahrscheinlich weiter sinken. Informiere dich selbst am besten gründlich über die individuellen Vor-und Nachteile, die dir eine bAV bieten kann. Lass dich bei Bedarf auch gerne von den Verbraucherzentralen oder Finanzanlagenberatern beraten, wie du am besten für dein Alter vorsorgst und ob eine bAV für dich der richtige Weg ist.
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Beitragsbild: detailblick-foto – stock.adobe.com
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