Mobilitätszuschuss - kurz erklärt
enthalten im Basic, All-in-One Paket oder als Starter Benefit
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 1 EStG (ÖPNV-Ticket); § 9 Abs. 1, Abs. 2 EStG; § 40 Abs. 2 S. 2 EStG; R 40.2 Abs. 6 LStR (Fahrtkosten)
enthalten im Basic, All-in-One Paket oder als Starter Benefit
Mitarbeitende können individuell wählen – je nachdem, ob sie mit Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren
Bei der Nutzung von ÖPNV können Mitarbeitende ihre Fahrkarten ganz einfach direkt in der App hochladen
Im Anschluss können sich Mitarbeitende ganz entspannt zurücklehnen. Die Beleg-Prüfung übernehmen wir 🚀
Durch die automatische Beleg-Prüfung sind Unternehmen bei dem Mobilitätszuschuss auf der sicheren Seite
Direkte Schnittstellen zu Lohnabrechnungsprogrammen für eine ordnungsgemäße Umsetzung der Benefits
Die entstandenen Kosten werden automatisch gemeinsam mit der Lohn- oder Gehaltszahlung erstattet
Im ersten Schritt können die Mitarbeitenden individuell zwischen ÖPNV-Tickets oder Fahrtkosten (Kilometergeld) wählen.
Die ÖPNV-Tickets können direkt in der App von Mitarbeitenden hochgeladen werden. Die Prüfung der Belege erfolgt automatisch durch :pxtra.
Gute Fahrt! Die Erstattung der Kosten für ÖPNV-Tickets oder für den Fahrtkostenzuschuss erfolgt zusammen mit der Lohn- oder Gehaltszahlung.
Nein, das ist nicht möglich. Die Erstattung von Kosten für ÖPNV-Tickets bzw. das Zahlen von Kilometergeld ist nur für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte der Mitarbeitenden zulässig.
Mitarbeitende können für max. 15 Tage im Monat Kilometergeld ausgezahlt bekommen. Pro zurückgelegtem Kilometer können Mitarbeitende 0,30 € ausgezahlt bekommen. Ab dem 21. Kilometer steigt dieser Betrag auf 0,38 € pro Kilometer.
Ja, die Höhe der zu erstattenden Kosten pro Person ist durch das Deutschlandticket jeden Monat auf 49 € begrenzt.
In der Regel müssen die Belege in Form von Fahrkarten bis zum 5. Tag des Folgemonats eingereicht werden, damit sie in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt und die Kosten erstattet werden können.
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