ÖPNV-Zuschuss - kurz erklärt
Erstattungssumme pro Monat / Mitarbeitende nicht limitiert
Steuer- und Sozialversicherungsfrei
enthalten im Basic, All-in-One Paket oder als Starter Benefit
Rechtsgrundlage: 3 Nr. 15 EStG und §8 EStG
Öffentliche Verkehrsmittel werden immer beliebter. Nicht nur sind sie klimaschonend, weil sie den CO2-Ausstoß senken, auch sind sie besonders in Großstädten eine hervorragende Alternative zu Autos. Arbeitgebende können ihren Mitarbeitenden die Kosten ÖPNV-Tickets erstatten, diese so gleichzeitig fördern und ein Zeichen für Umweltschutz setzen.
Steuer- und Sozialversicherungsfrei
enthalten im Basic, All-in-One Paket oder als Starter Benefit
Rechtsgrundlage: 3 Nr. 15 EStG und §8 EStG
Mitarbeitende können ihre Belege (in Form von Fahrkarten) schnell und einfach direkt in der App hochladen
Im Anschluss können sich Mitarbeitende ganz entspannt zurücklehnen. Die Beleg-Prüfung übernehmen wir 🙂
Mit dem Starter-Benefit “Mobilität” können Unternehmen einfach zwischen ÖPNV-Tickets oder Fahrtkosten wählen
Durch den Beleg-Upload mit automatischer Prüfung durch uns mit dem Mobilitätszuschuss auf der sicheren Seite
Direkte Schnittstellen zur Lohnabrechnung für eine ordnungsgemäße Umsetzung des Mobilitätszuschusses
Die entstandenen Kosten werden automatisch gemeinsam mit der Lohn- oder Gehaltszahlung erstattet
Mitarbeitende können ihre Belege (in Form von Fahrkarten) direkt in der App scannen und sofort hochladen.
Die Prüfung der ÖPNV-Belege erfolgt im Anschluss automatisch durch :pxtra und Mitarbeitende können sich entspannt zurücklehnen.
Gute Fahrt! Die Erstattung der Kosten erfolgt zusammen mit der Lohn- oder Gehaltszahlung.
Nein, das ist nicht möglich. Die Erstattung von Kosten für ÖPNV-Tickets ist nur für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte der Mitarbeitenden zulässig.
Nein, es gibt keinen Maximalbetrag. Ausgaben für Bus- und Bahnfahrkarten können anteilig oder voll erstattet werden.
In der Regel müssen die Belege in Form von Fahrkarten bis zum 5. Tag des Folgemonats eingereicht werden, damit sie in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt und die Kosten erstattet werden können.
Du bist dir nicht sicher, welche Benefits zu deinem Unternehmen passen? Vereinbare einen Termin mit unseren Benefit-Expert:innen.
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