Betreuungskosten

Was sind Betreuungskosten?

Dem eigenen Job problemlos nachgehen, trotz kleiner Kinder und hoher Betreuungskosten. Arbeitgebende haben die Möglichkeit, die Kosten für die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmenden zu übernehmen. Mit diesem Benefit erhalten Mitarbeitende mit Kindern von ihren Arbeitgebenden eine sinnvolle finanzielle Unterstützung.

Betreuungskosten - kurz erklärt

 Höhe: unbegrenzt (richtet sich nach den Kita-Kosten)
 steuer- und sozialversicherungsfrei

 enthalten im Basic oder All-in-One Paket

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Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 33 EStG; R 3.33 LStR

Betreuungskosten waren noch nie so einfach

In nur wenigen Klicks Betreuungskosten erstatten lassen! Mit :pxtra können Mitarbeitende in nur wenigen Minuten einmalig ihren Betreuungsvertrag hochladen und Kosten erstattet bekommen. Weitere Vorteile findest du hier:

Einfacher Beleg-Upload direkt in der App

Mitarbeitende können ihre Rechnung des Kindergartens oder der Kita, direkt in der App einreichen

Einmaliger Upload der Rechnung

Die Rechnung des Kindergartens oder der Kita muss nur einmalig hochgeladen werden. Im Anschluss können die Kosten problemlos erstattet werden

Kein Höchstbetrag für Betreuungskosten

Für die Erstattung von Betreuungskosten gibt es keinen maximalen Höchstbetrag. Entscheidend sind einzig die tatsächlich entstandenen Kosten

Rechtssicherer Einsatz der Betreuungskosten

Durch umfassendes rechtliches Know-How im Bereich Betreuungskosten bist du mit uns auf der sicheren Seite

Integration in die Lohnabrechnung

Direkte Schnittstellen zu Lohnabrechnungs-Programmen für ordnungsgemäße Umsetzung der Betreuungskosten

Erstattung mit der Gehaltszahlung

Die Erstattung der Betreuungskosten erfolgt einfach gemeinsam mit der Lohn- oder Gehaltszahlung

Und so geht’s mit :pxtra

1

Kita-Rechnung hochladen

Einfach einmalig die Kita-Rechnung in die :pxtra-App hochladen und bestätigen, dass das Kind (oder die Kinder) noch nicht im schulpflichtigen Alter ist.

2

Automatische Beleg-Prüfung

Die Beleg-Prüfung erfolgt im Anschluss automatisch durch :pxtra.

3

Erstattung der Kosten

Die Erstattung der Kosten erfolgt automatisch zusammen mit der Lohn- oder Gehaltszahlung.

Häufig gestellte Fragen zu Betreuungskosten

Können die Betreuungskosten auch nur anteilig von den Arbeitgebenden übernommen werden?

Ja, das geht. Werden die Betreuungskosten nur anteilig übernommen, muss der Teilbetrag auf der Originalrechnung vermerkt werden.

Welche Kosten können übernommen werden?

Es gibt keinen Höchstbetrag, bis zu dem die Betreuungskosten von den Arbeitgebenden übernommen werden können. Entscheidend sind einzig die tatsächlich entstandenen Kosten für die Betreuung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung).

Können mit Betreuungskosten auch die Kosten von einer Tagesmutter erstattet werden?

Die Übernahme der Kosten gilt nur für KITA und Kindergarten (keine Tagesmütter o.Ä.).

Was passiert, wenn in meinem Bundesland keine Kita-Gebühren anfallen?

Fallen in einem Bundesland keine Kita-Gebühren o.Ä. an, können auch nur die Verpflegungskosten eingereicht und erstattet werden.

Bilder verschiedener Mitarbeiter:innen

Was ist das beste Benefit für deine Mitarbeitenden?

Du bist dir nicht sicher, welche Benefits zu deinem Unternehmen passen? Vereinbare dir einen Termin mit unseren Benefit-Experten.

Unsere Benefit-Plattform & App

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