Gutscheine gehören zu den beliebtesten Formen des Sachbezugs – und gleichzeitig zu den häufigsten Unsicherheiten in HR-Abteilungen. Welche Gutscheine gelten als Sachbezug? Wie lassen sie sich rechtssicher einsetzen? Und wie müssen sie korrekt auf der Lohnabrechnung erscheinen?

In diesem Artikel finden Unternehmen konkrete Gutscheine-Sachbezug-Beispiele, klare Antworten zur Abrechnung und einen Überblick über die wichtigsten Regeln für den steuerfreien Sachbezug 2026.

Inhaltsverzeichnis

Was gilt als Gutschein im Sachbezug?

Ein Gutschein gilt als Sachbezug, wenn er ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigt und keinen Barauszahlungscharakter hat.
Er darf nicht als allgemeines Zahlungsmittel funktionieren und muss bestimmten gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Für Unternehmen bedeutet das:
Nicht jeder Gutschein ist automatisch steuerfrei nutzbar – die konkrete Ausgestaltung ist entscheidend.

Sachbezug Nutzung am Handy
Nutzung des Sachbezugs in der :pxtra Benefit-App

Steuerfreier Sachbezug 2026: Das müssen Unternehmen wissen

Auch 2026 gilt:
Unternehmen können ihren Mitarbeitenden Sachbezüge im Wert von bis zu 50 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren.

Wichtig dabei:

  • Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag
  • Wird die Grenze überschritten, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig
  • Sachbezüge müssen zusätzlich zum Gehalt gewährt werden

Gutscheine sind dabei eine der flexibelsten und am häufigsten genutzten Formen des Sachbezugs.

Monatlich oder einmalig – beides möglich:
Gutscheine als Sachbezug müssen nicht zwingend monatlich gewährt werden. Neben dem regelmäßigen 50-Euro-Sachbezug können Unternehmen Gutscheine auch einmalig und anlassbezogen einsetzen, zum Beispiel als Aufmerksamkeit zu Geburtstagen, Hochzeiten oder Jubiläen.

In der Praxis lassen sich sowohl monatliche Sachbezugsbudgets als auch einmalige Gutscheinzuwendungen digital abbilden. Mit :pxtra können Unternehmen beide Varianten – monatlich oder einmalig – einheitlich über die App umsetzen. Weiterführende Informationen zu Zusatzleistungen, Prämien und Sonderzahlungen finden sich im verlinkten Artikel.

50-Euro-Sachbezug: Gutscheine & Beispiele aus der Praxis

In der Praxis setzen Unternehmen den 50-Euro-Sachbezug vor allem über Gutscheine um. Diese können sehr unterschiedlich ausgestaltet sein – von klassischen Einkaufsgutscheinen über digitale Services bis hin zu bestimmten Mitgliedschaften oder Abonnements.

Entscheidend ist dabei nicht der Name des Gutscheins, sondern die konkrete Ausgestaltung: Nur Gutscheine und Leistungen, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und keinen Bargeldcharakter haben, gelten als steuerfreier Sachbezug.

💡 Merksatz:
Ein Gutschein gilt als Sachbezug, wenn er zweckgebunden, nicht auszahlbar und kein allgemeines Zahlungsmittel ist.

Was gilt als Sachbezugs-Gutschein?

  • Einkaufsgutscheine für ausgewählte Handelspartner (Kaufland, Thalia)
  • Digitale Gutscheine für Online-Shops (Zalando, Decathlon)
  • Gutscheine für Mobilität, Verpflegung oder Freizeitangebote (Lieferando, Netflix)
  • Sachbezogene Gutscheine mit begrenztem Akzeptanznetzwerk (Nintendo, Tchibo)

Welche Gutscheine gelten nicht als Sachbezug?

  • Gutscheine mit direkter oder indirekter Bargeldauszahlungsfunktion
  • Universell einsetzbare Zahlungskarten
  • Gutscheine, die wie ein zweites Gehaltskonto funktionieren
  • Barzuschüsse oder zweckfreie Geldleistungen
Beispiele: Paypal Guthaben, 50€ Bargeld “zum Tanken”, Prepaid Visa Card, ETFs oder Fondsanteile

Praxis-Hinweis für HR:
Die konkrete Auswahl geeigneter Gutscheinpartner ist entscheidend dafür, ob ein Gutschein als steuerfreier Sachbezug gilt. Um Unternehmen hier Transparenz und Planungssicherheit zu geben, stellt pxtra eine vollständige Übersicht aller angebundenen Gutscheinpartner als Download zur Verfügung. Die Liste zeigt, welche Händler und Services aktuell für den Sachbezug genutzt werden können und unterstützt HR bei der Auswahl passender Sachbezug-Beispiele.

Eine Liste alle Handelspartner von A wie Aldi bis Z wie Zalando, die pxtra als Gutscheine anbieten kann

Download für HR

Liste aller Sachbezug-Gutscheine, die Mitarbeitende in der pxtra App auswählen können. Die Übersicht zeigt die aktuell verfügbaren Gutschein­anbieter für den 50-Euro-Sachbezug.

Muss der Sachbezug auf der Lohnabrechnung stehen?

✅ Ja. Sachbezüge müssen auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden – auch dann, wenn sie steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Das sorgt für Transparenz und rechtliche Sicherheit.

Ein typisches Beispiel:

  • Position: Sachbezug Gutschein
  • Betrag: 50,00 €
  • Steuer: steuerfrei
  • Sozialversicherung: beitragsfrei

Die genaue Bezeichnung kann je nach Abrechnungssystem variieren, wichtig ist die eindeutige Zuordnung als Sachbezug.

Auf diesem Dokument ist zu erkenne, wie der steuerfreie Sachbezug auf dem Lohndokument abgerechnet wird
Beispiel Lohnabrechnung mit Sachbezug

Häufige Fehler bei Gutscheinen als Sachbezug

Diese 4 Fehler treten immer wieder in der Praxis auf:
  1. Überschreiten der 50-Euro-Grenze
  2. Nutzung nicht zulässiger Gutscheinarten
  3. fehlender oder falscher Ausweis auf der Lohnabrechnung
  4. fehlende Zweckbindung oder Dokumentation
Digitale Lösungen helfen Unternehmen dabei, diese Risiken zu vermeiden und den Sachbezug strukturiert umzusetzen.
Frauenhände im grauen Strickpulli tippen auf eine Tastatur. Auf dem Bildschirm ist eine Mitarbeiterliste
So sieht die Benefit-Verwaltung für Personalverwaltende in der pxtra-Plattform aus.

Fazit: Gutscheine als Sachbezug sinnvoll einsetzen

Der Sachbezug ist das perfekte “Starter-Benefit” und bildet eine solide Grundlage für die Nutzung weiterer Mitarbeiterangebote. 🙂

Die Sachbezugs-Gutscheine bieten Unternehmen eine flexible und steuerlich attraktive Möglichkeit, Mitarbeitenden einen echten Nettovorteil zu gewähren. Entscheidend für die Steuerfreiheit ist jedoch nicht der Gutschein selbst, sondern seine konkrete Ausgestaltung – insbesondere die Zweckbindung, das begrenzte Akzeptanznetzwerk und die saubere Abbildung in der Lohnabrechnung.

Richtig umgesetzt lassen sich sowohl monatliche Sachbezugsbudgets als auch einmalige anlassbezogene Gutscheine rechtssicher abbilden. Damit werden Gutscheine zu einem wirkungsvollen Bestandteil moderner Benefit-Strategien – mit geringem Verwaltungsaufwand und hoher Akzeptanz bei Mitarbeitenden.

Zum Ende noch eine kleine Zusammenfassung gefällig? In diesem kurzen Video findest du nochmal gebündelt alle wichtigen Infos:
Benefits für dein Team

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