Benefits für dein Team
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Stabiles und schnelles Internet gehört zum Home-Office wie der Sonnenschein zum Sommer. Für Mitarbeitende, die regelmäßig oder sogar ausschließlich im Home-Office arbeiten, ist eine verlässliche Internetverbindung daher absolute Voraussetzung. Egal ob beim Bearbeiten von Dokumenten, in Online-Meetings oder beim Recherchieren im Netz – niemand möchte dabei wegen schlechten Internets aufgehalten werden. Mit der Zahlung einer Internetpauschale können Arbeitgebende die (privaten) Kosten für den Internetzugang ihrer Mitarbeitenden übernehmen.
Was dabei zu beachten ist und welche gesetzlichen Regelungen es für den Internetzuschuss gibt, erfährst Du kurz und knapp in diesem Blogbeitrag!
Mit der Internetpauschale können Arbeitgebende die monatlichen Kosten für den Internetanschluss ihrer Mitarbeitenden übernehmen. Der Maximalbetrag für die monatliche Erstattung liegt bei 50 €. Der Ort der Arbeit spielt für die Auszahlung keine Rolle. Heißt also, auch für Mitarbeitende, welche nicht regelmäßig oder sogar nie im Home-Office arbeiten, kann der Internetzuschuss gezahlt werden. Die Erstattung der monatlichen Kosten für die Internetnutzung steht in keinem Zusammenhang mit der beruflichen Nutzung des Internets.
Damit die Internetkosten erstattet werden können, brauchen Arbeitgebende den Internetvertrag ihrer Mitarbeitenden.
Mit :pxtra müssen Mitarbeitende ihren Internetvertrag übrigens nur einmalig hochladen. Durch unseren schnellen und sicheren Beleg-Upload geht das ganz einfach. Im Anschluss wird die Internetpauschale jeden Monat automatisch aus dem Benefit-Budget der Mitarbeitenden gezahlt. Klingt gut? Dann findest Du hier noch mehr Informationen dazu. 🙂
Die Auszahlung der Internetpauschale wird steuerlich vergünstigt behandelt. Statt voller Versteuerung fällt für den Internetzuschuss seitens von Arbeitgebenden nur eine Pauschalsteuer von 25 % an. Sozialversicherungsbeiträge fallen sogar vollständig weg. Für Mitarbeitende ist die Internetpauschale zu 100 % steuer- und sozialversicherungsfrei. Damit sparen Arbeitgebende deutlich an Kosten und Mitarbeitende können sich pro Jahr auf bis zu 600 € mehr Nettogehalt freuen. Das ist doch schon mal was!
Wer sich schon ein bisschen mit Mitarbeiter-Benefits beschäftigt hat, kennt die Antwort. 😉
Für die Erstattung der Internetkosten darf der maximale Höchstbetrag von 50 € pro Monat nicht überschritten werden. Darüber hinaus dürfen nur tatsächlich entstandene Kosten erstattet werden. Was heißt das? Haben Mitarbeitende beispielsweise nur Internetkosten von 30 € pro Monat, können auch nur genau diese 30 € erstattet werden – kein Cent mehr.
Wenn Du die beiden Punkte beachtest, steht dem Internetzuschuss nichts mehr im Weg. 🙂
Die Internetpauschale ist ein nützliches Benefit für alle Mitarbeitenden – egal ob für Home-Office-Liebhaber oder Büromenschen. Ohne die Hand ins Feuer legen zu wollen, sagen wir einfach mal, dass heute so gut wie alle einen privaten Internetanschluss zu Hause haben. Wer würde da schon ablehnen, die Kosten für die Nutzung nicht mehr selber tragen zu müssen? Zwar ist die Internetpauschale kein Wundermittel, trotzdem können Arbeitgebende mit ihr ein Gefühl von Wertschätzung vermitteln und vor allem in Kombination mit weiteren Mitarbeiter-Benefits die Zufriedenheit ihrer Mitarbeitenden nachhaltig steigern.
Um die Internetpauschale für Dich nochmal anschaulicher zu erklären, haben wir noch ein kleines Video vorbereitet. 🙂
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Möchtest Du Dich noch über weitere Benefits belesen? Dann schau’ Dir gerne unsere Blog-Kategorie “Mitarbeiter-Benefits” an oder tauche in verschiedene Benefit-Strategien ein und finde die passende für Dein Unternehmen.
Beitragsbild: iana_kolesnikova — stock.adobe.com
Titelbild: iana_kolesnikova — stock.adobe.com
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