Internetpauschale

Was ist die Internetpauschale?

Ohne funktionierendes Internet geht heute so gut wie gar nichts mehr – weder im Büro noch zu Hause. Besonders für Mitarbeitende, die häufig aus dem Home-Office arbeiten, bietet es sich daher an, dass Arbeitgebende ihnen die Internetkosten in Höhe von bis zu 50 € pro Monat erstatten.

Internetpauschale - kurz erklärt

 Höhe: 50 € pro Monat bzw. 600 € pro Jahr

 25 % Pauschalsteuer, sozialversicherungsfrei

 enthalten im Basic oder All-in-One Paket

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Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG
R 40.2 Abs. 5 LStR

Internetpauschale war noch nie so einfach

Mit nur wenigen Klicks Internetkosten erstatten lassen! Mitarbeitende können sich mit :pxtra schnell und einfach ihren Zuschuss sichern. Weitere Vorteile findest du hier:

Einfach Rechnungsbetrag angeben

Für die Internetpauschale müssen Mitarbeitende lediglich den Betrag ihrer Internetrechnung angeben und bestätigen

Automatische Auszahlung

Nach der Bestätigung des Betrages wird die Internetpauschale jeden Monat automatisch ausgezahlt

Alle Infos übersichtlich in der :pxtra-App

In der :pxtra-App können Mitarbeitende jederzeit alle Informationen über das Benefit Internetpauschale finden

Rechtssicherer Einsatz der Internetpauschale

Durch vorgefertigte Ergänzungs- und Zusatzvereinbarungen bei der Internetpauschale auf der sicheren Seite

Integration in die Lohnabrechnung

Direkte Schnittstellen zu Lohnabrechnungs-Programmen für ordnungsgemäße Umsetzung der Internetpauschale

Erstattung mit der Gehaltszahlung

Die Erstattung der mtl. Internetkosten erfolgt automatisch mit der Lohn- oder Gehaltszahlung

Und so geht’s mit :pxtra

1

Betrag angeben & bestätigen

Im ersten Schritt geben Mitarbeitende ihren Internetvertrag ihren Rechnungsbetrag an und bestätigen diesen – direkt in der App.

2

Abzug vom Benefit-Budget

Nach einmaligem Upload werden die Internetkosten jeden Monat automatisch vom Benefit-Budget des Mitarbeitenden abgezogen.

3

Kosten erstatten

Die Erstattung der Kosten erfolgt automatisch zusammen mit der Lohn- oder Gehaltszahlung.

Häufig gestellte Fragen zur Internetpauschale

Welchen Internetkosten können erstattet werden?

Es können nur tatsächlich entstandene Internetkosten erstattet werden. Betragen die Kosten also z.B. 30 €, kann auch nur genau dieser Betrag erstattet werden.

Können die Internetkosten auch für Mitarbeitende erstattet werde, die nicht regelmäßig im Home-Office arbeiten?

Ja, der Ort der Arbeit spielt für die Erstattung der Internetkosten keine Rolle.

Bilder verschiedener Mitarbeiter:innen

Was ist das beste Benefit für deine Mitarbeitenden?

Du bist dir nicht sicher, welche Benefits zu deinem Unternehmen passen? Vereinbare dir einen Termin mit unseren Benefit-Experten.

Unsere Benefit-Plattform & App

 Einfache Mitarbeiter-App

 Individuelle Benefit-Auswahl

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 Geringer administrativer Aufwand

 Integration in Lohnabrechnung

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