Junge lächelnde Frau sonnt sich in einer orangen Hängematte
“So wie du arbeitest, möchte ich gern mal Urlaub machen!” Wenn du sowas das nächste Mal hörst, kannst du nicht nur 5 € ins Phrasenschwein verlangen, sondern auch ganz cool sagen: “Du, ich bekomme für meinen Urlaub sogar Geld ausgezahlt.” Mit der Erholungsbeihilfe können Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden im Zusammenhang mit einem Urlaub einen Zuschuss zusätzlich zum Gehalt zahlen. Von wegen also, Benefits sind nur im strikten Arbeitsalltag zu gebrauchen.
Alles was du in Bezug auf dieses Benefit zu steuerrechtlichen Eckpfeilern und gesetzlichen Voraussetzungen wissen musst, erfährst du von uns gebündelt in diesem Blog-Beitrag. So bleiben für dich keine Fragen offen!

Erholungsbeihilfe – Definition und Grundlagen

Mit einer Erholungsbeihilfe können Arbeitgebende zum Urlaub ihrer Mitarbeitenden finanziell etwas beisteuern. Insgesamt können Mitarbeitende bis zu 156,00 € pro Jahr zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt bekommen – doch damit nicht genug. Auch für Ehepartner:innen (+ 104,00 €) und jedes leibliche Kind (+ 52,00 €) gibt es Grund zur Freude. Die Auszahlung wird obendrauf vergünstigt mit 25 % versteuert und ist komplett sozialversicherungsfrei.
Mann in einer Hängematte vor einem Wasserfall
Bild: jeremy-bishop — unsplash.com

Was ist bei der Erholungsbeihilfe zu beachten?

Damit die Auszahlung ordnungsgemäß von statten geht, müssen 2 Dinge beachtet werden:
  • Für die Auszahlung muss ein bereits genehmigter Urlaubsantrag der Mitarbeitenden vorliegen. Mit :pxtra geht das durch den Beleg-Upload übrigens ganz einfach und schnell. Mehr Informationen dazu findest du hier.
  • Mitarbeitende sollten darüber hinaus bestenfalls auch die Belege, die sie im Urlaub erhalten, gut aufbewahren. Rein gesetzlich muss nämlich auch nachgewiesen werden, wofür genau das Geld verwendet wurde (z.B. für Eintrittskarten zu Konzerten oder sonstigen Veranstaltungen). So dürfen z.B. von 156,00 € Erholungsbeihilfe nicht nur 100,00 € für die Erholung genutzt und 56,00 € gespart werden.

Zahlung einer Erholungsbeihilfe – Welche Einschränkungen gibt es?

Wie bei eigentlich jedem Benefit für Mitarbeitende gibt es auch bei diesem Gehaltsextra Einschränkungen, an die sich gehalten werden muss, damit alles reibungslos abläuft:
  • Pro Kalenderjahr ist es nur genau einmal möglich, den Zuschuss ausgezahlt zu bekommen.
  • Die Auszahlung muss im festen Zusammenhang mit einer Urlaubsreise stehen. Eine Auszahlung für andere Zwecke ist nicht zulässig.
  • Der Urlaub darf frühestens 3 Monate vor oder muss spätestens 3 Monate nach der Auszahlung angetreten werden.
So, das war’s auch schon. 😀 Alle Informationen zur Erholungsbeihilfe findest du auch noch einmal gebündelt im folgenden Video.
Play Video about Erholungsbeihilfe Video Vorschaubild

Vorteile bei der Auszahlung einer Erholungsbeihilfe

Die Erholungsbeihilfe erzeugt Vorteile – für Arbeitgebende und Arbeitnehmende.

1. Finanzielle Unterstützung im Urlaub

Die meisten Benefits zielen vor allem darauf ab, den Arbeitsalltag von Mitarbeitenden angenehmer zu gestalten. Mit einer Erholungsbeihilfe erfahren Mitarbeitende jedoch auch im Urlaub Unterstützung von ihrem wertschätzenden Arbeitgebenden. Das ist nicht nur nützlich, sondern schafft auch finanzielle Vorteile für die wohlverdiente Pause vom Alltag.

2. Steuervergünstigt und Sozialversicherungsfrei

Die Auszahlung einer Erholungsbeihilfe wird steuerlich gefördert (Pauschalsteuer 25 %) und ist zu 100 % sozialversicherungsfrei. Dadurch müssen sich Arbeitgebende keine Gedanken über hohe Kosten machen und Mitarbeitende haben insgesamt mehr Netto vom Brutto.

3. Erholungsbeihilfe auch für Ehepartner:innen und Kinder

Wie bereits erwähnt, haben nicht nur einzelne Mitarbeitende selbst etwas von diesem Benefit. Auch Ehepartner:innen und Kinder kriegen ein Stück vom Kuchen ab. Haben Mitarbeitende eine große Familie, kann sich dieses Benefit also gleich doppelt und dreifach lohnen.

4. Gesteigerte Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation

Geld alleine macht nicht glücklich. Mehr Geld aber schon! Mit einer Erholungsbeihilfe können Arbeitgebende zeigen, dass sie die Arbeit ihrer Mitarbeitenden wertschätzen und eine Auszeit nicht nur respektieren, sondern auch unterstützen. Das führt langfristig zu gesteigerter Mitarbeiterzufriedenheit und erhöhter Motivation bei der Arbeit.

Junge Frau mit Sonnenbrille liegt in einer Hängematte am Strand
Bild: olezzo — stock.adobe.com

Fazit – Für wen lohnt sich eine Erholungsbeihilfe?

Kurz gesagt: Eine Erholungsbeihilfe lohnt sich für jeden. Denn auch jeder noch so harte Workaholic braucht ab und zu eine längere Auszeit, um einfach mal durchatmen zu können. Wenn man dafür dann auch noch Geld bekommt, macht der Urlaub natürlich gleich doppelt Spaß und der Urlaub fühlt sich noch mehr verdient und erholsamer an.

Wir empfehlen allen Arbeitgebenden, die Erholungsbeihilfe auf jeden Fall mit in ihr Benefit-Portfolio aufzunehmen. Noch keine Benefits? Na dann ist’s aber aller höchste Eisenbahn! 😉 Schau’ doch gerne mal hier vorbei und lass dich von unseren Benefit-Angeboten inspirieren!
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