Mann spielt mit Kindern auf dem Boden

Oft stehen dem Traum, eine eigene Familie zu gründen, hohe Kosten im Weg. Dazu zählen auch die Betreuungskosten von Kindern. Gerade für berufstätige Menschen ist die Betreuung der eigenen Kinder ab einem gewissen Alter unabdingbar, um weiterhin arbeiten und Geld verdienen zu können. Doch wie können die mitunter hohen Betreuungskosten gestemmt werden?

Arbeitgebende haben glücklicherweise die Möglichkeit, die Kosten für die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern ihrer Mitarbeitenden zu übernehmen. Damit bieten sie ihren Angestellten eine sinnvolle finanzielle Unterstützung. Alles was Du über die Erstattung von Betreuungskosten als Benefit für Mitarbeitende wissen musst, erfährst Du gebündelt in diesem Blogbeitrag:

Betreuungskosten – Wie funktioniert die Erstattung?

Damit Mitarbeitende Kosten erstattet bekommen können, müssen sie Arbeitgebenden die Rechnung der KiTa oder des Kindergartens vorlegen. Werden die Kosten nur anteilig übernommen, dann muss dieser Betrag auf der Originalrechnung vermerkt werden.

Mit :pxtra funktioniert die Erstattung von Betreuungskosten übrigens kinderleicht. Mitarbeitende müssen in der Benefit-Plattform einmalig ihre Kindergarten- oder KiTa-Rechnung hochladen. Im Anschluss wird die Rechnung automatisch geprüft und an die Personalabteilung weitergeleitet. Die Erstattung der Kosten erfolgt dann jeden Monat automatisch mit der Lohn- oder Gehaltsabrechnung. Einfacher geht’s nun wirklich nicht 😉 Mehr Informationen zu Kinderbetreuungskosten findest Du hier.

Frau spielt mit Kindern auf Boden
Bild: bernardbodo — stock.adobe.com

Rechtliche und steuerliche Grundlagen zu Betreuungskosten

Bei der Übernahme von Betreuungskosten gibt es keinen maximalen Höchstbetrag. Die zu erstattenden Kosten werden einzig und allein von den tatsächlichen Kosten der KiTa oder des Kindergartens begrenzt. Des Weiteren fallen bei der Übernahme der Kosten keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge an.

Erstattung von Betreuungskosten — Welche Einschränkungen gibt es?

Damit die Betreuungskosten von Mitarbeitenden übernommen werden können, müssen einige Dinge beachtet werden:

Zum einen dürfen Kinder nicht älter als 6 Jahre, also noch nicht im schulpflichtigen Alter sein, damit die Kosten geltend gemacht werden können.

Zweitens können nur die tatsächlichen Betreuungskosten, einschließlich Unterkunft und Verpflegung, erstattet werden. Fallen in einem Bundesland keine KiTa-Gebühren an, können auch keine Kosten erstattet werden. Reine Kosten für die Verpflegung sind von der Erstattung ausgeschlossen.

Der dritte zu beachtende Punkt ist, dass nur Kosten für KiTa und Kindergarten für eine Erstattung in Frage kommen. Tagesmütter oder ähnliche Einrichtungen sind leider nicht für eine Kostenerstattung vorgesehen.

Vorteile bei der Erstattung von Betreuungskosten

Die Übernahme von Betreuungskosten erzeugt Vorteile — sowohl für Arbeitgebende als auch für ihre Mitarbeitenden. Die wichtigsten Vorteile findest Du in diesem Abschnitt:

1. Sinnvolle finanzielle Unterstützung für Mitarbeitende

Für Mitarbeitende mit Kindern im nicht schulpflichtigen Alter ist die Übernahme von Betreuungskosten eine echt sinnvolle finanzielle Unterstützung. Durch die Erstattung der Kosten haben Mitarbeitende jeden Monat mehr Netto vom Brutto und werden so finanziell entlastet. Die Höhe der zu erstattenden Kosten wird dabei lediglich durch die tatsächlichen Kosten der KiTa oder des Kindergartens begrenzt.

2. Kosteneinsparungen und mehr Netto vom Brutto

Durch die Übernahme der Kosten profitieren also sowohl Arbeitgebende als auch ihre Angestellten. Arbeitgebende sparen spürbar Kosten und ermöglichen ihren Mitarbeitenden gleichzeitig ein höheres Nettogehalt. Zwei Fliegen mit einer Klappe also.

3. Gesteigerte Mitarbeiterzufriedenheit durch Wertschätzung

Mit der Übernahme von Betreuungskosten zeigen Arbeitgebende, dass ihnen die Familie ihrer Mitarbeitenden am Herzen liegt und sie die Work-Life-Balance ihrer Mitarbeitenden fördern. So schließen sich der Traum einer eigenen Familie und einer erfolgreichen Karriere nicht mehr aus. Gleichzeitig werden positive Effekte auf die Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation erzielt.

Mann spielt mit mehreren Kindern auf dem Boden
Bild: halfpoint — stock.adobe.com

Fazit — Wie sinnvoll ist die Erstattung von Betreuungskosten?

Eine Übernahme der Kinderbetreuungskosten seitens der Arbeitgebenden wirkt sich in vielerlei Hinsicht positiv aus.

Familien werden in Zeiten, in denen das Geld vielleicht mal knapp wird, finanziell unterstützt und haben so am Ende des Monats mehr Nettolohn in der Tasche. Arbeitgebende sitzen durch diese Unterstützung nicht etwa vor hohen Kostenbergen, sondern sparen durch die Steuer- und SV-Freiheit sogar noch Geld. Am wichtigsten jedoch: Arbeitgebende ermöglichen Mitarbeitenden durch dieses Benefit den Spagat zwischen Familie und Beruf, sodass sich Mitarbeitende nicht mehr für eines davon entscheiden müssen.

Letztendlich lässt sich sagen: Das Benefit Betreuungskosten-Zuschuss ist natürlich nicht für alle Mitarbeitenden sinnvoll. Wer keine Kinder hat, wird mit diesem Benefit nicht viel anfangen können. Für Mitarbeitende mit Kindern im nicht schulpflichtigen Alter gelten Betreuungskosten als absolutes Must-Have Benefit. Und mit :pxtra können sich alle Mitarbeitenden genau die Benefits aussuchen, die auch zu ihnen passen. Erfahre mehr über unseren Budget-Ansatz 🙂

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