Benefits für dein Team
Du möchtest dich fachlich zum Thema Mitarbeiter-Benefits beraten lassen? Vereinbare dir gerne einen Termin mit unseren Benefit-Experten.
In diesem Artikel finden Unternehmen konkrete Gutscheine-Sachbezug-Beispiele, klare Antworten zur Abrechnung und einen Überblick über die wichtigsten Regeln für den steuerfreien Sachbezug 2026.
Ein Gutschein gilt als Sachbezug, wenn er ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigt und keinen Barauszahlungscharakter hat.
Er darf nicht als allgemeines Zahlungsmittel funktionieren und muss bestimmten gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Für Unternehmen bedeutet das:
Nicht jeder Gutschein ist automatisch steuerfrei nutzbar – die konkrete Ausgestaltung ist entscheidend.

Auch 2026 gilt:
Unternehmen können ihren Mitarbeitenden Sachbezüge im Wert von bis zu 50 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren.
Wichtig dabei:
Gutscheine sind dabei eine der flexibelsten und am häufigsten genutzten Formen des Sachbezugs.
Monatlich oder einmalig – beides möglich:
Gutscheine als Sachbezug müssen nicht zwingend monatlich gewährt werden. Neben dem regelmäßigen 50-Euro-Sachbezug können Unternehmen Gutscheine auch einmalig und anlassbezogen einsetzen, zum Beispiel als Aufmerksamkeit zu Geburtstagen, Hochzeiten oder Jubiläen.
In der Praxis lassen sich sowohl monatliche Sachbezugsbudgets als auch einmalige Gutscheinzuwendungen digital abbilden. Mit :pxtra können Unternehmen beide Varianten – monatlich oder einmalig – einheitlich über die App umsetzen. Weiterführende Informationen zu Zusatzleistungen, Prämien und Sonderzahlungen finden sich im verlinkten Artikel.
In der Praxis setzen Unternehmen den 50-Euro-Sachbezug vor allem über Gutscheine um. Diese können sehr unterschiedlich ausgestaltet sein – von klassischen Einkaufsgutscheinen über digitale Services bis hin zu bestimmten Mitgliedschaften oder Abonnements.
Entscheidend ist dabei nicht der Name des Gutscheins, sondern die konkrete Ausgestaltung: Nur Gutscheine und Leistungen, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und keinen Bargeldcharakter haben, gelten als steuerfreier Sachbezug.
💡 Merksatz:
Ein Gutschein gilt als Sachbezug, wenn er zweckgebunden, nicht auszahlbar und kein allgemeines Zahlungsmittel ist.
Praxis-Hinweis für HR:
Die konkrete Auswahl geeigneter Gutscheinpartner ist entscheidend dafür, ob ein Gutschein als steuerfreier Sachbezug gilt. Um Unternehmen hier Transparenz und Planungssicherheit zu geben, stellt pxtra eine vollständige Übersicht aller angebundenen Gutscheinpartner als Download zur Verfügung. Die Liste zeigt, welche Händler und Services aktuell für den Sachbezug genutzt werden können und unterstützt HR bei der Auswahl passender Sachbezug-Beispiele.
Liste aller Sachbezug-Gutscheine, die Mitarbeitende in der pxtra App auswählen können. Die Übersicht zeigt die aktuell verfügbaren Gutscheinanbieter für den 50-Euro-Sachbezug.
✅ Ja. Sachbezüge müssen auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden – auch dann, wenn sie steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Das sorgt für Transparenz und rechtliche Sicherheit.
Ein typisches Beispiel:
Die genaue Bezeichnung kann je nach Abrechnungssystem variieren, wichtig ist die eindeutige Zuordnung als Sachbezug.


Der Sachbezug ist das perfekte “Starter-Benefit” und bildet eine solide Grundlage für die Nutzung weiterer Mitarbeiterangebote. 🙂
Die Sachbezugs-Gutscheine bieten Unternehmen eine flexible und steuerlich attraktive Möglichkeit, Mitarbeitenden einen echten Nettovorteil zu gewähren. Entscheidend für die Steuerfreiheit ist jedoch nicht der Gutschein selbst, sondern seine konkrete Ausgestaltung – insbesondere die Zweckbindung, das begrenzte Akzeptanznetzwerk und die saubere Abbildung in der Lohnabrechnung.
Richtig umgesetzt lassen sich sowohl monatliche Sachbezugsbudgets als auch einmalige anlassbezogene Gutscheine rechtssicher abbilden. Damit werden Gutscheine zu einem wirkungsvollen Bestandteil moderner Benefit-Strategien – mit geringem Verwaltungsaufwand und hoher Akzeptanz bei Mitarbeitenden.
Du möchtest dich fachlich zum Thema Mitarbeiter-Benefits beraten lassen? Vereinbare dir gerne einen Termin mit unseren Benefit-Experten.
Möchtest du dich noch über weitere Mitarbeiter-Benefits belesen? Dann schau’ dir gerne unsere Blog-Kategorie “Mitarbeiter-Benefits” an oder finde heraus, welche Vorteile eine digitale Benefit-Plattform dir und deinen Mitarbeitenden bietet!
Du möchtest tiefer in das Thema Mitarbeiter-Benefits eintauchen und zu einer richtigen Fachkraft im Bereich Mitarbeiter-Angebote werden? Dann ist unser 100-seitiger Benefit-Ratgeber genau das Richtige für dich! Hier geht’s zum Download.
Beitragsbild: Dragana Gordic — stock.adobe.com
Titelbild: Dragana Gordic — stock.adobe.com
Jasmin Klepsch ist Content-Strategin bei :pxtra und verleiht Themen rund um moderne Arbeitswelten eine starke Stimme. Mit einem Gespür für relevante Trends, narrativen Feinschliff und menschliche Perspektiven entwickelt sie Inhalte, die sowohl HR-Expert:innen als auch Mitarbeitende begeistern. Ihr Schwerpunkt: Benefits, Arbeitszeitmodelle und die Zukunft der Unternehmenskultur.
Jasmin Klepsch ist Content-Strategin bei :pxtra und verleiht Themen rund um moderne Arbeitswelten eine starke Stimme. Mit einem Gespür für relevante Trends, narrativen Feinschliff und menschliche Perspektiven entwickelt sie Inhalte, die sowohl HR-Expert:innen als auch Mitarbeitende begeistern. Ihr Schwerpunkt: Benefits, Arbeitszeitmodelle und die Zukunft der Unternehmenskultur.
bAV & bKV (1) Fahrrad-Leasing (5) Hot Topics (21) Lohnabrechnung (1) Mitarbeiter Benefits (42) News & Studies (4) New Work (32) Sachbezug / Gutscheine (6) Workation (2)
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Jasmin Klepsch