Persönliches Gespräch mit Patrick Koy über betriebliche Altersversorgung (bAV), moderne Vorsorge und seine Tipps für Unternehmen

Herr Koy, bevor wir über Vorsorge sprechen: Mögen Sie sich einmal kurz vorstellen?

Patrick Koy:
Sehr gern. Ich bin seit vielen Jahren Berater bei MLP und begleite Mandantinnen und Mandanten vom Studium bis weit in die Karriere hinein. Viele schätzen, dass sie bei mir einen Ansprechpartner für alle Finanzthemen haben – von Altersvorsorge und Vermögensmanagement über Versicherungen bis hin zu Finanzierung und Banking. Mein Anspruch ist, immer maßgeschneiderte und nachhaltige Lösungen zu finden, die wirklich zum Leben und den Zielen meiner Kunden passen.

"Sachbezug oder Essenszuschuss helfen im Alltag - aber bAV schafft langfristig finanzielle Stabilität."
Patrick Koy
Berater bei MLP in Bremen

Ein Schwerpunkt Ihrer Beratung ist die betriebliche Altersvorsorge. Wie kam das?

Patrick Koy:
Weil die bAV ein unfassbar wirkungsvolles Instrument ist – und gleichzeitig eines der am wenigsten verstandenen. Viele Menschen haben nur einen Satz gehört: „Da muss man später Steuern zahlen.“ Aber wenn man das einmal fundiert erklärt, merken die meisten sofort: “Oh, das ist ja ein echter Vorteil!”
In der Beratung sehe ich immer wieder, wie groß der Unterschied zwischen einem guten, transparenten bAV-Konzept und einer 08/15-Lösung ist.

Warum ist bAV Ihrer Meinung nach ein besonders guter Benefit für Mitarbeitende – und auch für Unternehmen?

Patrick Koy:
Weil beide Seiten profitieren:

  • Mitarbeitende sparen Steuern und Sozialabgaben,
  • Arbeitgebende können mit einem vergleichsweise kleinen Zuschuss große Wirkung erzielen.

Und: Die bAV ist ein Benefit, der wirklich Sicherheit vermittelt. Sachbezug oder Essenszuschuss helfen im Alltag – aber bAV schafft langfristige finanzielle Stabilität. Unternehmen, die das klar kommunizieren, punkten enorm in Sachen Arbeitgeberattraktivität.

Welche persönlichen Tipps geben Sie Unternehmen, die die bAV richtig aufsetzen wollen?

Patrick Koy:
Drei Dinge:

  1. Kommunikation zuerst. Mitarbeitende müssen verstehen, was die bAV bringt – sonst bleibt das Potenzial ungenutzt.
  2. Zuschuss klar definieren. 15 % sind Pflicht, aber 20–30 % machen den Unterschied im Wettbewerb um Talente.
  3. Digitale Prozesse nutzen. HR Software wie Kenjo & Personio und schnittstellenoptimierte Benefit-Plattformen wie pxtra schaffen Transparenz und machen die bAV für Mitarbeitende greifbar. Keine Zettelwirtschaft, keine PDFs im Anhang – alles verständlich an einem Ort.

Vielen Dank, Herr Koy. Dann steigen wir jetzt in die konkreten Fragen ein, die Mitarbeitende und Arbeitgebende am häufigsten stellen.

1. Was ist bAV einfach erklärt?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine staatlich geförderte Zusatzrente, bei der Beiträge direkt aus dem Bruttogehalt gezahlt werden. Dadurch sind sie steuer- und sozialabgabenfrei. Arbeitgebende geben mindestens 15 % Zuschuss, oft mehr. Die Auszahlung erfolgt später als Rente oder Kapitalleistung.

2. Bei welchem Gehalt lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge?

Die bAV lohnt sich unabhängig von der Einkommenshöhe. Besonders vorteilhaft ist sie bei Jahresgehältern zwischen 35.000 und 70.000 Euro, da hier Steuer- und SV-Ersparnisse stark wirken. Aber auch für Berufseinsteiger lohnt sich bAV durch den Zinseszinseffekt. Doch auch für Besserverdienende, deren Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt, ist die betriebliche Altersversorgung aufgrund der Steuerersparnis äußerst attraktiv.

3. Wie berechne ich den Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge?

Arbeitgebende müssen die Entgeltumwandlung der Mitarbeitenden mit mindestens 15 % bezuschussen, wenn eine Sozialversicherungsersparnis durch die Umwandlung erzielt wird. Das gilt jedoch nur in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.

Beispiel: Spart der Mitarbeitende 100€ in die bAV €, muss der Arbeitgebende (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind) mindestens 15 € Zuschuss leisten. Viele zahlen freiwillig 20–30 % des Umwandlungsbetrages oder fixe Eurobeträge, die teilweise weit über dem Pflichtzuschuss liegen.

4. Wann müssen Arbeitgebende keinen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zahlen?

  • Wenn keine Sozialversicherungsersparnis entsteht (z. B. Mini-Jobs, bestimmte Tarifmodelle)
  • tarifvertragliche Sonderregelungen gelten
  • die Umwandlung über eine Unterstützungskasse oder Direktzusage erfolgt

5. Wie viel kann man maximal in die bAV einzahlen?

2026 gelten folgende Höchstwerte:
steuerfrei:

  • 8 % der BBG,
  • zusätzlich sozialabgabenfrei: 4 % der BBG

➡️ Damit können mehrere tausend Euro pro Jahr gefördert eingezahlt werden.

6. Wie ist die steuerliche Behandlung der späteren Leistungen?

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) zeichnet sich durch das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung aus. Dies bedeutet, dass die Beiträge in der Ansparphase in der Regel steuerfrei oder zumindest steuerfrei sind und erst bei der Auszahlung voll besteuert werden.

Der Vorteil ist, dass der persönliche Steuersatz im Alter oft niedriger ist als im Berufsleben, wodurch die Einsparungen im Berufsleben i.d.R. klar überwiegen und eine spätere nachgelagerte Besteuerung überkompensieren. Die bAV-Rente unterliegt zudem der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht, sofern keine Ausnahmen gelten.

✅ Kurz: Besteuert wird erst bei Auszahlung (nachgelagerte Besteuerung).

Rechenbeispiel betriebliche Altersvorsorge:

Du wandelst 100 € deines Bruttogehalts um.
➡️ Das entspricht Netto nur ca. 50-60 €, weil du auf diesen Betrag keine Steuern und Sozialabgaben zahlst.
Arbeitgeberzuschuss (Ø 20 %) kommt oben drauf:

➡️ 20 € geschenkt vom Arbeitgeber.

Rentenalter = meist niedrigerer Steuersatz
➡️ Die Einsparungen überwiegen

✅ Ergebnis:

120 € fließen in deine Altersvorsorge –
aber du zahlst real nur 50–60 €. Durch niedrige Steuern im Rentenalter bist du also finanziell im Vorteil.

⚠️ Die Rechnung funktioniert in einigen Fällen nicht, z.B.:

  • bei sehr niedrigem Einkommen
  • bei langfristiger Auswanderung ins Ausland
  • bei privater Krankenversicherung mit sehr hohen Beiträgen
  • wenn der Arbeitgebende keinen Zuschuss zahlt (z.B. Minijob)

7. Welche Auszahlungsvarianten der bAV gibt es?

Der Gesetzgeber ermöglicht folgende Auszahlungsvarianten:

  1. lebenslange Altersrente
  2. 100% Kapitalauszahlung
  3. bis zu 30% Kapitalauszahlung und Restverrentung

Diese Varianten bieten nicht alle Anbieter an. Hier sollte man im Vorfeld prüfen, ob der angebotene Anbieter die gewünschte Auszahlungsvariante im Alter anbietet.

8. Was ist die Fünftelregelung bei der Kapitalauszahlung aus der bAV?

Die Fünftelregelung reduziert die Steuerlast bei einer einmaligen Auszahlung, indem die Steuer rechnerisch über fünf Jahre verteilt wird. Dadurch sinkt die Progression.

✅ Diese Regelung findet aber nur in den Durchführungswegen Unterstützungskasse und Direktzusage Anwendung.

9. Welche bAV ist die beste?

Die beste bAV hängt von Zielen, Einkommen, Risikoprofil und Unternehmensstruktur ab. Für KMU ist die Direktversicherung am praktikabelsten. Grundsätzlich zählt Individualität, nicht „eine beste Lösung“.

10. Welche fünf Durchführungswege gibt es in der bAV?

  • Direktversicherung: Der Arbeitgebende schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben der Arbeitnehmenden ab, in die Beiträge eingezahlt werden und später als Rente oder Kapitalleistung ausgezahlt werden.
  • Pensionskasse: Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung (ähnlich einer Lebensversicherung), in die Arbeitgeber- und ggf. Arbeitnehmerbeiträge fließen und die später eine garantierte Betriebsrente zahlt.
  • Pensionsfonds: Kapitalmarktnahes Durchführungs­verfahren mit chancenorientierter Anlage, bei dem Beiträge in einen Fonds fließen und die Leistungen stärker von der Wertentwicklung an den Finanzmärkten abhängen.
  • Unterstützungskasse: Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, über die Arbeitgebende eine zusätzliche Altersversorgung finanziert, häufig für höherverdienende Mitarbeitende, oft ohne Bilanzbelastung beim Unternehmen.
  • Direktzusage (Pensionszusage): Der Arbeitgebende verspricht die spätere Betriebsrente unmittelbar selbst und bildet dafür Rückstellungen in seiner Bilanz, die Leistung wird später direkt aus Unternehmensmitteln gezahlt.

11. Was bedeutet bAV auf der Gehaltsabrechnung?

Die Abkürzung „bAV“ kennzeichnet den Betrag, den der Mitarbeitende per Entgeltumwandlung in seine betriebliche Altersvorsorge einzahlt – zusätzlich ggf. mit Arbeitgeberzuschuss oder auch rein vom Arbeitgebenden finanziert.

12. Ist die bAV ein pxtra Benefit?

👉 Unternehmen können die bAV und bKV als Benefit über die pxtra Benefit-Plattform abbilden – transparent, automatisierbar und für Mitarbeitende verständlich.

👉 Für individuelle Beratung empfehlen wir MLP-Finanzexperten Patrick Koy.

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