bKV - kurz erklärt
enthalten im Basic oder All-in-One Paket
Rechtsgrundlage: § 40 Abs 1 S 1 Nr 1; § 8 Abs 2 S 11 EStG (Sachbezug)
§ 37b EStG (Pauschalversteuerung)
enthalten im Basic oder All-in-One Paket
Rechtsgrundlage: § 40 Abs 1 S 1 Nr 1; § 8 Abs 2 S 11 EStG (Sachbezug)
§ 37b EStG (Pauschalversteuerung)
Als Fachkundige für die bKV bringt TPC umfassendes Know-How und langjährige Markterfahrung in unsere gemeinsame Lösung ein
Die Vertragsdaten aus der bKV können automatisch in unserem System hinterlegt und verwaltet werden
Eine bKV kann als steuerfreier Sachbezug, pauschal versteuert oder am Gehalt der Mitarbeitenden individuell versteuert verwendet werden.
Mitarbeitende haben durch eine bKV Zugang zu einer Vielzahl an gesundheitsfördernden Maßnahmen
Umfassendes rechtliches Know-How im Bereich betrieblicher Vorsorge für einen 100 % rechtssicheren Einsatz einer bKV
Schnittstellen in die Lohnabrechnung für eine ordnungsgemäße Umsetzung der bKV
Die bKV ist ein unternehmensübergreifendes Benefit und muss bei Abschluss für alle Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt und abgerechnet werden. Nähere Infos dazu beim Anbieter.
Arbeitgebende wählen eine Versicherungsgesellschaft aus und schließen einen bKV-Vertrag ab. Dabei werden die Art der Zusatzversicherung, die Leistungen, die Kostenübernahme und andere Details festgelegt.
Arbeitgebende informieren ihre Mitarbeitenden über die angebotene bKV. Die Mitarbeitenden erhalten Informationen über die verschiedenen Leistungen, Kosten und Bedingungen der Zusatzversicherung.
Die Mitarbeitenden erhalten eine Versicherungskarte / Versicherungsnummer, die sie bei Inanspruchnahme von Leistungen vorlegen. Alle Infos zur Zusatzversicherung gibt es jederzeit auf Abruf in der :pxtra App.
Eine bKV kann sowohl von Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden oder von beiden finanziert sein. Die häufigste Form der bKV ist die arbeitgeberfinanzierte Variante. Bei dieser übernehmen Arbeitgebende neben den Versicherungsbeiträgen auch die Kosten für Steuern und Sozialabgaben. Das kann über den steuerfreien Sachbezug erfolgen, oder über eine pauschalbesteuerte Lösung.
Der gängigste Weg, eine bKV zu gestalten, ist über den Sachbezug. Der große Vorteil dabei ist die Steuer- als auch Sozialversicherungsfreiheit bis zu einem Maximalwert von 50 € pro Monat und Mitarbeitende. Wir empfehlen jedoch, die bKV als Pauschalversteuerung durchzuführen, damit der Sachbezug für digitale Gutscheine oder eine Urban Sports Mitgliedschaft verfügbar bleibt. Es ist auch möglich, verschiedene Sachbezug-Varianten zu kombinieren, z.B. eine bKV und digitale Gutscheine. Auch dabei gilt natürlich die 50 € Freigrenze.
Eine bKV bietet Mitarbeitenden eine Vielzahl von Vorteilen. Neben den grundlegenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht sie Arbeitnehmenden den Zugang zu zusätzlichen medizinischen Leistungen, die von der staatlichen Versicherung nicht umfassend abgedeckt werden. Das Leistungsspektrum der bKV ist vielfältig. Es reicht von Einbettzimmer/ Chefarztbehandlung bis hin zu Budget-Modellen, in denen den Mitarbeitenden ein vertraglich zugesichertes Budget zur Verfügung steht, z.B. für eine professionelle Zahnreinigung, Sehhilfen, Naturheilverfahren.
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