glückliche Frau mit einem Sparschwein in der Hand

Es liegt etwas in der Luft in Deutschland. Laut einer repräsentativen Umfrage der Unternehmensberatung McKinsey ist die hohe Inflationsrate derzeit die größte Sorge der Deutschen – die Corona-Pandemie scheint fast vergessen. Das ist in Anbetracht der aktuellen Umstände auch wenig verwunderlich. Nicht nur gibt es pünktlich zu den kalten Monaten einen enormen Preisanstieg bei Heizöl und Erdgas, auch die Preise für alltägliche Lebensmittel wie Butter, Milch oder Zucker explodieren.

Viele Arbeitnehmer:innen fragen sich mittlerweile, wo das noch hinführen soll und drehen die Heizung zu Hause kaum auf oder gehen mit einem mulmigen Gefühl in den Supermarkt, um ihren Wocheneinkauf zu erledigen. Als Reaktion auf die steigenden Preise hat die Bundesregierung nun im Rahmen des dritten Entlastungspakets die Zahlung einer sogenannten Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer:innen beschlossen. Was es damit genau auf sich hat und wie sich die Inflationsprämie in die Mitarbeiter-Benefits einreihen kann, erklären wir Dir im folgenden Artikel.  

Gliederung

Inflationsprämie — Was steckt dahinter?

Die Inflationsausgleichsprämie ermöglicht es Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeiter:innen steuer- und abgabenfrei 3.000 € zusätzlich zum Gehalt zu zahlen. Damit sollen Preisanstiege kompensiert und Arbeitnehmer:innen finanziell entlastet werden. Wichtig dabei ist: Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen. Wie hoch die Prämie ausfällt oder ob diese überhaupt gezahlt wird, entscheidest letztendlich Du als Arbeitgeber:in.

Die Auszahlung der Prämie ist darüber hinaus zeitlich begrenzt. Vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 ist es Dir als Arbeitgeber:in möglich, die Prämie auszuzahlen. Das sind mehr als 2 Jahre, was Dir natürlich eine gewisse Flexibilität gibt.

junge Frau beim Einkaufen im Supermarkt
Drazen - stock.adobe.com

Inflationsprämie — Wer bekommt sie ausgezahlt?

Jede/r Arbeitnehmer:in kann die 3.000 € Inflationsprämie erhalten. Wann oder ob diese gezahlt wird und wie hoch sie ausfällt, entscheidest Du als Arbeitgeber:in. Auch Minijobber:innen oder andere geringfügig Beschäftigte werden nicht  ausgeschlossen.

Wichtig ist, dass Du bei der Auszahlung deutlich machst, dass die Prämie eine Folge der Preissteigerungen ist und demnach mit diesen zusammenhängt (z.B. mit einem entsprechenden Hinweis auf dem Lohnzettel).

Inflationsprämie — Ist die Zahlung einmalig?

Die Inflationsprämie muss nicht zwingend in einem Rutsch ausgezahlt werden. Du kannst Deinen Mitarbeiter:innen ebenso gut kleinere Teilbeträge über einen längeren Zeitraum auszahlen, die sich dann auf eine festgelegte Summe summieren. Beispiel: Statt die 3.000 € mit einem Mal auszuzahlen, kannst Du Deinen Mitarbeiter:innen auch jeweils 12 x 250 € zahlen. Das ist für viele Unternehmen deutlich einfacher zu stemmen.

Übrigens: Theoretisch kannst Du Deinen Mitarbeiter:innen auch mehr als 3.000 € zahlen. Die 3.000 € sind dabei der steuer- und abgabenfreie Maximalbetrag. Übersteigt die Auszahlung diesen Betrag, muss der Anteil, der den Maximalbetrag übersteigt, regulär wie eine Sonderzahlung versteuert werden.

Inflationsprämie — Welchen Platz hat sie unter den Mitarbeiter-Benefits?

Die Inflationsprämie ist eine einmalige Gelegenheit, die der Gesetzgeber Dir bietet, Deine Mitarbeiter:innen in diesen Zeiten finanziell spürbar zu entlasten. Der großen Mehrheit Deiner Mitarbeiter:innen würde diese Zahlung zusätzlich zum Gehalt enorm helfen, weshalb Du als Arbeitgeber:in diesem Bedürfnis Deiner Mitarbeiter:innen in jedem Fall nachkommen solltest. Nicht nur stärkst Du damit Deine Arbeitgebermarke, indem Du die Mitarbeiterbindung erhöhst, auch steigerst Du die Zufriedenheit sowie die Motivation Deiner Mitarbeiter:innen nachhaltig. Doch auch mit Auszahlung der Inflationsprämie bleiben die individuellen Bedürfnisse Deiner Mitarbeiter:innen bestehen.

Aus diesem Grund ist es ratsam, die Inflationsprämie in die Benefit-Gesamtstrategie Deines Unternehmens zu integrieren. Bestenfalls kann der/die Mitarbeiter:in dann selbst entscheiden, welchen Anteil vom verfügbaren Benefit-Budget er/sie für die Inflationsprämie in Anspruch nehmen möchte. Auf diesem Weg kannst Du zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Du erfüllst die individuellen Benefit-Bedürfnisse Deiner Mitarbeiter:innen und kommst dem Wunsch nach einem Inflationsausgleich nach. Die Inflationsprämie alleine erzeugt wenig emotionale Bindung und geht wenig auf die vielfältigen individuellen Bedürfnisse Deiner Mitarbeiter:innen ein. Irgendwann ist auch Schluss mit der Inflationsprämie. Und dann? Deine Mitarbeiter:innen werden sich glücklich schätzen, wenn sie dann trotzdem noch Benefits zusätzlich zum Gehalt bekommen. 🙂

lachende kolleg:innen bei der arbeit
jopwell - pexels.com

Fazit – Inflationsprämie als Teil des Benefit-Budgets

Die Inflationsprämie ist eine einmalige Gelegenheit, Deine Mitarbeiter:innen in diesen Zeiten finanziell zu unterstützen und abzusichern. 3.000 € sind trotz Inflation viel Geld. Dementsprechend kann das Geld eine enorme Hilfe bei der Miete und bei Supermarkt-Einkäufen sein oder auch einfach die Gemüter etwas beruhigen und finanzielle Sicherheit schaffen.

Was Deinen Mitarbeiter:innen aber noch viel mehr hilft, ist die Inflationsprämie in Kombination mit Mitarbeiter-Benefits. Besonders bei den “kleineren” Kosten ist die Inflation nämlich am deutlichsten zu spüren. Dazu kommt, dass jede/r Mitarbeiter:in individuelle Kosten hat, die bei ihm/ihr persönlich anfallen. Wäre es dann nicht hilfreicher, wenn sich Mitarbeiter:innen im Sinne von New Work nach ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen die Benefits auswählen könnten, die ihnen am meisten helfen? Halten wir also fest: Die Inflationsprämie hilft. Im Zusammenspiel mit individuellen Benefits hilft sie aber noch mehr.

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