Inhaltliche Prüfung: Dorothea Johnsen, Legal Specialist | Stand: 08.05.2026
ℹ️ Dieser Artikel bezieht sich auf die aktuell öffentlich vorliegenden Informationen zur Entlastungsprämie.
Die Bundesregierung hat im April 2026 den Weg für die neue Entlastungsprämie (Krisenprämie) frei gemacht. Für Arbeitgeber:innen würde dies eine attraktive Möglichkeit bieten, Mitarbeitende steuerfrei zu entlasten und die eigene Arbeitgeberattraktivität nachhaltig zu steigern.
08.05.2026 – Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf abgelehnt
Der Grund: Die Bundesländer kritisieren, dass sie und die Kommunen durch die Steuerfreiheit der Prämie einen Großteil der Steuerausfälle tragen müssten (geschätzt 2,8 Milliarden Euro insgesamt). Sie fordern einen finanziellen Ausgleich vom Bund.
Die Folge: Das Gesetz wandert nun voraussichtlich in den Vermittlungsausschuss.
Achtung: Da das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist, wäre die Zahlung zum jetzigen Zeitpunkt voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Arbeitgebende müssen also zwingend auf die endgültige Verkündung im Bundesgesetzblatt warten oder Alternativen nutzen.
💡 Tipp: Mit dem Sachbezug lassen sich jährlich 600 € Netto an Mitarbeitende in Form von Gutscheinen und Sachgütern auszahlen.
Alternativen zur Entlastungsprämie: So fördern Sie Mitarbeitende 2026 trotzdem steuerfrei
100 % Steuerfreie Benefits im Überblick
- ✓ bis 600 € Sachbezug: Monatlich 50 € (individuelle Gutscheinwahl)
- ✓ z.B. 1.500 € Fahrrad-Leasing: Diensträder über eine monatliche Rate leasen
- ✓ z.B. 3.600 € Kita-Zuschuss: Unbegrenzter Zuschuss für die Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder
- ✓ z.B. 2.500 € Hardware-Leasing: privat nutzbare Technik von Smartphone bis Gaming PC
- ✓ z.B. 756 € Mobilität: Übernahme des Deutschlandtickets (ca. 63 €/Monat) oder ÖPNV-Tickets
Warum pxtra? Statt einer starren Prämie ermöglicht pxtra individuelle Benefits. Arbeitgebende geben ein monatliches Budget vor, welches Mitarbeitende selbst einteilen können.
Entlastungsprämie: Zusammenfassung für Arbeitgebende
Die Krisenprämie ist ein freiwilliger Zuschuss. Da sie bis zu 1.000 € komplett abgabenfrei bleibt, belastet sie nicht die Lohnnebenkosten.
💡Wichtig: Die Zahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erfolgen.
| Eckpunkte | Details für die Umsetzung |
|---|---|
| Maximalbetrag | 1.000,00 € pro Mitarbeiter:in |
| Abgabenfreiheit | 100 % steuer- und sozialversicherungsfrei |
| Zeitfenster | Ab sofort bis zum 30.06.2027 |
| Begünstigter Personenkreis | Voll-/Teilzeit, Minijobber:innen, Azubis, Werkstudierende, Mitarbeitend in Elternzeit oder Krankengeldbezug |
| Steuervorteil | Als Betriebsausgabe voll absetzbar. |
Guide für HR & Arbeitgebende: Entlastungsprämie rechtssicher umsetzen
Für Personalabteilungen bietet die Entlastungsprämie 2026 eine hervorragende Möglichkeit zur Mitarbeiterbindung, ohne die Lohnnebenkosten zu steigern. Damit die Umsetzung reibungslos verläuft, sollten HR-Verantwortliche folgende Schritte beachten:
Checkliste für die Lohnbuchhaltung
- Zusätzlichkeitsgebot: Die Prämie darf keine Gehaltsumwandlung darstellen.
- Gleichbehandlung: Die Verteilung muss nach objektiven Kriterien erfolgen.
- Dokumentation: Auf dem Lohnbeleg muss die Zahlung eindeutig als "steuerfreie Entlastungsprämie" deklariert sein.
- Fristwahrung: Letzte Auszahlung muss bis zum 30.06.2027 erfolgen.
⭐️ Tipp: Mit der Bonus-Funktion von pxtra lassen sich steuerbegünstigte Einmalzahlungen wie z.B. die Entlastungsprämie oder 60 € Aufmerksamkeiten einfach, digital und rechtskonform umsetzen.
Häufige Fragen zur Umsetzung der Entlastungsprämie
Wer darf die Krisenprämie/Entlastungsprämie erhalten?
Arbeitgebende können den Bonus an alle Beschäftigten auszahlen, inkl. Minijobber:innen sowie Mitarbeiter:innen in Kurzarbeit, Elternzeit oder im Krankengeldbezug.
Wann kann die Auszahlung der Krisenprämie technisch erfolgen?
Obwohl die gesetzliche Grundlage seit April 2026 besteht benötigen die meisten Lohnabrechnungsprogramme eine kurze Vorlaufzeit. Es ist damit zu rechnen, dass die Software-Hersteller die entsprechende Kennziffer für die Entlastungsprämie in den nächsten Tagen oder Wochen integrieren.
Wie kann der Krisenbonus ausgezahlt werden?
- Einmalzahlung: Direkte Auszahlung mit der Lohnabrechnung
- Stückelung: Aufteilung in monatliche Teilbeträge bis Jahresende.
- Sachleistungen: Auch Gutscheine sind im Rahmen der 1.000 €-Grenze möglich.
- Digital: In Raten oder als Einmalzahlung zwischen 1 bis 1.000 € z. B. über die Benefit-Lohnabrechnung per pxtra
Muss die Prämie an alle Mitarbeitenden in gleicher Höhe gezahlt werden?
Nein, eine Staffelung ist möglich, sofern sie auf objektiven Kriterien (z. B. Betriebszugehörigkeit, soziale Merkmale) basiert und den Gleichbehandlungsgrundsatz wahrt. Beispielsweise dürfen Geschlecht, Religionszugehörigkeit oder Behinderungen nicht als Kriterium für eine Staffelung herangezogen werden.Was passiert, wenn die 1.000 € Grenze überschritten wird?
Nur der Betrag bis 1.000 € ist abgabenfrei. Jeder Euro darüber hinaus ist normal steuer- und sozialversicherungspflichtig.Kann der Arbeitgebende die Entlastungsprämie steuerlich absetzen?
Ja, Arbeitgebende können die gezahlte Entlastungsprämie in voller Höhe als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.
Dies reduziert den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens und erhöht somit den Anreiz, die Prämie an die Mitarbeitenden auszuzahlen.
Fazit und Handlungsempfehlung
Rückblickend hat bereits die Inflationsausgleichsprämie der Jahre 2022 bis 2024 gezeigt, welche enorme Signalwirkung steuerfreie Sonderzahlungen auf dem Arbeitsmarkt entfalten können. Ähnlich wie steuerbegünstigte Benefits bietet auch die Entlastungsprämie 2026 Unternehmen die Chance, sich im Wettbewerb um Fachkräfte durch Netto-Vorteile zu differenzieren & starke Mitarbeitende langfristig zu binden.
Besonders Betriebe mit einer angespannten Personallage sollten den steuerfreien Krisenbonus strategisch für ihr Employer Branding einsetzen, um Wertschätzung greifbar zu machen, ohne die langfristigen Lohnfixkosten zu steigern. Da die gesetzliche Regelung strikt auf das Kalenderjahr 2026 begrenzt ist, empfiehlt sich ein zeitnaher Start der Auszahlungsplanung.
Haftungsausschluss: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
Jasmin Klepsch