Inhaltliche Prüfung: Dorothea Johnsen, Legal Specialist | Stand: 14.04.2026
ℹ️ Dieser Artikel bezieht sich auf die aktuell öffentlich vorliegenden Informationen zur Entlastungsprämie.
Die Bundesregierung hat im April 2026 den Weg für die neue Entlastungsprämie (Krisenprämie) frei gemacht. Für Arbeitgeber:innen bietet dies eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeitende steuerfrei zu entlasten und die eigene Arbeitgeberattraktivität nachhaltig zu steigern.
Entlastungsprämie: Zusammenfassung für Arbeitgebende
Die Krisenprämie ist ein freiwilliger Zuschuss. Da sie bis zu 1.000 € komplett abgabenfrei bleibt, belastet sie nicht die Lohnnebenkosten.
💡Wichtig: Die Zahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erfolgen.
| Eckpunkte | Details für die Umsetzung |
|---|---|
| Maximalbetrag | 1.000,00 € pro Mitarbeiter:in |
| Abgabenfreiheit | 100 % steuer- und sozialversicherungsfrei |
| Zeitfenster | Ab sofort bis zum 31.12.2026 |
| Begünstigter Personenkreis | Voll-/Teilzeit, Minijobber:innen, Azubis, Werkstudierende, Mitarbeitend in Elternzeit oder Krankengeldbezug |
Guide für HR & Arbeitgebende: Entlastungsprämie rechtssicher umsetzen
Für Personalabteilungen bietet die Entlastungsprämie 2026 eine hervorragende Möglichkeit zur Mitarbeiterbindung, ohne die Lohnnebenkosten zu steigern. Damit die Umsetzung reibungslos verläuft, sollten HR-Verantwortliche folgende Schritte beachten:
Checkliste für die Lohnbuchhaltung
- Zusätzlichkeitsgebot: Die Prämie darf keine Gehaltsumwandlung darstellen.
- Gleichbehandlung: Die Verteilung muss nach objektiven Kriterien erfolgen.
- Dokumentation: Auf dem Lohnbeleg muss die Zahlung eindeutig als "steuerfreie Entlastungsprämie" deklariert sein.
- Fristwahrung: Letzte Auszahlung muss bis zum 31.12.2026 erfolgen.
⭐️ Tipp: Mit der Bonus-Funktion von pxtra lassen sich steuerbegünstigte Einmalzahlungen wie z.B. die Entlastungsprämie oder 60 € Aufmerksamkeiten einfach, digital und rechtskonform umsetzen.
Häufige Fragen zur Umsetzung der Entlastungsprämie
Wer darf die Entlastungsprämie erhalten?
Arbeitgebende können den Bonus an alle Beschäftigten auszahlen, inkl. Minijobber:innen sowie Mitarbeiter:innen in Kurzarbeit, Elternzeit oder im Krankengeldbezug.
Wann kann die erste Auszahlung technisch erfolgen?
Obwohl die gesetzliche Grundlage seit April 2026 besteht benötigen die meisten Lohnabrechnungsprogramme eine kurze Vorlaufzeit. Es ist damit zu rechnen, dass die Software-Hersteller die entsprechende Kennziffer für die Entlastungsprämie in den nächsten Tagen oder Wochen integrieren.
Wie kann der Krisenbonus ausgezahlt werden?
- Einmalzahlung: Direkte Auszahlung mit der Lohnabrechnung
- Stückelung: Aufteilung in monatliche Teilbeträge bis Jahresende.
- Sachleistungen: Auch Gutscheine sind im Rahmen der 1.000 €-Grenze möglich.
- Digital: In Raten oder als Einmalzahlung zwischen 1 bis 1.000 € z. B. über die Benefit-Lohnabrechnung per pxtra
Muss die Prämie an alle Mitarbeitenden in gleicher Höhe gezahlt werden?
Nein, eine Staffelung ist möglich, sofern sie auf objektiven Kriterien (z. B. Betriebszugehörigkeit, soziale Merkmale) basiert und den Gleichbehandlungsgrundsatz wahrt. Beispielsweise dürfen Geschlecht, Religionszugehörigkeit oder Behinderungen nicht als Kriterium für eine Staffelung herangezogen werden.Was passiert, wenn die 1.000 € Grenze überschritten wird?
Nur der Betrag bis 1.000 € ist abgabenfrei. Jeder Euro darüber hinaus ist normal steuer- und sozialversicherungspflichtig.Fazit und Handlungsempfehlung
Rückblickend hat bereits die Inflationsausgleichsprämie der Jahre 2022 bis 2024 gezeigt, welche enorme Signalwirkung steuerfreie Sonderzahlungen auf dem Arbeitsmarkt entfalten können. Ähnlich wie steuerbegünstigte Benefits bietet auch die Entlastungsprämie 2026 Unternehmen die Chance, sich im Wettbewerb um Fachkräfte durch Netto-Vorteile zu differenzieren & starke Mitarbeitende langfristig zu binden.
Besonders Betriebe mit einer angespannten Personallage sollten den steuerfreien Krisenbonus strategisch für ihr Employer Branding einsetzen, um Wertschätzung greifbar zu machen, ohne die langfristigen Lohnfixkosten zu steigern. Da die gesetzliche Regelung strikt auf das Kalenderjahr 2026 begrenzt ist, empfiehlt sich ein zeitnaher Start der Auszahlungsplanung.
Haftungsausschluss: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
Jasmin Klepsch