Benefits für dein Team
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Achtung: Bei Jobbikes, die vor 2019 übernommen wurden, gilt weiterhin die 1 % Regelung. Das Fahrrad wird also statt mit nur 0,25 % weiterhin mit 1 % der UVP besteuert.
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Noch nicht genug von Benefits? Dann schau‘ dir gerne unsere Blog-Artikel zu verschiedenen Benefit-Strategien oder anderen Mitarbeiter-Benefits, wie z.B. der bAV, an!
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