Mann auf Fahrrad vor Sonnenuntergang in der Stadt
Ein Jobbike als Mitarbeiter-Benefit fördert die allgemeine Fitness sowie das grundlegende Wohlbefinden deiner Mitarbeitenden. Morgens auf’s Rad steigen und entspannt an der frischen Luft zur Arbeit fahren – ohne Stau oder überfüllte öffentliche Verkehrsmittel. Das führt insgesamt zu mehr Motivation und Produktivität in deinem Team und steigert langfristig natürlich auch die Mitarbeiterbindung. Damit mehr Unternehmen und deren Mitarbeitenden von den vielen Vorteilen eines Jobbikes profitieren können, wird dieses Benefit von der Gesetzgebung steuerlich gefördert.
Wie die Versteuerung  genau funktioniert, erklären wir dir in diesem Blog-Beitrag:

Gliederung

Jobbike – Steuerrechtliche Behandlung

Gleichstellung mit Dienstwagen

Seit dem Jahr 2012 werden Dienstwagen und Fahrräder für die berufliche Nutzung gleichwertig behandelt. Dieses sogenannte Dienstwagenprivileg sorgt dafür, dass Unternehmen ihren Mitarbeitenden Fahrräder (klassische Fahrräder oder E-Bikes) steuerlich begünstigt zur Verfügung stellen können.

Geldwerter Vorteil

Die Nutzung eines Jobbikes ist nicht nur ausschließlich für berufliche Zwecke vorgesehen. Mitarbeitende können ihr Jobbike auch privat nutzen, wodurch ein geldwerter Vorteil entsteht. Dieser geldwerte Vorteil wird entweder mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Fahrrads versteuert oder ist komplett steuerfrei. Welche der beiden Fälle eintritt, entscheidet die Art, wie das Jobbike im Unternehmen von Arbeitgebenden angeboten wird:

Das Jobbike auf Basis einer Gehaltsumwandlung

Ein Jobbike wird i.d.R. auf Basis einer Gehaltsumwandlung genutzt. Das bedeutet, dass Mitarbeitende einen Teil ihres Gehalts dafür verwenden, die Kosten für das Rad zu decken. Dazu zahlen sie monatlich einen festen Betrag aus ihrem Bruttogehalt für das Fahrrad. Die Grundlage hierbei bildet seit 2020 die 0,25 % Regelung. Der geldwerte Vorteil, der durch die private Nutzung des Jobbikes entsteht, wird also nur noch mit 0,25 % des ursprünglichen Preises des Fahrrads besteuert. Mitarbeitende sparen durch diese Regelung deutlich an Kosten im Vergleich zu einem privaten Kauf des Fahrrads.

Achtung: Bei Jobbikes, die vor 2019 übernommen wurden, gilt weiterhin die 1 % Regelung. Das Fahrrad wird also statt mit nur 0,25 % weiterhin mit 1 % der UVP besteuert.

Das Jobbike als Gehaltsextra

Eine andere Möglichkeit, ein Jobbike zu nutzen, ist es als Gehaltsextra anzubieten. Bei dieser Variante findet keine Gehaltsumwandlung statt. Arbeitgebende gewähren ihren Mitarbeitenden stattdessen das Jobbike zusätzlich zum ohnehin gezahlten Arbeitslohn – als Extra zum Gehalt. Bedeutet also, Arbeitgebende übernehmen die Kosten für das Rad vollständig aus eigener Tasche und Mitarbeitende müssen zusätzlich nichts mehr zahlen. Das Gute daran: Mitarbeitende können das Rad weiterhin auch privat nutzen, jetzt sogar komplett steuerfrei. Die Steuerpflicht für den geldwerten Vorteil fällt also weg (auch für Fahrräder, die vor 2019 überlassen wurden).

Wie wird ein Jobbike in der Praxis genutzt?

Wie sieht die Nutzung eines Jobbikes nun in der Praxis aus? In der Regel wird dieses im Rahmen eines Leasingvertrages angeboten. Mitarbeitende können sich ein für sie passendes Rad aussuchen und z.B. zunächst eine Testfahrt im Laden machen. Im Anschluss erhalten sie von dem/der Anbieter:in ein Angebot und der Leasingfaktor kann berechnet werden. Mittels einer Gehaltsumwandlung zahlen sie dann monatlich einen festen Betrag aus ihrem Bruttogehalt für das Rad.
Warum es sinnvoller ist ein Jobbike zu leasen, anstatt es zu kaufen? Leasingverträge bieten einige Vorteile: In den meisten Leasingverträgen ist neben einem umfangreichen Versicherungsschutz (z.B. bei Diebstahl, Schäden oder Unfällen) sowie eine Kaufoption nach 3 Jahren enthalten. Mitarbeitende sparen also durch ein Leasing deutlich an Kosten und können nach Ablauf des Leasings den Vertrag entweder verlängern oder das Rad zum Restwert erwerben.

Fazit – Das Jobbike als Steueroase

Wie du siehst, wird die Nutzung von Jobbikes von der Gesetzgebung steuerlich stark gefördert. Das ist gut! Schließlich kann etwas mehr Bewegung im Alltag und ein allgemein verbessertes Umweltbewusstsein Keinem schaden. Zu den einzelnen Vorteilen (und auch eventuellen Nachteilen) findest du in unserem Blog übrigens auch nützliche Informationen. 😉
Wir empfehlen dir, aufgrund der oben genannten Vorteile, Jobbikes in deinem Unternehmen im Rahmen von Leasingverträgen anzubieten. So können die Vorzüge eines Jobbikes am sinnvollsten und effizientesten genutzt werden. Letztendlich gilt: Das Jobbike zählt dank der vielen gesundheitsfördernden und umweltschonenden sowie den steuerlichen Vorteilen zu einem absoluten Must-Have Benefit in jedem modernen Unternehmen.
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Beitragsbild: nhi-dam – unsplash.com

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