Benefits für Dein Team
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Ein Jobbike als Mitarbeiter-Benefit fördert die allgemeine Fitness sowie das grundlegende Wohlbefinden Deiner Mitarbeiter:innen. Morgens auf’s Rad steigen und entspannt an der frischen Luft zur Arbeit fahren – ohne Stau oder überfüllte öffentliche Verkehrsmittel. Das führt insgesamt zu mehr Motivation und Produktivität in Deinem Team und steigert langfristig natürlich auch die Mitarbeiterbindung. Damit mehr Unternehmen und deren Mitarbeiter:innen von den vielen Vorteilen eines Jobbikes profitieren können, wird dieses Benefit von Gesetzgeber:innen steuerlich gefördert.
Wie die Versteuerung genau funktioniert, erklären wir Dir in diesem Blog-Beitrag:
Seit dem Jahr 2012 werden Dienstwagen und Fahrräder für die berufliche Nutzung gleichwertig behandelt. Dieses sogenannte Dienstwagenprivileg sorgt dafür, dass Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen Fahrräder (klassische Fahrräder oder E-Bikes) steuerlich begünstigt zur Verfügung stellen können.
Die Nutzung eines Jobbikes ist nicht nur ausschließlich für berufliche Zwecke vorgesehen. Mitarbeiter:innen können ihr Jobbike auch privat nutzen, wodurch ein geldwerter Vorteil entsteht. Dieser geldwerte Vorteil wird entweder mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Fahrrads versteuert oder ist komplett steuerfrei. Welche der beiden Fälle eintritt, entscheidet die Art, wie das Jobbike im Unternehmen von Arbeitgeber:innen angeboten wird:
Ein Jobbike wird i.d.R. auf Basis einer Gehaltsumwandlung genutzt. Das bedeutet, dass Mitarbeiter:innen einen Teil ihres Gehalts dafür verwenden, die Kosten für das Rad zu decken. Dazu zahlen sie monatlich einen festen Betrag aus ihrem Bruttogehalt für das Fahrrad. Die Grundlage hierbei bildet seit 2020 die 0,25 % Regelung. Der geldwerte Vorteil, der durch die private Nutzung des Jobbikes entsteht, wird also nur noch mit 0,25 % des ursprünglichen Preises des Fahrrads besteuert. Mitarbeiter:innen sparen durch diese Regelung deutlich an Kosten im Vergleich zu einem privaten Kauf des Fahrrads.
Achtung: Bei Jobbikes, die vor 2019 übernommen wurden, gilt weiterhin die 1 % Regelung. Das Fahrrad wird also statt mit nur 0,25 % weiterhin mit 1 % der UVP besteuert.
Eine andere Möglichkeit, ein Jobbike zu nutzen, ist es als Gehaltsextra anzubieten. Bei dieser Variante findet keine Gehaltsumwandlung statt. Arbeitgeber:innen gewähren ihren Mitarbeiter:innen stattdessen das Jobbike zusätzlich zum ohnehin gezahlten Arbeitslohn – als Extra zum Gehalt. Bedeutet also, der/die Arbeitgeber:in übernimmt die Kosten für das Rad vollständig aus eigener Tasche und Mitarbeiter:innen müssen zusätzlich nichts mehr zahlen. Das Gute daran: Mitarbeiter:innen können das Rad weiterhin auch privat nutzen, jetzt sogar komplett steuerfrei. Die Steuerpflicht für den geldwerten Vorteil fällt also weg (auch für Fahrräder, die vor 2019 überlassen wurden).
Wie sieht die Nutzung eines Jobbikes nun in der Praxis aus? In der Regel wird dieses im Rahmen eines Leasingvertrages angeboten. Mitarbeiter:innen können sich ein für sie passendes Rad aussuchen und z.B. zunächst eine Testfahrt im Laden machen. Im Anschluss erhalten sie von dem/der Anbieter:in ein Angebot und der Leasingfaktor kann berechnet werden. Mittels einer Gehaltsumwandlung zahlen sie dann monatlich einen festen Betrag aus ihrem Bruttogehalt für das Rad.
Wie Du siehst, wird die Nutzung von Jobbikes von Gesetzgeber:innen steuerlich stark gefördert. Das ist gut! Schließlich kann etwas mehr Bewegung im Alltag und ein allgemein verbessertes Umweltbewusstsein Keinem schaden. Zu den einzelnen Vorteilen (und auch eventuellen Nachteilen) findest Du in unserem Blog übrigens auch nützliche Informationen. 😉
Wir empfehlen Dir, aufgrund der oben genannten Vorteile, Jobbikes in Deinem Unternehmen im Rahmen von Leasingverträgen anzubieten. So können die Vorzüge eines Jobbikes am sinnvollsten und effizientesten genutzt werden. Letztendlich gilt: Das Jobbike zählt dank der vielen gesundheitsfördernden und umweltschonenden sowie den steuerlichen Vorteilen zu einem absoluten Must-Have Benefit in jedem modernen Unternehmen.
Noch nicht genug von Benefits? Dann schau‘ Dir gerne unsere Blog-Artikel zu verschiedenen Benefit-Strategien oder anderen Mitarbeiter-Benefits, wie z.B. der bAV, an!
Beitragsbild: nhi-dam – unsplash.com
Titelbild: tobias-cornille – unsplash.com
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