Benefits für dein Team
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Work-Life-Balance? Nee…eher Work-Life-Blending. Durch New Work verschwimmt die Grenze zwischen Arbeits- und Privatleben bei vielen Arbeitnehmenden immer mehr. Ob man das gut findet, oder Arbeit und Freizeit doch lieber klar voneinander trennen möchte, sei mal dahingestellt. Klar ist aber auch, dass für viele Arbeitnehmenden ihr privates Telefon inzwischen auch zu einer Art Arbeitsgerät geworden ist. Es werden E-Mails gecheckt, Nachrichten bei Slack geschrieben und Telefonate geführt. Für die berufliche und private Nutzung des eigenen Mobiltelefons der Mitarbeitenden können Arbeitgebende einen monatlichen Telefonkostenzuschuss zahlen.
Der Telefonkostenzuschuss ist eine monatliche Zusatzleistung von Arbeitgebenden für ihre Mitarbeitenden. Unternehmen können mit diesem Benefit die monatlichen Kosten für die berufliche und private Nutzung des Mobiltelefons ihrer Mitarbeitenden übernehmen.
Mitarbeitende müssen ihren Arbeitgebenden dafür lediglich jeden Monat ihre Telefonrechnung vorlegen, damit die entstandenen Kosten nachvollziehbar bleiben. Mit :pxtra geht das übrigens ganz einfach! Mitarbeitende können direkt über unsere mobile App ihre monatliche Telefonrechnung hochladen und am Monatsende gemeinsam mit der Lohn- oder Gehaltszahlung bequem Kosten erstattet bekommen. Du brauchst noch mehr Infos? Dann schau’ doch einfach mal hier vorbei. 🙂
Auch beim Telefonkostenzuschuss gibt es einige rechtliche und steuerliche Vorschriften, die für eine ordnungsgemäße Umsetzung zu beachten sind.
Die guten Nachrichten erstmal vorweg: Die Zahlung eines Telefonkostenzuschusses ist zu 100 % steuer- und sozialversicherungsfrei. Es entstehen also keine zusätzlichen Kosten für Arbeitnehmende oder Mitarbeitende. Der pauschale Telefonkostenzuschuss beläuft sich in der Höhe auf 20 % des Rechnungsbetrages, bzw. auf maximal 20 € pro Monat.
Es ist auch möglich, die tatsächlich entstandenen Telefonkosten erstattet zu bekommen. Was genau es damit auf sich hat, erklären wir Dir im nächsten Abschnitt.
Die grundlegenden steuerrechtlichen Grundlagen zum Thema Telefonkosten haben wir bereits geklärt. Im nächsten Schritt wollen wir uns nun den häufig gestellten Fragen zum Telefonkostenzuschuss widmen.
Mit tatsächlichen Telefonkosten sind genau die Telefonkosten gemeint, die auch wirklich anfallen. Nur der tatsächliche Betrag, welcher auch auf der Rechnung vermerkt ist, kann also von Arbeitgebenden erstattet werden. Fallen also pro Monat z.B. 40 € Telefonkosten an, dann kann auch nur genau dieser Betrag jeden Monat erstattet werden.
Wenn die Telefonkosten Teil einer Mischrechnung sind, muss der jeweilige Betrag gesondert herausgerechnet werden, sodass die Kosten ordnungsgemäß nachvollzogen werden können.
Zwar können Arbeitgebende sowohl die Kosten für die berufliche als auch die private Nutzung des Mobiltelefons ihrer Mitarbeitenden erstatten, jedoch muss trotzdem ein Zusammenhang zwischen der Telefonnutzung und der beruflichen Tätigkeit bestehen. Das bedeutet nicht, dass das Telefon ausschließlich betrieblich genutzt wird, jedoch auch nicht rein privat. Diesen Zusammenhang müssen Mitarbeitende im Regelfall auch bestätigen, um den Zuschuss zu erhalten.
Wir sagen: Mit dem Telefonkostenzuschuss als Mitarbeiter-Benefit können Unternehmen nichts falsch machen. Heutzutage besitzt die große Mehrheit der Arbeitnehmenden ein Mobiltelefon, welches sie, wenn auch vielleicht nur in einem geringen Umfang, für berufliche Zwecke nutzen. Auch bei uns checken Mitarbeitende zum Teil von unterwegs aus Slack-Nachrichten und beantworten diese. Das ist ganz normal und erleichtert die Kommunikation enorm. Die Übernahme von Telefonkosten seitens von Arbeitgebenden macht also durchaus Sinn und führt in Kombination mit weiteren Benefits, wie z.B. der Internetpauschale, zu langfristig gesteigerter Mitarbeiterzufriedenheit und Bindung ans Unternehmen.
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Beitragsbild: andrea-piacquadio — pexels.com
Titelbild: andrea-piacquadio — pexels.com
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