Betriebliche Altersvorsorge - kurz erklärt
Höhe: 8.112 € pro Jahr
steuer- und SV-frei bis 4.056 €, zusätzliche 4.056 € nur steuerfrei
Rechtsgrundlage: §3 Nr. 63 EstG, §4 d EStG, §6a EStG §1 SVeV
Höhe: 8.112 € pro Jahr
steuer- und SV-frei bis 4.056 €, zusätzliche 4.056 € nur steuerfrei
bAV leicht gemacht! Mit pxtra können Mitarbeitende von umfassenden Fachwissen zur betrieblichen Altersvorsorge profitieren und bestmöglich für ihr Alter vorsorgen. Weitere Vorteile findest du hier:
Als Expert:innen für betriebliche Vorsorge bringt TPC umfassendes Know-How & langjährige Erfahrung in unsere Lösung ein
Die Vertragsdaten aus der bAV können automatisch in unserem System hinterlegt und verwaltet werden
Eine bAV kann entweder durch Arbeitgebende finanziert für alle als Gruppenvertrag laufen oder über eine Gehaltsumwandlung mit Arbeitgeber-Zuschuss abgewickelt werden. Bei ersterem wird die bAV zusätzlich zum Benefit-Budget gewährt.
Durch umfassendes rechtliches Know-How im Bereich Altersvorsorge bist du mit der bAV bei uns auf der sicheren Seite
Direkte Schnittstellen zu Lohnabrechnungs-Programmen für ordnungsgemäße Umsetzung der bAV
Durch die Gehaltsumwandlung zahlen Mitarbeitende jeden Monat einen Teil ihres Bruttogehalts automatisch in ihre bAV ein
Buche dir jetzt eine pxtra Beratung.
Falls du Interesse an bAV hast, leiten wir dich zu unseren Kooperationspartnern weiter
pxtra übergibt die gesammelten Informationen zur Vorbereitung einer Beratung und Begleitung beim Vertragsabschluss an externe Kooperationspartner.
Zuerst sollten Mitarbeitende eine bAV Beratung mit unseren kooperierenden Fachexpert:innen buchen, um herauszufinden, welche Art der bAV für sie die richtige ist.
Wurde im Rahmen der Beratung durch unseren Kooperationspartner eine passende bAV gefunden, leitet dieser den Vertragsschluss zwischen Arbeitgeber und Versicherung in die Wege.
Mitarbeitende zahlen nun jeden Monat durch eine Gehaltsumwandlung einen Teil ihres Gehalts in die bAV ein. Die Vertragsdaten werden automatisch in unserem System hinterlegt.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine bAV durchzuführen. In welcher Form die bAV in einem Unternehmen angeboten wird, entscheiden Arbeitgebende i.d.R. selbst. Die verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge sind: Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Unterstützungskasse & Direktzusage
Die häufigste Form der bAV ist die Direktversicherung. Die Direktversicherung ermöglicht es Mitarbeitenden, einen Teil ihres Gehalts in Beiträge für die Altersversorgung umzuwandeln. Vorteil der Direktversicherung ist u.a. die einfache Mitnahmemöglichkeit zu anderen Arbeitgebenden. Man könnte diese auch mit eigenen Mitteln fortführen, oder das Guthaben aus dem bisherigen Vertrag auf einen neuen Vertrag übertragen. Die Produkte zeichnen sich durch eine große Flexibilität aus.
Durch eine gesetzliche Änderung sind Arbeitgebende fortan verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15% zur Entgeltumwandlung der Mitarbeitenden zu leisten, sofern durch die Gehaltsumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Diese Regelung gilt, wenn die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erfolgt und die Mitarbeitenden unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen liegen. Liegen sie über den Beitragsbemessungsgrenzen oder sparen nur anteilig Sozialversicherungsbeiträge, besteht Seitens der AG keine Verpflichtung, die vollen 15 % oder generell einen Zuschuss leisten zu müssen. Einzelne Tarifverträge können von dieser gesetzlichen Regelung abweichen.
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