Sachbezug - kurz erklärt
bis zu 50€ Gutschein-Guthaben jeden Monat
Steuer- und Sozialversicherungsfrei
2€ Lizenzgebühr pro Mitarbeiter:in / Monat
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Rechtsgrundlage: § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG; R 19.6 Abs. 1 S. 2 LStR
Wähle aus 70 verschiedenen Handelspartnern
Der Sachbezug gehört zu den beliebtesten Mitarbeiter-Benefits. Arbeitgebende können ihren Mitarbeitenden monatlich einen Gutschein im Wert von 15 €, 30 € oder 50 € für Supermärkte, Drogerien, uvm. bereitstellen. Das ist doch schon mal so etwas wie ein kleiner Inflationsausgleich. 🚀
Steuer- und Sozialversicherungsfrei
Rechtsgrundlage: § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG; R 19.6 Abs. 1 S. 2 LStR
Mitarbeitende können aus verschiedenen Anbieter:innen wählen – ganz nach ihren individuellen Bedürfnissen
Mit digitalen Gutscheinen auf Verwaltungsaufwand bei Bestellung & Versand verzichten und die Umwelt schützen
Mitarbeitende können jeden Monat zwischen einer Urban Sports Mitgliedschaft und digitalen Gutscheinen wählen
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Digitale Gutscheine in der Benefit-App generieren und direkt in Geschäften einlösen. Einfacher geht’s kaum! 🙂
Im ersten Schritt wählen Mitarbeitende den Sachbezug als Benefit. Im Anschluss können sie sich zwischen einer Urban Sports Mitgliedschaft oder digitalen Gutscheinen oder entscheiden.
Im Anschluss findet die Auswahl des Handelspartners und der Gutscheinhöhe statt. Mitarbeitende können dabei aus insgesamt 70 verschiedenen Anbietern wählen.
Das Geld muss unter die Leute! 🚀Mitarbeitende können jetzt ihren 50 € Sachbezug via Barcode direkt an der Kasse einlösen.
Sachbezüge dürfen nur noch für den Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigt sein. Mitarbeitende müssen sich bei Sachbezügen darüber hinaus zwischen einem limitierten Netz (z.B. einem Einkaufsladen oder einer Einzelhandelskette), einer begrenzten Produktpalette (z.B. Buchläden oder Kinos) oder für Instrumente zu steuerlichen oder sozialen Zwecken (z.B. Essensmarken) entscheiden. Zudem dürfen Gutscheinkarten nicht über eine Auszahlfunktion für Bargeld verfügen und nicht als dauerhafte separate Zahlungsquelle dienen.
Pro Monat darf nur genau ein Gutschein pro Mitarbeiter:in im Wert von 50 € verteilt werden.
Mitarbeitende können ihren Gutschein monatlich individuell anpassen. Damit das möglich ist, muss die Auswahl des Gutscheins jedoch vor Ausgabe dieser stattfinden. Wenn der monatliche Gutschein bereits bereitgestellt wurde, kann die Auswahl nicht mehr angepasst werden, weil der Sachbezug sonst zu einer Art Universalgutschein werden würde.
Haben Mitarbeitende beispielsweise im Mai noch 10 € Guthaben aus dem Monat März oder 20 € aus dem April übrig, können sie dieses natürlich noch nutzen. Mitarbeitende dürfen jedoch nicht mehr als 50 € Gutschein-Guthaben jeden Monat zur Verfügung gestellt bekommen.
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