Allgemeine Geschäfts­bedingungen der pxtra GmbH für Mitarbeiter - pxtra AGB/M – Stand 02/2025

Präambel

(1) Die pxtra GmbH, Benefit-Plattform der Marke TPC, vertreten durch den Geschäftsführer Mark Bosold, Kröpeliner Str. 75, 18055 Rostock (nachfolgend „pxtra“ genannt) ist ein spezialisierter Anbieter im Bereich Corporate Benefits durch die Bereitstellung einer zuverlässigen Internetplattform (nachfolgend „pxtra Benefit-Plattform“ genannt) für Arbeitgeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) zur Incentivierung von Mitarbeitern. Die pxtra Benefit-Plattform basiert auf dem gezielten Anbieten von Benefits über die Plattform durch den Kunden für seine Mitarbeiter.

(2) Die Gewährung steuerlicher Begünstigungen und die Befreiung von Sozialabgaben unterliegen der Einhaltung unterschiedlicher Vorgaben des Gesetzgebers. pxtra bietet durch die pxtra Benefit-Plattform gezielt Benefits von Drittanbietern (nachfolgend Benefitanbieter) durch den Kunden an. Diese können durch Mitarbeiter gebucht, und anschließend entsprechend belegt, auf der pxtra Benefit-Plattform hochgeladen und verwaltet werden. Die Überprüfung und Speicherung der durch die Mitarbeiter hochgeladenen Belege durch pxtra ermöglicht es dem Kunden, diese Belege zur Einhaltung der steuerrechtlichen Vorschriften zur Gewährung von Sach- und Geldvorteilen der beanspruchten Benefits zu überprüfen und gegenüber den Behörden und Institutionen nachzuweisen.

§1 Geltungsbereich der pxtra AGB

(1) pxtra ermöglicht Mitarbeitern des Kunden eine Mitgliedschaft auf der pxtra Benefit-Plattform und die Nutzung dieser auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (pxtra AGB/M).

(2) Ordnungsgemäß angemeldete Mitarbeiter des Kunden können die auf der pxtra Benefit-Plattform angebotenen Dienste nutzen und vom Kunden angebotene Benefits auswählen. pxtra vermittelt die Benefits an externe Benefitanbieter. Der Vertragsschluss über die angebotenen Benefits erfolgt außerhalb der pxtra Benefit-Plattform unmittelbar zwischen Mitarbeiter und Drittanbieter der Benefits.

(3) Der Kundenvertrag und seine Durchführung begründet kein Vertragsverhältnis zwischen pxtra und den Mitarbeitern des Kunden. Zwischen Mitarbeitern und pxtra kommt ein Nutzungsvertrag über die Benutzung der pxtra Benefit-Plattform zustande.

§2 Leistungsinhalt

(1) Über die pxtra Benefit-Plattform werden Mitarbeitern gezielt Benefits angeboten. Um das Anbieten der für den konkreten Mitarbeiter interessanten Benefits gewährleisten zu können nimmt pxtra Bedarfsanalysen vor und übermittelt die Ergebnisse an den jeweiligen Arbeitgeber als Kunde von pxtra. Sofern der Arbeitgeber die Ermittlung von Benefitwünschen der Mitarbeiter durch Umfragen von pxtra wünscht, ist die Teilnahme für die Mitarbeiter verpflichtend. Der Kunde legt für seine Mitarbeiter vor Nutzung der Benefits ein Budget fest, innerhalb dessen der Mitarbeiter Benefits über die pxtra Benefit-Plattform buchen kann.

(2) pxtra obliegt hierbei das Anbieten, die Vermittlung, Verwaltung und Betreuung des Buchungsprozesses von konkreten Benefits des Mitarbeiters sowie die Verwaltung des Vertragsverhältnisses zwischen Mitarbeiter und dem Benefitanbieter wie bspw. durch die Belegprüfung. In Rahmen der Leistungserbringung erhält pxtra von den Benefitanbietern abgeschlossene Verträge, um die ordnungsgemäße Zurverfügungstellung der Benefits sowie die Vertragsabwicklung und -abrechnung gewährleisten zu können.

(3) pxtra stellt dem Mitarbeiter die Dokumente, inkl. der Verträge mit Benefitanbietern, in einer Inbox auf der Benefit-Plattform zur Verfügung.

(4) pxtra stellt Mitarbeitern auf der pxtra Benefit-Plattform eine Vielzahl unterschiedlicher Benefits zur Verfügung. Die auf der pxtra Benefit-Plattform dargestellten Benefits beinhalten zum Teil Dienste Dritter. Auf der pxtra Benefit-Plattform ausgewiesene Dienste der Benefitanbieter stellen kein rechtliches Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (sog. invitatio ad offerendum) durch den Mitarbeiter dar. Ein Vertragsschluss zwischen Mitarbeiter und dem Benefitanbieter findet außerhalb der pxtra Benefit-Plattform zwischen Mitarbeitern und Benefitanbietern statt.

(5) Bei entsprechend vorheriger Interessensbekundung durch den Mitarbeiter gibt pxtra die Kontaktdaten des Mitarbeiters an Benefitanbieter weiter, um eine direkte Kontaktaufnahme des Benefitanbieters mit dem Mitarbeiter zu ermöglichen, bspw. zur Durchführung von Beratungsgesprächen.

(6) pxtra überprüft von Mitarbeitern über die pxtra Benefit-Plattform eingereichte Belege der in Anspruch genommenen Benefits auf Plausibilität und speichert diese zum Abruf durch den Kunden, so dass der Kunde die Belege zur Einhaltung der steuerrechtlichen Vorschriften zur Gewährung von Sach- und Geldvorteilen der beanspruchten Benefits überprüfen kann.

§3 Anmeldung bei pxtra, Aktualisierung der Daten

(1) Der Mitarbeiter wird von seinem jeweiligen Arbeitgeber zu pxtra eingeladen und erhält eine Einladungs-E-Mail von pxtra. Die Nutzung der pxtra Benefit-Plattform setzt die Erstellung eines Mitarbeiter-Accounts (nachfolgend „Account“ genannt) voraus. Für die Erstellung eines solchen Accounts sind die erforderlichen Daten (Name, E-Mail-Adresse) anzugeben und ein Passwort festzulegen. Die Bereitstellung der Plattform für den Mitarbeiter erfolgt für diesen unentgeltlich.

(2) Durch Eingabe eines Verifizierungscodes wird der Account aktiviert. Mit der E-Mail-Adresse und dem Passwort als Login können sich Mitarbeiter nach Verifizierung des Accounts auf der pxtra Benefit-Plattform einloggen.

(3) Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.

(4) Der Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, seine Daten aktuell zu halten. Dies gilt nur für diejenigen Daten, die der Mitarbeiter eigenständig anpassen und bearbeiten kann. Bei Eintritt einer Änderung während der Dauer der Nutzung der pxtra Benefit-Plattform sind diese im Account zu aktualisieren. pxtra haftet nicht für Schäden, die aufgrund falscher oder unvollständiger Daten entstehen.

§4 Systemvoraussetzungen für Mitarbeiter

(1) Mitarbeitern wird die Nutzung der pxtra Benefit-Plattform über die pxtra App (iOS, Google Store …) und über gängige, marktübliche Internetbrowser ermöglicht.

(2) Für den Zugang zur Plattform benötigt der Mitarbeiter einen Internet-Anschluss. Sämtliche anfallenden Kommunikationskosten sowie eventuelle Nutzungsgebühren des Internet-Anschlusses sind vom Mitarbeiter selbst zu tragen.

§5 Pflichten des Mitarbeiters

(1) Unbeschadet der Verpflichtung von pxtra zur Datensicherung ist der Mitarbeiter selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der pxtra Benefit-Plattform erforderlichen Daten, wie z.B. Zugangsdaten und/oder Belegdaten für Benefits sowie diejenigen Daten, die er eigenständig anpassen und bearbeiten kann (vgl. Ziffer 3.4 dieser pxtra AGB/M), verantwortlich. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, ausschließlich konsistente Daten in die pxtra Benefit-Plattform einzupflegen. pxtra gibt Mitarbeitern Form, Inhalt, Qualität und Größe von Dateien vor. Die Vorgaben sind von Mitarbeitern einzuhalten. Abweichungen von den von pxtra gemachten Angaben werden nicht akzeptiert.

(2) Der Mitarbeiter ist darüber hinaus verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Schutzprogramme einzusetzen.

(3) Die von Mitarbeitern auf dem für sie bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Mitarbeiter räumen pxtra hiermit das Recht ein, die auf der pxtra Benefit-Plattform abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen sowie den Benefitanbietern über das Internet zugänglich machen zu dürfen und sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Vertragsdurchführung mit dem Kunden vervielfältigen zu können.

(4) Um Belege für die Erstattung einreichen zu können, muss der Mitarbeiter zwingend mit seinen Account-Daten angemeldet sein. Mitarbeiter haben dem Kunden, den Benefitanbietern und pxtra zuvor sämtliche notwendigen Nutzungsrechte zur Vertragsdurchführungen und zur Nutzung der Benefit-Plattform an eingereichten Belegen einzuräumen.

§6 Mängel/-haftung/Schlechtleistung

(1) pxtra ist dazu verpflichtet, Mängel an der Plattform zu beheben. Die Mängelbeseitigung erfolgt nach Wahl von pxtra durch kostenfreie Nachbesserung oder das (teilweise) Ersetzen der pxtra Benefit-Plattform.

(2) pxtra haftet insbesondere nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass inkonsistente Anwendungsdaten durch Mitarbeiter in die Benefit-Plattform eingebracht werden und diese zu keinen oder falschen Berechnungsergebnissen führen.

(3) pxtra haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch pxtra, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Ferner haftet pxtra für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des vorliegenden Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Mitarbeiter regelmäßig vertrauen dürfen. Im letztgenannten Fall haftet pxtra jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von pxtra.

(4) Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet pxtra nicht für Mängel oder Schlechtleistungen über Drittanbieter gebuchter Benefits. Die Vertragserfüllung im Rahmen der Buchung etwaiger Benefits liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Benefitanbieters.

§7 Rechte von pxtra

(1) pxtra ist berechtigt, Konten und Accounts der Mitarbeiter des Kunden gemäß diesen Mitarbeiterbedingungen (pxtra AGB/M) zu sperren. pxtra steht ebenfalls das Recht zu, den Zugang entsprechend den pxtra AGB/M zu kündigen, insbesondere, wenn Mitarbeiter Änderungen des Vertragsgegenstandes oder der pxtra AGB/M nicht akzeptiert. In einem solchen Fall wird pxtra den Kunden hierüber unverzüglich informieren.

(2) pxtra haftet in diesen Fällen nicht für den Ausfall von steuerlichen Vorteilen bei Mitarbeitern des Kunden oder für Regressansprüche der Mitarbeiter gegenüber dem Kunden.

(3) pxtra ist zur Einhaltung der Vorgaben zur Gewährung von steuerfreien Sachbezügen durch Gutscheine gemäß § 8 Absatz (1), Satz 3 und Absatz (2), Satz 11 EstG ohne Zustimmung des Kunden und/oder Mitarbeiters verpflichtet.

(4) pxtra hat das Recht, die Verfügbarkeit von einzelnen Angeboten und Diensten einzuschränken oder diese zu entfernen.

§8 Zusammenarbeit mit Benefitanbietern

(1) pxtra arbeitet für die Gewährung einzelner Benefits und deren Vorteile mit externen Anbietern, die für die jeweiligen Benefits verantwortlich zeichnen, wie folgt zusammen:

(a) pxtra vermittelt Produkte, Dienstleistungen und Services von Benefitanbietern und an Kunden zur Incentivierung ihrer Mitarbeiter;

(b) pxtra vermittelt Leistungsverträge und wickelt diese für Kunden und Benefitanbieter ab (z.B. Hardware, Jobbike, Sachbezüge, Gesundheitsangebote, ÖPNV-Ticket etc.);

(c) pxtra ermöglicht auf Wunsch des Mitarbeiters die direkte Kontaktaufnahme des Benefitanbieters mit dem Mitarbeiter;

(d) pxtra analysiert Daten bei der Gewährung von Mitarbeiter-Benefits in Form von Bedarfsanalysen, erfasst und prüft Belege und Kostennachweise;

(e) pxtra stellt dem Mitarbeiter die Dokumente, inkl. der Verträge mit den Benefitanbietern, in einer Inbox auf der Benefit-Plattform zur Verfügung.

(2) Bei der Gewährung und Durchführung von Verträgen mit Benefitanbietern gelten die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Produkte und Dienstleistungen der externen Anbieter.

§9 Nutzungsrechte des Mitarbeiters

(1) pxtra räumt Mitarbeitern das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die pxtra Benefit-Plattform für sich während der Dauer des Kundenvertrages bestimmungsgemäß zu nutzen. Gleiches gilt für Dienstleistungen von pxtra zur Konfiguration der pxtra Benefit-Plattform sowie zum Datentransfer in die Benefit-Plattform.

(2) Mitarbeiter sind nicht berechtigt, die pxtra Benefit-Plattform Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der pxtra Benefit-Plattform wird Mitarbeitern nicht gestattet.

(3) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich Mitarbeitern eingeräumt werden, stehen diesen nicht zu. Mitarbeiter sind insbesondere nicht berechtigt, die pxtra Benefit-Plattform über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Des Weiteren ist es nicht gestattet, die pxtra Benefit-Plattform zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.

§ 10 Datensicherheit und Datenschutz

(1) pxtra wird die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

(2) pxtra verarbeitet personenbezogene Daten von Mitarbeitern zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die zum Zwecke der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift etc.) werden von pxtra zur Erfüllung und Abwicklung des Kunden- und Mitarbeiternutzungsvertrags verwendet.

(3) pxtra wird mitarbeiterbezogene Daten in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die pxtra Benefit-Plattform bedarf.

(4) Der Kunde und pxtra schließen nach Maßgabe von Art. 26 DSGVO eine Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit (Joint Controllership) ab.

(5) Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten durch pxtra finden sich in der Datenschutzerklärung und deren Anlage 1 (Übersichtsliste aller Daten).

§ 11 Pflichten bei und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses

(1) Mit Beendigung des Nutzungsvertrages stellt pxtra Mitarbeitern die gespeicherten Mitarbeiterdaten zum Download zur Verfügung und wird den Kunden hierüber informieren.

(2) Die Löschung von Mitarbeiterdaten erfolgt 3 (drei) Monate nach Vertragsende, es sei denn, pxtra ist aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet. pxtra wird den Mitarbeiter innerhalb einer angemessenen Frist erneut darauf hinweisen, dass die Mitarbeiterdaten heruntergeladen werden können. Ist pxtra dieser Benachrichtigungspflicht nachgekommen und hat der Mitarbeiter trotz erfolgter Benachrichtigung die Mitarbeiterdaten nicht heruntergeladen, ist pxtra berechtigt, die Mitarbeiterdaten zu löschen.

(3) pxtra wird auf Wunsch die Mitarbeiterdaten auf einem üblichen Datenträger zur Verfügung stellen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Für den Fall, dass der Mitarbeiter seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union hat, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.

(2) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser pxtra AGB/M beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

(3) Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Unsere E-Mail-Adresse lautet: kontakt@pxtra.de.

(4) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist pxtra nicht verpflichtet und nicht bereit.

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