Telefonkosten

Was ist der Telefonkostenzuschuss?

Viele Mitarbeitende nutzen ihr privates Telefon heutzutage auch für berufliche Zwecke. Sie checken ihre E-Mails, führen Telefonate oder schreiben Slack-Nachrichten. Arbeitgebende können deswegen die tatsächlichen Telefonkosten ihrer Mitarbeitenden anteilig übernehmen.

Telefonkostenzuschuss - kurz erklärt

 Höhe: 20 % der Rechnung, max. 20 € pro Monat

 Steuer- und Sozialversicherungsfrei

 enthalten im Basic oder All-in-One Paket

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Rechtsgrundlage: §3 Nr. 45 EStG; R 3.45 LStR

Telefonkostenzuschuss war noch nie so einfach

Mit nur wenigen Klicks Telefonkosten erstatten lassen! Mit :pxtra können Mitarbeitende in nur wenigen Minuten ihre Telefonrechnung hochladen und sich ihren Zuschuss sichern. Weitere Vorteile findest du hier:

Einfacher und schneller Beleg-Upload

Mitarbeitende können monatlich direkt in der App ihre Belege (in Form ihrer Telefonrechnung) scannen und hochladen

Automatische Belegprüfung

Im Anschluss können sich Mitarbeitende entspannt zurücklehnen. Die Belegprüfung erfolgt automatisch durch :pxtra

Unkomplizierte Erstattung

Mitarbeitende laden einfach ihre bereits bestehende Telefonrechnung hoch und bekommen jeden Monat ihre Telefonkosten erstattet

Rechtssicherer Einsatz von Telefonkosten

Durch die automatische Beleg-Prüfung sind Unternehmen bei dem Telefonkostenzuschuss auf der sicheren Seite

Integration in die Lohnabrechnung

Direkte Schnittstellen zu Lohnabrechnungs-Programmen für ordnungsgemäße Umsetzung des Telefonkostenzuschusses

Erstattung mit der Gehaltszahlung

Die anteilige Erstattung der mtl. Telefonkosten erfolgt automatisch zusammen mit der Lohn- oder Gehaltszahlung

Und so geht’s mit :pxtra

1

Telefonrechnung hochladen

Im ersten Schritt können Mitarbeitende monatlich ihre Telefonrechnungen scannen und hochladen – direkt in der App.

2

Belege prüfen

Die Belegprüfung erfolgt im Anschluss automatisch durch :pxtra. Die Belege werden automatisch an die Personalabteilung weitergeleitet.

3

Kosten erstatten

Die Erstattung der Kosten erfolgt verlässlich zusammen mit der Lohn- oder Gehaltszahlung.

Häufig gestellte Fragen zum Telefonkostenzuschuss

Was bedeutet “tatsächliche” Telefonkosten?

Es können nur tatsächlich entstandene Telefonkosten anteilig erstattet werden — also nur die Kosten, welche auch auf der Telefonrechnung angegeben sind.

Können auch mehr als 20 € erstattet werden?

Nein, das ist nicht möglich. Es können nur anteilig 20 % der Telefonkosten bzw. maximal 20 € erstattet werden.

Was passiert, wenn die Telefonkosten Teil einer Mischrechnung sind?

Wenn die Telefonkosten Teil einer Mischrechnung sind, muss dieser Teil gesondert herausgerechnet werden, damit der Zuschuss ordnungsgemäß ausgezahlt werden kann.

Können auch Kosten für die private Nutzung erstattet werden?

Ja, der Telefonkostenzuschuss kann sowohl für die private als auch berufliche Nutzung des Telefons gezahlt werden. Es muss jedoch eine Verbindung der Telefonnutzung zur beruflichen Tätigkeit bestehen, die die Mitarbeitenden auch bestätigen müssen.

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