Essenszuschuss

Was ist der Essenszuschuss?

Bis zu 7,23 € zusätzlich zum Gehalt an 15 Tagen im Monat. Mit dem Essenszuschuss können Arbeitgebende die arbeitstäglichen Mahlzeiten ihrer Mitarbeitenden bezuschussen und so eine sinnvolle finanzielle Unterstützung im Arbeitsalltag leisten.

Essenszuschuss - kurz erklärt

 7,23 € Essenszuschuss pro Mitarbeiter:in / Tag
 4,13 € pauschal 25% versteuert + 3,10 € steuerfrei + SV-frei
 2€ Lizenzgebühr pro Mitarbeiter:in / Monat
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Rechtsgrundlage: R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR
§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG

Essenszuschuss war noch nie so einfach

In nur wenigen Klicks zum Essenszuschuss! Mit :pxtra können Mitarbeitende schnell und einfach ihre Belege hochladen und sich ihre Kosten erstatten lassen. Weitere Vorteile findest du hier:

Einfacher Beleg-Upload direkt in der App

Mitarbeitende können ihre Belege direkt in unserer App scannen und hochladen – auch ganz bequem von unterwegs

Beleg-Upload universell einsetzbar

Mitarbeitende können sich die Kosten für arbeitstägliche Mahlzeiten erstatten lassen. Egal, wo sie ihr Essen kaufen

Beleg-Prüfung durch :pxtra

Nachdem Mitarbeitende ihre Belege hochgeladen haben, erfolgt die Beleg-Prüfung automatisch durch :pxtra

Rechtssicherer Einsatz von Essenszuschuss

Durch die automatische Beleg-Prüfung sind Unternehmen bei dem Essenszuschuss auf der sicheren Seite

Integration in die Lohnabrechnung

Direkte Schnittstellen zu Lohnabrechnungs-Programmen für eine ordnungsgemäße Umsetzung von Essenszuschuss

Erstattung der Kosten mit der Gehaltszahlung

Die Erstattung der Kosten erfolgt automatisch gemeinsam mit der Lohn- oder Gehaltszahlung

Und so geht’s mit :pxtra

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Beleg-Upload

Beleg-Upload

Mitarbeitende scannen den Beleg für ihre arbeitstägliche Mahlzeit und laden ihn in die :pxtra App. Die Kosten werden zunächst von den Mitarbeitenden selbst übernommen.

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Beleg-Prüfung

Beleg-Prüfung

Jetzt gibt’s nichts weiter zu tun. Die Belege werden automatisch von uns geprüft und an die HR-Abteilung weitergeleitet.

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Erstattung der Kosten

Erstattung der Kosten

Guten Hunger! Die Erstattung der Kosten an die Mitarbeitenden erfolgt zusammen mit der Gehaltszahlung.

Häufig gestellte Fragen zum Essenszuschuss

Welche Einschränkungen gibt es für den Essenszuschuss?

Um sicherzustellen, dass ein Teil steuerfrei (3,10 €) und/oder mit 25 % pauschal besteuert (4,13 €) werden kann sowie keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Die Mahlzeit muss zum direkten Verzehr geeignet sein. Kosten für alkoholische Getränke dürfen nicht erstattet werden. Kosten für Tabakwaren dürfen nicht erstattet werden.

An wie vielen Tagen im Monat können Mitarbeitende den Essenszuschuss nutzen?

Die 7,23 € pro Tag können Mitarbeitende an max. 15 Tagen im Monat nutzen. Das entspricht 108,45 € pro Monat.

Wie genau funktioniert die Abrechnung und Versteuerung beim Essenszuschuss?

Der Essenszuschuss setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Ein Teil ist steuerpflichtig und der andere steuerfrei. Die Basis des Essenszuschusses bildet der Sachbezugswert von 4,13 €, welcher pauschal mit 25 % zu versteuern ist. Arbeitgebende können zusätzlich dazu steuer- und sozialversicherungsfrei einen Betrag von 3,10 € beisteuern. Der maximale Essenszuschuss pro Tag und Mitarbeitenden liegt damit bei 7,23 €. Um diese Freigrenze nutzen zu können, benötigen Arbeitgebende die Rechnungen ihrer Mitarbeitenden in Form von Belegen.

Bis wann müssen Belege eingereicht werden?

In der Regel müssen die Essensbelege bis zum 5. Tag des Folgemonats eingereicht werden, damit sie in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt und die Kosten erstattet werden können.

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