Kilometerpauschale

Was ist die Kilometerpauschale?

Arbeitgebende können ihren Mitarbeitenden auf Basis der zurückgelegten Kilometer eine sogenannte Kilometerpauschale für den täglichen Arbeitsweg zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Mitarbeitende z.B. mit dem Auto, dem Rad oder zu Fuß zur Arbeit gelangen.

Kilometerpauschale - kurz erklärt

 Höhe: 0,30 € pro Kilometer (0,38 € ab dem 21. Kilometer)

 15 % Pauschalsteuer, sozialversicherungsfrei

 enthalten im Basic, All-in-One Paket oder als Starter Benefit

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Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1, Abs. 2 EStG; § 40 Abs. 2 S. 2 EStG; R 40.2 Abs. 6 LStR

Kilometerpauschale war noch nie so einfach

Mit nur wenigen Klicks den täglichen Arbeitsweg bezuschussen lassen! Mitarbeitende können mit :pxtra ganz einfach ihre Kilometerpauschale ausgezahlt bekommen. Weitere Vorteile findest du hier:

Einmalige Berechnung der Kilometerpauschale

Die Kilometerpauschale muss nur einmalig berechnet werden und kann dann monatlich automatisch ausgezahlt werden

Automatische Berechnung

Die Kilometerpauschale und die zu erstattenden Kosten werden durch unser System automatisch berechnet

Wahl zwischen ÖPNV oder Kilometerpauschale

Mit dem Starter-Benefit “Mobilität” können Unternehmen einfach zwischen ÖPNV-Tickets oder Kilometerpauschale wählen

Rechtssicherer Einsatz der Kilometerpauschale

Durch vorgefertigte Ergänzungs- und Zusatzvereinbarungen der Kilometerpauschale auf der sicheren Seite

Integration in die Lohnabrechnung

Direkte Schnittstellen zu Lohnabrechnungs-Programmen für ordnungsgemäße Umsetzung der Kilometerpauschale

Erstattung mit der Gehaltszahlung

Die Auszahlung der Kilometerpauschale erfolgt automatisch zusammen mit der Lohn- oder Gehaltszahlung

Und so geht’s mit :pxtra

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Kilometerpauschale berechnen

Im ersten Schritt wird die Kilometerpauschale durch unser System automatisch berechnet.

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Zu erstattende Kosten erfassen

Im Anschluss kann erfasst werden, wie hoch der Betrag ist, den die Mitarbeitenden erstattet bekommen.

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Auszahlung der Kilometerpauschale

Die Auszahlung der Kilometerpauschale erfolgt automatisch zusammen mit der Lohn- oder Gehaltszahlung.

Häufig gestellte Fragen zum Fahrtkostenzuschuss

Für wie viele Tage im Monat kann die Kilometerpauschale gezahlt werden?

Die Kilometerpauschale kann für maximal 15 Tagen im Monat gezahlt werden. Das entspricht einem Zuschuss von monatlich 4,50 € bei einer Entfernung von 1 km zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte der Mitarbeitenden.

Für welche Strecke kann die Kilometerpauschale gezahlt werden?

Die Kilometerpauschale kann nur für die Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte der Mitarbeitenden erstattet werden. Es wird bei der Berechnung immer die kürzeste Strecke herangezogen. Nur bei Baustellen kann eine Ausnahme davon gemacht werden.

Wie wird die Kilometerpauschale berechnet?

Ausschlaggebend für die Berechnung der Kilometerpauschale sind die Anzahl der Arbeitstage sowie die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte der Mitarbeitenden. Für die ersten 20 km können 0,30 € und ab dem 21. Kilometer 0,38 € pro Kilometer gezahlt werden.

Was passiert mit der Kilometerpauschale im Falle eines Umzugs und damit der Änderung der Entfernung?

Wenn sich die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von Mitarbeitenden ändert, sollten Unternehmen sich aktuell an unseren Customer Support wenden. In Zukunft wird es ebenso möglich sein, dass Mitarbeitende die Kilometeranzahl selbstständig in der App anpassen können.

Können Arbeitgebende weniger zahlen als die tatsächlichen Kosten?

Ja, Arbeitgebende können einen geringeren Betrag als die Kilometerpauschale heranziehen. Für die Besteuerung mit 15% kann max. die gesetzliche Entfernungspauschale (1-20 km 0,30€; ab 21km 0,38€) herangezogen werden. Dennoch können Arbeitgebende auch einen anderen Betrag wählen.

Gilt die Kilometerpauschale sowohl für private PKWs als auch für Dienstwagen?

Ja, hierbei gibt es keinen Unterschied, solange der Dienstwagen auch vom eigenen Geld des Mitarbeitenden betankt werden muss.

Können Arbeitgebende mehr zahlen als die tatsächlichen Kosten?

Ja, Arbeitgebende können Mitarbeitenden mehr zahlen als die tatsächlichen Kosten, die Strecke zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte anfallen. In diesem Fall entfällt jedoch die Steuerfreiheit.

Kann die Kilometerpauschale auch für den ÖPNV genutzt werden?

Ja, die Kilometerpauschale kann auch für den ÖPNV genutzt werden. Je nach Wohnort und Strecke können Mitarbeitende entscheiden, welche Art der Kilometerpauschale für sie persönlich am günstigsten ist und diese dann dementsprechend nutzen.

Bilder verschiedener Mitarbeiter:innen

Was ist das beste Benefit für deine Mitarbeitenden?

Du bist dir nicht sicher, welche Benefits zu deinem Unternehmen passen? Vereinbare dir einen Termin mit unseren Benefit-Experten.

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