Jobbike-Leasing - kurz erklärt
Höhe: unbegrenzt
enthalten im Basic oder All-in-One Paket
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Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 EStG
Auf dem täglichen Arbeitsweg die eigene Gesundheit fördern und gleichzeitig auch noch die Umwelt schützen? Ein Jobbike-Leasing macht genau das möglich. Also: Ab auf’s Rad und keine Gnade für die Wade! 😉
Höhe: unbegrenzt
enthalten im Basic oder All-in-One Paket
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 EStG
In nur wenigen Schritten zum Jobbike! Mit :pxtra können Mitarbeitende sich ganz einfach ein für sie passendes Rad aussuchen und ihre Gesundheit auf dem Weg zur Arbeit fördern. Weitere Vorteile findest Du hier:
Mitarbeitende können aus verschiedenen Jobbike Handelspartnern wählen und ein passendes Rad finden
Nachdem ein Leasingvertrag abgeschlossen wurde, muss nur die Fahrrad-Rahmennummer im Profil hinterlegt werden
Mitarbeitende können ein Jobbike auch als Gehaltsumwandlung (0,25 % geldwerter Vorteil für Arbeitnehmende) nutzen
Durch vorgefertigte Ergänzungs- und Zusatzvereinbarungen beim Jobbike-Leasing auf der sicheren Seite
Direkte Schnittstellen zu Lohnabrechnungs-Programmen für ordnungsgemäße Umsetzung von Leasingverträgen
Mitarbeitende können die Leasingraten für ihr Jobbike ganz bequem via Gehaltsumwandlung aus ihrem Bruttogehalt bezahlen
Im ersten Schritt suchen sich Mitarbeitende ein passendes Fahrrad aus und machen eine Testfahrt im Laden.
Danach erhalten Mitarbeitende ein Angebot von dem jeweiligen Anbietenden und der Leasingfaktor wird berechnet.
Jetzt muss nur noch die Fahrrad-Rahmennummer im :pxtra-Profil des Mitarbeitenden hinterlegt und sich auf den Sattel geschwungen werden!
Die Nutzung eines Jobbikes ist nicht nur ausschließlich für berufliche Zwecke vorgesehen. Mitarbeitende können ihr Jobbike auch privat nutzen, wodurch ein geldwerter Vorteil entsteht. Dieser geldwerte Vorteil wird entweder mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Fahrrads versteuert oder ist komplett steuerfrei. Welche der beiden Fälle eintritt, entscheidet die Art, wie das Jobbike im Unternehmen von Arbeitgebenden angeboten wird:
Ein Jobbike wird i.d.R. auf Basis einer Gehaltsumwandlung genutzt. Das bedeutet, dass Mitarbeitende einen Teil ihres Gehalts dafür verwenden, die Kosten für das Rad zu decken. Dazu zahlen sie monatlich einen festen Betrag aus ihrem Bruttogehalt für das Fahrrad. Die Grundlage hierbei bildet seit 2020 die 0,25 % Regelung. Der geldwerte Vorteil, der durch die private Nutzung des Jobbikes entsteht, wird also nur noch mit 0,25 % des ursprünglichen Preises des Fahrrads besteuert. Mitarbeitende sparen durch diese Regelung deutlich an Kosten im Vergleich zu einem privaten Kauf des Fahrrads. Bei Jobbikes, die vor 2019 übernommen wurden, gilt weiterhin die 1 % Regelung. Das Fahrrad wird also statt mit nur 0,25 % weiterhin mit 1 % der UVP besteuert.
Eine andere Möglichkeit, ein Jobbike zu nutzen, ist es als Gehaltsextra anzubieten. Bei dieser Variante findet keine Gehaltsumwandlung statt. Arbeitgebende gewähren ihren Mitarbeitenden stattdessen das Jobbike zusätzlich zum ohnehin gezahlten Arbeitslohn – als Extra zum Gehalt. Bedeutet also, Arbeitgebende übernehmen die Kosten für das Rad vollständig aus eigener Tasche und Mitarbeitende müssen zusätzlich nichts mehr zahlen. Das Gute daran: Mitarbeitende können das Rad weiterhin auch privat nutzen, jetzt sogar komplett steuerfrei. Die Steuerpflicht für den geldwerten Vorteil fällt also weg (auch für Fahrräder, die vor 2019 überlassen wurden).
In der Regel wird ein Jobbike im Rahmen eines Leasingvertrages angeboten. Leasingverträge bieten einige Vorteile: In den meisten Leasingverträgen ist neben einem umfangreichen Versicherungsschutz (z.B. bei Diebstahl, Schäden oder Unfällen) auch eine Kaufoption nach 3 Jahren enthalten. Mitarbeitende sparen also durch ein Leasing deutlich an Kosten und können nach Ablauf des Leasings den Vertrag entweder verlängern oder das Rad zum Restwert erwerben.
Wenn wir von E-Bikes reden, dann meinen wir damit in den meisten Fällen eigentlich sogenannte Pedelecs (kurz für Pedal Electric Cycle). Der Unterschied: Pedelecs unterstützen den Fahrenden nur beim Treten der Pedale und erreichen eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Anders sieht es mit sogenannten S-Pedelecs aus. Mit diesem können Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreicht werden. Damit sind S-Pedelecs auf einem Level mit Motorrollern und gelten rein rechtlich als Kleinkrafträder. Aus diesem Grund wird für die Nutzung solcher S-Pedelecs auch ein Führerschein der Klasse AM oder B benötigt. Anders als bei Pedelecs besteht beim Fahren von S-Pedelecs eine Helmpflicht. Das Fahren auf Radwegen ist aufgrund der hohen Geschwindigkeiten verboten.
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