Benefits für Dein Team
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50 € extra zum Gehalt und das jeden Monat? Der Sachbezug macht’s möglich und gehört deswegen zu den beliebtesten Mitarbeiter-Benefits. Auch wenn die Nutzungsmöglichkeiten von Sachbezügen in den letzten Jahren deutlich eingeschränkt und strenger reguliert wurden, gehören sie trotzdem noch in jedes ausgereifte Benefit-Portfolio eines Unternehmens.
Welche gesetzlichen Regelungen es für den Sachbezug im Jahr 2023 gibt und welche Vorteile er Dir und Deinen Mitarbeiter:innen bietet, erfährst Du in diesem Blog-Beitrag.
Sachbezüge bestehen nicht aus reinem Bargeld, haben aber dennoch einen monetären Wert. In der Regel werden Sachbezüge heute in Form von analogen oder digitalen Gutscheinkarten verwendet. Diese haben einen Wert von 50€ pro Monat und können unterschiedlich verwendet werden (dazu später mehr).
Bis zu einem Wert von 50€ pro Monat sind Sachbezüge in Form von Gutscheinkarten zu 100% steuer- und sozialversicherungsfrei. Dieser Maximalbetrag von 50€ darf nicht überschritten werden, damit die Steuerfreiheit bestehen bleibt. Übersteigt der Betrag diesen Wert, muss der daraus entstehende geldwerte Vorteil in voller Höhe versteuert werden.
Seit dem 01. Januar 2022 gelten verschärfte Regeln bei den Einsatzmöglichkeiten von Sachbezügen:
Sachbezüge dürfen nur noch für den Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigt sein. Bedeutet: Mitarbeiter:innen müssen sich bei Sachbezügen zwischen einem limitierten Netz (z.B. einem Einkaufsladen oder einer Einzelhandelskette), einer begrenzten Produktpalette (z.B. Buchläden oder Kinos) oder für Instrumente zu steuerlichen oder sozialen Zwecken (z.B. Essensmarken) entscheiden. Zudem dürfen Gutscheinkarten nicht über eine Auszahlfunktion für Bargeld verfügen und nicht als dauerhafte separate Zahlungsquelle dienen.
Des Weiteren ist kein beliebiger Wechsel der Gutscheine möglich. Das heißt, dass Mitarbeiter:innen über Monate hinweg den gleichen Gutschein nutzen. In der Regel sind jedoch pro Jahr 1 bis 2 Wechsel möglich, sodass die Mitarbeiter:innen zumindest gelegentlich die Möglichkeit haben, die Gutscheine nach ihren Wünschen und Bedürfnissen anzupassen.
Der Sachbezug wird heute meistens als Gutscheinkarte für Lebensmittelgeschäfte oder Drogerien verwendet. Viele Einzelhandelsketten wie Edeka, Rewe oder DM bieten mittlerweile solche Gutscheine an. Mit diesen können Deine Mitarbeiter:innen dann an der Kasse ganz normal bezahlen, bis das Guthaben aufgebraucht ist. Die Karte dient somit vorübergehend als eine Art “Geldersatz” und kann z.B. für einen kleinen Wocheneinkauf genutzt werden.
Auch Tankgutscheine fallen unter die Kategorie “Sachbezug”. Das Prinzip ist hier das gleiche: Die Karte wird monatlich mit 50€ aufgeladen und kann dann an der jeweiligen Tankstelle zum Bezahlen genutzt werden. Den Sachbezug für einen Tankgutschein zu verwenden, ist jedoch in den vergangenen Jahren eher selten geworden. Moderne Unternehmen wollen zu einem großen Teil nachhaltiger werden und wollen deswegen das Autofahren nicht gezielt fördern.
Tipp: Auch bei uns nutzen die Mitarbeiter:innen den Sachbezug für Gutschein für z.B. Edeka oder Rewe. Obwohl sie diesen “nur” bei den besagten Läden nutzen können, ist der Sachbezug trotzdem eine sinnvolle finanzielle Unterstützung – gerade in Zeiten der Inflation.
Das Benefit Sachbezug bietet viele Vorteile, sowohl für Dein Unternehmen als auch Deine Mitarbeiter:innen. Hier findest Du eine Auflistung der 3 wichtigsten Vorteile:
Mit einem Sachbezug erhalten Deine Mitarbeiter:innen jeden Monat einen höheren Nettolohn als durch eine reine Gehaltserhöhung. Der Grund dafür ist die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit von Sachbezügen bis zu einem Wert von 50€ pro Monat. Somit erhalten Mitarbeiter:innen jeden Monat mehr “Geld” zusätzlich zum Gehalt, ohne dass sie dafür Steuern oder SV-Beiträge zahlen müssen.
Zu 50€ mehr im Monat sagen ganz sicher nur die wenigsten Nein. Der Sachbezug sorgt insgesamt für mehr Mitarbeiterzufriedenheit- und -bindung in Deinem Unternehmen. Zusätzlich kann dieses Benefit auch ein wertvolles Asset im Recruiting Deines Unternehmens sein und auch die Motivation Deiner Mitarbeiter:innen langfristig steigern. Deine Mitarbeiter:innen erhalten also jeden Monat faktisch mehr Geld und Du bekommst im Gegenzug zufriedene und motivierte Mitarbeiter:innen, die gute Ergebnisse liefern. Das nennen wir eine Win-Win-Situation!
Trotz der Einschränkungen bildet der Sachbezug noch immer eine sinnvolle finanzielle Unterstützung im Alltag. 50€ sind zwar nicht unbedingt eine große Geldsumme, aber versuch’ es mal, so zu sehen: Durch den Sachbezug haben Deine Mitarbeiter:innen jeden Monat 50€ mehr für Lebensmittel oder Kosmetik- und Pflegeprodukte zur Verfügung und können bis das Guthaben aufgebraucht ist kleine alltägliche Besorgungen machen, ohne einen einzigen Cent von ihrem Gehalt anzufassen. Klingt schon cooler, oder?
Der Sachbezug gehört zu einem guten Benefit-Portfolio wie der Torwart zu einer Fußballmannschaft. Unschlagbar ist der Sachbezug vor allem durch seine “Geldersatz-Funktion” und durch die Erhöhung des Nettolohns Deiner Mitarbeiter:innen, ohne dass darauf Steuern oder SV-Beiträge gezahlt werden müssen. Doch nicht nur Deine Mitarbeiter:innen profitieren. Auch Du als Arbeitgeber:in wirst merken, dass Deine Mitarbeiter:innen zufriedener und motivierter arbeiten und gute Ergebnisse liefern.
Natürlich funktioniert das nicht nur mit dem Sachbezug. Für bleibende Mitarbeiterzufriedenheit- und -Bindung brauchst Du in Deinem Unternehmen ein ausgereiftes Benefit-Portfolio, aus dem sich Deine Mitarbeiter:innen die für sie passenden Benefits auswählen können. Wir empfehlen Dir daher, den Sachbezug unbedingt in Dein Benefit Portfolio zu integrieren. 🙂
Möchtest Du Dich noch über weitere Benefits belesen? Dann schau’ Dir gerne unsere Blog-Kategorie “Mitarbeiter-Benefits” an oder tauche in verschiedene Benefit-Strategien ein und finde die passende für Dein Unternehmen.
Beitragsbild: joshua-rawson-harris – unsplash.com
Titelbild: tara-clark – pexels.com
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