2 Leute teilen sich einen Schreibtisch
2 Leute teilen sich einen Schreibtisch

⚡ Das Wichtigste in 60 Sekunden

  • Desk Sharing heißt: weniger Arbeitsplätze als Beschäftigte, dafür flexible Nutzung. Verbreitet sind 7 bis 8 Plätze für 10 Personen.
  • Die Entscheidung für das Modell brauchst du nicht mit dem Betriebsrat zu verhandeln. Die Spielregeln drumherum schon.
  • Der häufigste Grund für Ablehnung ist kein fehlender Schreibtisch, sondern ein fehlender Ort für Telefonate.
  • Ohne Schließfach, Rückzugsort und schriftliche Regeln kippt die Stimmung schon im ersten Monat.
  • Wer Fläche einspart, gibt am besten sichtbar etwas zurück. Ein Essenszuschuss funktioniert auch an Homeoffice-Tagen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist Desk Sharing?

Desk Sharing ist ein Bürokonzept, bei dem Beschäftigte keinen fest zugewiesenen Schreibtisch haben, sondern sich zum Arbeitsbeginn einen freien Platz nehmen. Das Unternehmen stellt dabei bewusst weniger Arbeitsplätze bereit, als es Beschäftigte gibt. Du findest den Begriff auch als Desksharing in einem Wort, gemeint ist dasselbe.

Der Auslöser ist fast immer dieselbe Beobachtung: Die Hälfte der Schreibtische steht leer, die Miete läuft trotzdem weiter. Das ifo Institut sieht den Homeoffice-Anteil seit Jahren stabil bei rund einem Viertel aller Beschäftigten, im August 2026 waren es 24,9 Prozent. Im Dienstleistungssektor liegt der Wert mit 35,1 Prozent deutlich höher. Für Unternehmen mit Bürofläche heißt das: Ein Teil der Plätze ist dauerhaft unbelegt, und diese Lücke schließt sich nicht mehr von allein.

Desk Sharing ist deshalb kein Trendthema, sondern eine Reaktion auf eine stabile Realität. Interessant wird es dort, wo die Fläche nicht nur schrumpft, sondern anders genutzt wird.

 

Desk Sharing, Hot Desking und Shared Desk: wo liegt der Unterschied?

  • Desk Sharing: der Oberbegriff. Geteilte Arbeitsplätze, meist mit Buchung oder festen Zonen je Team.
  • Hot Desking: freie Platzwahl ohne Reservierung. Wer zuerst kommt, wählt zuerst.
  • Shared Desk: im deutschen Sprachraum ein Synonym für Desk Sharing, häufig in Ausschreibungen und Stellenanzeigen.
  • Activity Based Working: geht einen Schritt weiter. Nicht ein Platz für alles, sondern unterschiedliche Zonen je Tätigkeit.

Ist Desk Sharing rechtlich erlaubt?

Ja. Desk Sharing ist in Deutschland zulässig, solange der Arbeitsvertrag keinen festen Arbeitsplatz zusichert. Die Zuweisung des Arbeitsplatzes gehört zum Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO. Prüf trotzdem die Verträge deines Bestandsteams: Eine ausdrückliche Zusage eines eigenen Büros bindet dich.

Muss der Betriebsrat bei Desk Sharing mitbestimmen?

Bei der Entscheidung für Desk Sharing hat der Betriebsrat kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Das Bundesarbeitsgericht hat das mit Beschluss vom 17. November 2021 (7 ABR 18/20) klargestellt: Wer den eigenen Schreibtisch aufgibt und sich morgens einen freien Platz sucht, bekommt dadurch keine andere Aufgabe. Damit liegt weder eine Versetzung nach § 99 Abs. 1 BetrVG noch eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG vor. Auch die Reduzierung der Anzahl an Büroarbeitsplätzen allein löst kein Mitbestimmungsrecht aus. Bei der Ausgestaltung sieht es anders aus. Relevante Beteiligungsrechte des Betriebsrats sind vor allem:
  • Regeln zum Verhalten im Betrieb, etwa eine Clean-Desk-Policy (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)
  • Buchungs- und Auswertungstools, die Anwesenheit erfassen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
  • Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, etwa Ergonomie und Gefährdungsbeurteilung (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG)
  • Die Informationspflicht bei der Planung von Räumen und Arbeitsplätzen (§ 90 BetrVG)
💡Merksatz: Viele Ratgeber verkürzen das zu „Desk Sharing ist mitbestimmungspflichtig”. Tatsächlich ist es umgekehrt. Das Konzept selbst ist es nicht, die Spielregeln sind es. Du brauchst also keine Zustimmung für die Idee, aber eine saubere Vereinbarung für die Umsetzung.

Was die Arbeitsstättenverordnung verlangt

Ein geteilter Arbeitsplatz ist ein vollwertiger Arbeitsplatz. Die Anforderungen der ArbStättV gelten unverändert, von der Fläche über die Beleuchtung bis zur Bildschirmarbeit. Praktisch bedeutet das drei Dinge: Stühle und Tische, die sich in Sekunden anpassen lassen, eine aktualisierte Gefährdungsbeurteilung für die neuen Arbeitsbereiche und ein Reinigungskonzept für Flächen, die täglich wechselnde Personen nutzen. Für Beschäftigte mit Behinderung kommt § 164 Abs. 4 SGB IX dazu. Ein pauschales Modell ohne feste Plätze greift dort zu kurz, hier brauchst du eine ausgewiesene Ausnahme.

Die 7 Fehler, die Desk Sharing scheitern lassen

Diese sieben Muster tauchen in der Praxis immer wieder auf. Keines davon ist teuer zu vermeiden, wenn du es vorher weißt.
  1. Die Quote wird geschätzt, nicht gemessen.Besser: vier Wochen Belegung zählen und den Spitzentag zur Grundlage machen.
  2. Es fehlt ein Ort für Telefonate.Besser: pro Zone mindestens ein geschlossener Platz für Calls.
  3. Persönliche Sachen haben keinen Platz.Besser: ein Schließfach je Person, verfügbar ab Tag eins.
  4. Teams sitzen auseinander.Besser: Zonen nach Nachbarschaftsprinzip festen Teams zuordnen.
  5. Die Regeln bleiben mündlich.Besser: eine Seite Regeln, bei Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung.
  6. Das Buchungstool kommt vor dem Konzept.Besser: erst Fläche und Zonen klären, dann Software auswählen.
  7. Die Führungskräfte behalten ihr Einzelbüro.Besser: die Leitung macht sichtbar mit, sonst kippt die Glaubwürdigkeit.
Mann führt eine Video Konferenz
Bild: Girts - stock.adobe.com

Desk Sharing einführen: der Weg in 6 Schritten

Ein Desk-Sharing-Konzept entsteht nicht am Reißbrett, sondern aus echten Belegungsdaten. Diese sechs Schritte funktionieren auch dann, wenn du HR allein verantwortest und kein Projektteam hast.

Schritt 1: Belegung messen statt schätzen

Bevor du Desk Sharing einführst, brauchst du Zahlen statt Eindrücke. Zähl vier Wochen lang, wie viele Menschen an welchen Tagen tatsächlich im Büro sind. Eine Strichliste am Empfang reicht dafür. Zwei Werte brauchst du: den Durchschnitt und den Spitzentag. Der Spitzentag entscheidet später über die Zahl der Plätze, nicht der Durchschnitt.

Schritt 2: Desk-Sharing-Quote festlegen

Die Desk-Sharing-Quote beschreibt das Verhältnis von Arbeitsplätzen zu Beschäftigten. Eine Quote von 0,8 bedeutet 8 Plätze für 10 Personen. Ein Rechenbeispiel: Bei 100 Beschäftigten und 62 Anwesenden am stärksten Tag planst du rund 70 Plätze ein. Das deckt den Spitzentag und lässt Luft für Wachstum und Gäste.

Fang bewusst großzügig an. Eine Quote nachträglich zu senken ist einfach. Sie zu erhöhen, nachdem sich dein Team über Wochen einen Platz gesucht hat, kostet dich das Vertrauen.

Schritt 3: Zonen planen statt Schreibtischreihen

Teile die Fläche nach Tätigkeiten auf, nicht nach Abteilungen: eine Zone für konzentrierte Einzelarbeit, eine für Abstimmung im Team, eine für Ankommen und Austausch. Ordne die Zonen zusätzlich Teams zu, damit Kolleg:innen sich verlässlich finden. Dieses Nachbarschaftsprinzip löst den häufigsten Einwand gegen flexible Arbeitsplätze.

Schritt 4: Rückzugsorte und Akustik einplanen

Die Akustik entscheidet über den Erfolg. Der häufigste Kritikpunkt an Desk Sharing hat nichts mit dem Schreibtisch zu tun, sondern mit Lärm. In einer offenen Fläche ohne Rückzugsorte wird jedes Telefonat zum Störfaktor, und die Videokonferenz am Nachbartisch macht konzentrierte Arbeit unmöglich. Genau daran scheitern Projekte, die auf dem Papier sauber gerechnet waren.

Plane deshalb pro Zone mindestens einen geschlossenen Platz für Calls ein. Als Richtwert hat sich ein Rückzugsplatz je 10 bis 15 Arbeitsplätze bewährt.

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Wichtig ist weniger das Modell als die Rechnung dahinter: Zu wenige Rückzugsorte kippen das gesamte Konzept.

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Schritt 5: Regeln schriftlich festhalten

Halt vier Punkte schriftlich fest: wie Plätze gebucht oder belegt werden, was am Ende des Tages auf dem Tisch bleibt, wo persönliche Sachen hingehören und welche Daten das Buchungssystem speichert. Gibt es einen Betriebsrat, gehört das in eine Betriebsvereinbarung. Gibt es keinen, reicht eine verständliche Team-Regelung von einer Seite.

Schritt 6: Pilotphase, dann Rollout

Starte mit einer Abteilung und einem Zeitraum von 8 bis 12 Wochen. Frag danach drei Dinge ab: Hast du einen Platz gefunden? Konntest du ungestört telefonieren? Was fehlt dir? Die Antworten korrigieren dein Konzept schneller als jede Beratung, und der Pilot liefert dir gleichzeitig die Argumente für die Geschäftsführung.

Was du im Gegenzug gibst: Benefits für hybride Teams

Desk Sharing nimmt etwas weg. Den eigenen Platz, das Foto am Monitor, die Gewissheit, morgens nicht suchen zu müssen. Gleichzeitig verschiebt das Modell Kosten zu deinem Team: mehr Homeoffice heißt mehr Strom, mehr Internet und kein Mittagessen in der Kantine. Wer nur wegnimmt, bekommt Widerstand. Wer sichtbar etwas zurückgibt, bekommt Akzeptanz.

Aus der Welt der steueroptimierten Mitarbeiter-Benefits passen vor allem die Bausteine, die ortsunabhängig funktionieren:

  • Essenszuschuss: 2026 sind bis zu 7,67 Euro pro Arbeitstag steuerbegünstigt möglich, zusammengesetzt aus dem amtlichen Sachbezugswert von 4,57 Euro und einem steuerfreien Zuschuss von 3,10 Euro. Der Zuschuss gilt auch an Homeoffice-Tagen und ersetzt damit die Kantine, die an einen festen Ort gebunden ist.
  • Internetkostenzuschuss: bis zu 50 Euro im Monat, die du nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG pauschal mit 25 Prozent versteuerst. Beim Team kommt der Internetkostenzuschuss netto an.
  • Hardware und Telefonkosten: Wer keinen festen Platz mehr hat, arbeitet mit dem, was mitkommt. Die Überlassung von Hardware und die Beteiligung an Anschlusskosten sind steuerlich begünstigt möglich.
  • Mobilität: Ein Zuschuss zum Deutschlandticket ist unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei und passt zu wechselnden Präsenztagen deutlich besser als ein fester Parkplatz.
  • Der monatliche Sachbezug: 2026 bleiben bis zu 50 Euro pro Monat und Person steuer- und sozialversicherungsfrei. Als sichtbarer Baustein zum Rollout verschiebt der Sachbezug die Wahrnehmung von „mir wird der Platz genommen” zu „wir stellen um, und ich bekomme etwas dazu”.

Für die Geschäftsführung lässt sich das in einem Satz rechnen: Ein Teil der eingesparten Mietfläche fließt als Benefit-Budget zurück. Das kostet weniger als eine Gehaltserhöhung mit gleicher Netto-Wirkung und ist im Alltag sichtbarer. Wie viel bei deinem Team ankommt, zeigt dir der Benefit-Vorteilsrechner in zwei Minuten.

Ein Punkt für die Lohnbuchhaltung: Zuschüsse, die an Arbeitstage gebunden sind, ändern sich mit wechselnden Präsenztagen jeden Monat. Sauber wird das nur, wenn die Werte automatisch in die Entgeltabrechnung laufen statt per Liste.

ℹ️ pxtra ersetzt keine Steuerberatung. Die genannten Werte gelten für 2026 und werden jährlich angepasst.

pxtra Team in einer spontanen Besprechung
Bei pxtra nutzen wir aktivitätsbasierende Arbeitsbereiche

Fazit: Desk Sharing gelingt über Vertrauen, nicht über Quoten

Desk Sharing einführen ist rechtlich unkompliziert und organisatorisch anspruchsvoll. Die Entscheidung liegt bei dir, die Spielregeln gehören verhandelt und aufgeschrieben. Entscheidend für die Akzeptanz sind drei Dinge: eine Quote, die auf gemessenen Zahlen beruht, genug geschlossene Orte für Telefonate und ein sichtbarer Gegenwert für das, was wegfällt.

Wer diese drei Punkte ernst nimmt, spart Fläche und gewinnt gleichzeitig ein Büro, in das dein Team freiwillig kommt. Wer sie überspringt, spart Fläche und diskutiert dafür ein Jahr lang über Schreibtische.

Häufige Fragen zu Desk Sharing

Haben Mitarbeitende Anspruch auf einen festen Arbeitsplatz?

Nein, ein Anspruch auf einen bestimmten Schreibtisch besteht grundsätzlich nicht. Die Zuweisung des Arbeitsplatzes fällt unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO. Eine Ausnahme gilt, wenn der Arbeitsvertrag einen festen Platz oder ein eigenes Büro ausdrücklich zusichert, und für Beschäftigte mit Behinderung nach § 164 Abs. 4 SGB IX.

Muss der Betriebsrat bei Desk Sharing mitbestimmen?

Bei der Einführung von Desk Sharing hat der Betriebsrat kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 17. November 2021 (7 ABR 18/20) entschieden, dass darin weder eine Versetzung nach § 99 Abs. 1 BetrVG noch eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG liegt. Mitbestimmungspflichtig sind dagegen die Begleitregeln: eine Clean-Desk-Policy nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, Buchungstools mit Anwesenheitserfassung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG und Maßnahmen des Gesundheitsschutzes nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG.

Welche Desk-Sharing-Quote ist sinnvoll?

Verbreitet sind Quoten zwischen 0,7 und 0,8, also 7 bis 8 Arbeitsplätze für 10 Beschäftigte. Der richtige Wert für dein Unternehmen ergibt sich aber nicht aus Benchmarks, sondern aus der Belegung am stärksten Tag. Miss vier Wochen, nimm den Spitzentag und rechne einen Puffer für Wachstum und Gäste dazu.

Wie viele Rückzugsorte brauche ich bei Desk Sharing?

Als Richtwert hat sich ein geschlossener Platz für Telefonate je 10 bis 15 Arbeitsplätze bewährt, mindestens einer pro Zone. Lärm ist der häufigste Kritikpunkt an geteilten Arbeitsplätzen, deshalb entscheidet dieser Punkt stärker über die Akzeptanz als die Zahl der Schreibtische.

Wer zahlt die Ausstattung im Homeoffice?

Eine gesetzliche Pflicht zur Vollausstattung des Homeoffice besteht nicht, solange das mobile Arbeiten freiwillig ist. Arbeitsmittel wie Laptop und Diensthandy stellt in der Praxis der Arbeitgeber. Zusätzlich lassen sich Internetkosten mit bis zu 50 Euro im Monat bezuschussen und nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG pauschal mit 25 Prozent versteuern. Beim Team kommt der Betrag netto an.

Was gehört in eine Clean-Desk-Policy?

Eine Clean-Desk-Policy regelt, in welchem Zustand ein Arbeitsplatz am Ende des Tages hinterlassen wird. Sinnvoll sind vier Punkte: Tisch leer räumen, Unterlagen wegschließen, Bildschirm und Tastatur reinigen, persönliche Gegenstände in das eigene Schließfach. Gibt es einen Betriebsrat, ist die Policy nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig.

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