Gesundheitsförderung - kurz erklärt
Video abspielen
Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 34 EStG; §§ 20, 20b SGB V
600 € pro Jahr zusätzlich zum Gehalt für die eigene Gesundheit! Zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung können Arbeitgebende die Kosten für gesundheitsfördernde Aufwendungen ihrer Mitarbeitenden übernehmen.
Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 34 EStG; §§ 20, 20b SGB V
Direkt in der App Beleg (in Form von Rechnung der Anwendung) sowie Teilnahmebescheinigung hochladen
Im Anschluss kann sich entspannt zurücklehnt werden. Die Belegprüfung erfolgt automatisch durch :pxtra
Ob Rückenschule, Yoga oder Rauchentwöhnung – der Beleg-Upload kann überall verwendet werden
Mitarbeitende können aus verschiedenen Angeboten individuell wählen und ihre Gesundheit fördern
Durch vorgefertigte Ergänzungs- und Zusatzvereinbarungen bei Gesundheitsförderung auf der sicheren Seite
Schnittstellen in die Lohnabrechnung für eine ordnungsgemäße Umsetzung von Gesundheitsförderung
Im ersten Schritt können Mitarbeitende Rechnungen und Teilnahmebescheinigungen der Maßnahmen scannen und hochladen.
Die Belegprüfung erfolgt im Anschluss automatisch durch :pxtra. Die Belege werden an die Personalabteilung weitergeleitet.
Die Erstattung der Kosten erfolgt verlässlich zusammen mit der Lohn- oder Gehaltszahlung.
Zur betrieblichen Gesundheitsförderung können nur Maßnahmen gezählt werden, die von der Zentralen Prüfstelle der Krankenkassen (ZPP) zertifiziert sind. Anbietende, wie z.B. Yoga-Studios, müssen also immer ZPP zertifiziert sein.
Nein, einen monatlichen Maximalbetrag für die Gesundheitsförderung gibt es nicht. Wichtig ist einzig und allein der Höchstbetrag von 600 € pro Jahr.
Nein, das ist leider nicht der Fall. Die meisten Fitnessstudios erfüllen nicht die Kriterien der ZPP und gehören damit nicht zu gesundheitsfördernden Angeboten.
Einige Beispiele für die betriebliche Gesundheitsförderung könnten z.B. sein: (Office)- Yoga, Seminare zur gesunden Ernährung, Übungen zur Stressprävention oder Rauchentwöhnung.
Du bist dir nicht sicher, welche Benefits zu deinem Unternehmen passen? Vereinbare dir einen Termin mit unseren Benefit-Experten.
Einfache Mitarbeiter-App
Individuelle Benefit-Auswahl
Rechtssicherer Benefit-Einsatz
Alle Daten in einer Plattform
Geringer administrativer Aufwand
Integration in Lohnabrechnung
:pxtra ist die Lösung für flexible Mitarbeiter-Benefits. Wünsche Deiner Mitarbeiter:innen erkennen, verstehen und darauf eingehen – dank innovativer Plattform und mobiler App.